ADB:Ruprecht II.

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Artikel „Ruprecht II., Pfalzgraf bei Rhein“ von Jakob Wille in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 737–740, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ruprecht_II.&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 09:17 Uhr UTC)
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Ruprecht II., Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst von der Pfalz, ist geboren zu Amberg am 12. Mai 1325 als der Sohn des Pfalzgrafen Adolf und dessen Frau Irmengarde, des Grafen Ludwig VII. von Oettingen Tochter. Nur selten und im Widerspruche mit Ludwig dem Baier, der damals die pfälzischen Lande besetzt hielt, hatte Pfalzgraf Adolf Regierungsgeschäfte ausgeübt und war im vergeblichen Kampfe um sein Erbtheil 1327 gestorben. Unter der Vormundschaft des österreichisch gesinnten Grafen Johann von Nassau wuchs der Sohn heran, und als die beiden Oheime Rudolf (II.) und Ruprecht (I.) im Theilungsvertrage zu Pavia 1329 die Rheinpfalz und einen Theil der Oberpfalz erhielten, trat der vierjährige Pfalzgraf mit in die Erbschaft ein. Schon im Februar 1328 hatte ihm Ruprecht die Erfüllung aller seiner Ansprüche gelobt und beide, Oheim und Neffe, verabredeten sich alsdann (1334), daß sie im Falle einer Theilung mit Rudolf (II.) die ihnen zufallenden Stücke gemeinsam besitzen wollten. Dazu kam es denn schon vier Jahre darnach (Februar 1338), indem ihnen beiden in der ersten pfälzischen Landestheilung der größte Theil der Rheinpfalz mit Heidelberg und ein Theil der Oberpfalz zugewiesen wurde. Dann regierten sie gemeinsam, bis zu Ende des Jahres 1353 in einer neuen Theilung Ruprecht dem Aelteren, der eine Consolidirung des Kurstaates anstrebte, das Hauptstück mit dem Theile des (1353) verstorbenen Bruders, Ruprecht dem Jüngeren nur ein kleiner Theil zugewiesen ward, darunter Lindenfels, Alzei, Stromberg, Staleck und andere rheinische Orte. Zu Gunsten des Oheims hatte Ruprecht der Jüngere auf die Kurwürde verzichtet, gab aber keineswegs die Theilnahme an Reichsgeschäften auf, sondern schloß sich in Fragen der äußeren Politik wie der inneren Landesverwaltung ganz Ruprecht dem Alten an, dem er an Thatkraft und ritterlichem Sinne nicht unähnlich war. In allen wichtigen Reichsangelegenheiten sehen wir beide zusammengehen. Mit der Besiegelung des Kurvereins zu Rhense (1338) hatte der dreizehnjährige Knabe wenigstens dem Namen nach seine Theilnahme an der Reichspolitik begonnen. Als 23jähriger [738] Jüngling unterstützte er seinen Vetter, den Markgrafen Ludwig von Brandenburg, gegen den falschen Waldemar (September 1348) und büßte früh den Drang nach ritterlichen Thaten. Unbekümmert um die Mahnungen des Grafen Günther von Schwarzburg, der mit ihm gezogen war, stürzte er sich auf die feindlichen Heerhaufen, sobald sie sichtbar geworden und gerieth, von den Reiterscharen umringt, in die Gefangenschaft des alten Herzogs Rudolf von Sachsen, der ihn nach Wittenberg abführen ließ. Seine Auslösung (1353) durch Karl IV. hat nachgehends der Pfalz den Verlust werthvoller oberpfälzischer Besitzungen eingetragen. An den Verhandlungen, welche die Ausgleichung der brandenburgischen Angelegenheit herbeiführten, hatte auch R. theilgenommen (1353). Gleich seinem Oheim hing er Karl IV. an, der Vortheile wohl bewußt, die aus dieser Verbindung ihm erwuchsen und der Kaiser hat ihm mit reichen Privilegien seine Dienste belohnt. In den Jahren 1357–1359 sehen wir ihn in Karl’s Begleitung häufiger, er zog 1365 mit ihm nach Avignon. Auch dem Reiche that der tapfere Pfalzgraf gute Dienste. Er schloß sich dem Zuge gegen die „Englischen“ an, welche unter Führung des Erzpriesters Arnold von Cervola (1365) ins Elsaß einfielen und zur Belohnung wies ihm Karl 5000 Gulden aus den Zöllen an. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß er auch 1375 bei dem zweiten Zuge gegen die Söldnerbanden theilgenommen hat. In allen wichtigen Fragen des Reiches, welche in der Folge an ihn herantraten, hat er sich dem Oheim angeschlossen. Gemeinsam mit ihm hat er die Wahl Wenzel’s beeinflußt und mit ihm die gewünschten Vortheile gezogen. Daß auch ihn der Ehrgeiz beseelte, mit der äußeren Macht seines Hauses den Glanz der Königskrone zu verbinden, könnte man aus manchem Zuge vermuthen, wenn auch thatsächliche Anhaltspunkte fehlen. Auch in kirchlichen Dingen war seine Auffassung mit der Ruprechts des Aelteren eins. Er galt als der Vertreter der strengsten Obedienz gegen Urban VI. und dann Bonifacius IX. und hat an den vergeblichen Versuchen, der christlichen Kirche den Frieden wiederzugeben und das Schisma aus der Welt zu schaffen, thätigen Antheil genommen. So trat er sowohl der Erklärung für Urban VI. (27. Februar 1379), als dem zu Wesel zwischen Pfalz, Kurtrier und Kurköln geschlossenen Bündnisse (11. Januar 1380) bei. In dem Streit seines Oheims mit Erzbischof Adolf von Mainz, der ohne Zweifel einen kirchenpolitischen Hintergrund hatte und kein rein territorialer war, hatte er selbst mit dem Schwerte eingegriffen. Seiner fürstlichen Stellung bewußt hat er auch die Bestrebungen der Städte mit aller Thatkraft unterdrückt. Am 6. November 1388 waren die Städter in sein Gebiet bei Alzei sengend und brennend eingefallen, aber R. war ihnen mit einer Uebermacht von Reitern und Fußtruppen entgegengezogen, hatte sie in einem Hohlwege überrascht und ihnen eine schwere Niederlage beigebracht. An 200 Todte sollen die Wahlstatt bedeckt haben, 300 Gefangene fielen in seine Hände. Aufs grausamste verfuhr R. mit 60 der schlimmsten Gesellen. Er ließ sie in einen Kalkofen werfen und verbrennen. „Ihr habt, sagt er, bei Nacht und Nebel meine armen Leute mit Feuer und Brand verheert, so will ich Euch bei hellem Tage in Rauch schicken.“ Später rückte der Pfalzgraf bis vor Mainz und erneuerte im December seinen Zug, der überall die Spuren der Verwüstung und Zerstörung zurückließ. Dann griff er am Rhein mit mächtiger Hand ein, indem er die Herren von Cronberg gegen ihre Feinde, die Frankfurter, unterstützte und sie in die Flucht schlagen half (Mai 1389). An Stelle seines altersschwachen Oheims hatte er an den Verhandlungen zu Eger theilgenommen und dann im Juni desselben Jahres beim Heidelberger Friedensschluß mit den rheinischen, elsässischen und wetterauischen Städten die Vortheile einer bedeutenden Kriegskostenentschädigung getheilt. Bald darnach (16. Februar 1390) starb Ruprecht der Alte, und nunmehr übernahm sein Neffe [739] die Kur und die Alleinregierung der Pfalz. Schon sehr früh war ihm die Nachfolge in der Regierung gesichert worden. Karl IV. bestimmte (1355), daß nach Ruprecht’s des Alten Tode ohne männliche Leibeserben die Kur und die Lande auf den Neffen übergehen sollten. So ward im März 1357 die Erbfolge wiederum im Sinne der Primogenitur geregelt und die beiden Pfalzgrafen hatten sich dann 1368 wegen Untheilbarkeit gewisser Stücke (als Kurpräcipuum) geeinigt. Dann wurde 1392 die bereits 1357 gegebene Satzung zu Gunsten des jüngsten Ruprecht (IV.) bekräftigt, und schließlich hatten in der sogenannten Rupertinischen Constitution (1395) die Bestrebungen nach dauernder Einigung des Kurstaates ihren Abschluß gefunden. Eine besondere Bedeutung hat darum dieses vielbesprochene Gesetz nicht; was hier sanctionirt ward, ist längst der Inhalt der pfälzischen Hauspolitik der beiden älteren Ruprechte. Im Alter von 25 Jahren übernahm R. die Alleinregierung seiner Lande, und nur wenige Jahre der Fürsorge für das Reich und die Pfalz waren ihm beschieden. Ganz im Sinne seines Oheims hat er weiter gewirkt und in den Zeiten, da Wenzel sich wenig um die Pflichten gegen das Reich kümmerte, selbst mit kräftiger Hand die Leitung des Reiches übernommen. Nach Ruprecht’s Tode gewann er als Hauptmann des Egerer Landfriedens eine mächtige Stellung, die auch König Wenzel Bedenken zu machen schien, denn bereits im August hatte er keinen Sitz mehr in der Sechser Commission, welcher die Fürsorge für die Ordnung des Reiches übertragen war. R. aber blieb das Haupt des Kurfürstencollegiums, das seinen Einfluß auf das Reich mit unbeschränkter Selbständigkeit bewahrte und vermehrte. Gerüchte von einem Thronwechsel sowie die Bemühungen des österreichischen Hauses, sich die Leitung der Dinge für künftige Fälle zu sichern, haben den Wahlfürsten mehr als einmal Veranlassung gegeben, die von ihnen gewonnene Machtfülle zum Ausdruck zu bringen. Zu Boppard (Mai 1390) hatte sich R. mit den Kurfürsten von Trier und Köln vereinigt, keine Thronveränderung ohne ihren Willen zu dulden. Zur Aufrechterhaltung des Landfriedens schloß er 1391 mit Kurfürst Konrad von Mainz, 1392 mit den Städten Worms, Mainz, Speier und Frankfurt ein Bündniß. Dann hatte er ein paar Jahre darnach (1395) den Grafen Eberhard von Württemberg gegen den Bund der „Schlegler“ unterstützt. Als Wenzel, der in den letzten Jahren den Angelegenheiten des Reiches intresselos gegenüberstand, 1394 von den böhmischen Rebellen gefangen genommen wurde, übernahm R. als Reichsverweser das Regiment und hat für die Befreiung des Königs seinen mächtigen Einfluß aufgeboten. Inwieweit ihn, der zeitweise die Zügel des von Kriegen und Fehden durchtobten schwachen und lockeren Reichsverbandes führte, der Gedanke, die Königskrone seinem Hause zu gewinnen, ernstlich beschäftigte, und wie weit er in diesem Streben mit seinen Mitkurfürsten sich geeinigt, ist schwer zu sagen. Einige Geschichtschreiber gehen doch wol zu weit, bei jedem selbständigen Auftreten des Pfälzers bereits die Anfänge einer Intrigue gegen den unbeliebten Wenzel zu sehen. Bestreiten möchte ich, daß er in diesem Sinne jenes Bündniß mit dem künftigen Erzbischof Johann von Mainz abschloß (1396), welchen er gegen den vom Capitel gewählten Grafen Gottfried von Leiningen unterstützte. Jedenfalls bleibt nur Vermuthungen Raum, wenn der Graf Johann von Nassau für den Fall seiner Wahl zum Erzbischof den Pfälzern zu allen Ehren und Würden, nach denen sie trachten, zu verhelfen verspricht. Freilich lag die Erwerbung der Königskrone nahe, da R. thatsächlich an des Königs Statt regierte und (1397) die Kurfürsten Wenzel mit Drohungen begegneten, da er dem Reiche beständig den Rücken kehrte. Schon hatte die Berufung eines Reichstages durch ihn keine Bedeutung mehr. Als zu Frankfurt (Mai 1397) das Verlangen nach einem Hauptmann laut wurde, der für des Reiches Frieden Sorge tragen sollte, hat [740] man vielleicht R. im Auge gehabt. In kirchlichen Fragen war R. gleich seinem Oheim bemüht, dem fortdauernden Drucke des Schisma ein Ende zu machen. Der gelehrte Verfechter der Reformation, Heinrich v. Langenstein, hat ihm (1391) seinen Tractat über das Schisma gewidmet. Und diese Parteinahme für den zu Rom residirenden Papst Bonifacius IX. hatte auch seine Stellung gegen die französische Politik zur Folge. So ist es auch kein Zufall, daß um diese Zeit (30. Mai 1397) der Kurfürst in die Hände des Procurators König Richard’s II. von England den Vasalleneid leistete. Ohne Zweifel sollte diese Verbindung, wenn ihr auch keine directe Kriegserklärung zu Grunde lag, den Versuchen Wenzel’s in Verbindung mit dem französischen König die Frage des Schismas zu lösen, entgegenwirken. Wir wissen nicht, ob jenes Schreiben an Wenzel, in welchem dem König dringend und mit scharfen Worten von einer Verbindung mit Frankreich abgerathen wird (1397/98), noch aus Ruprecht’s II. Kanzlei hervorgegangen ist oder schon seinem Nachfolger zugehört oder vielleicht ein Machwerk des bei jener Frage stark betheiligten Bonifacius IX. ist. Aber die Gedanken, die hier ausgesprochen sind, entsprechen ganz der Politik Ruprecht’s und den Traditionen seines Oheims. Die befürchtete Zusammenkunft Wenzel’s mit dem französischen König hat R. nicht mehr erlebt, er starb am 6. Januar 1398. Ohne Zweifel war R. gleich seinem Oheim ein Mann von großer Thatkraft, zielbewußtem Streben und klugem berechnendem Sinn und in langer gemeinsamer Regierung mit dem erfahrenen alten Ruprecht in politischen Dingen gut geschult, im Reiche ebenso thätig wie in der Verwaltung seines eigenen Staates, dem er das Erworbene zu erhalten und auch neues Besitzthum zu erwerben verstand. Milde und Versöhnlichkeit, die seinem Oheim eigen waren, fehlten ihm. Er macht den Eindruck einer kalten herrischen Natur und der Beiname „des Harten“, den ihm die Geschichte gesichert hat, kennzeichnet am besten sein Wesen. Wie jener grausame Act bei Niederwerfung der Städte, so hat auch die Vertreibung der Juden aus der Pfalz, denen der gerechte Ruprecht der Alte sicheren Schutz angedeihen ließ, seinem Namen keine Ehre gemacht. Mit den Häusern und Gärten und dem Vermögen der gewaltsam Verjagten hat R. der Heidelberger Universität bedeutende Hülfsquellen zugeführt (1391). Energisch hat er die Vergrößerung seiner Residenz Heidelberg betrieben, indem er die Bewohner des Dorfes Bergheim zwang, ihre Häuser abzubrechen und sich in der Stadt anzubauen; so entstand eine Vorstadt, welche bald ein gemeinsamer Mauerring mit dem alten Heidelberg verband.

Häusser, Gesch. der rhein. Pfalz I. – Höfler, Ruprecht von der Pfalz genannt Clem römischer König. – Deutsche Reichstagsacten II, III. – Lindner, Gesch. des deutschen Reiches unter König Wenzel II. – Regesten der Pfalzgrafen bei Rhein, herausg. von A. Koch und J. Wille.