ADB:Salchow, Johann Christian

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Artikel „Salchow, Johann Christian“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), ab Seite 211, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Salchow,_Johann_Christian&oldid=637032 (Version vom 24. Dezember 2009, 14:20 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Salchow, Gustav Adolph Franz
Band 30 (1890), ab Seite 211. (Quelle)
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Salchow: Johann Christian S. wurde am 19. August 1782 zu Güstrow in Mecklenburg-Schwerin geboren, erhielt auf der dortigen Domschule seine wissenschaftliche Vorbildung und widmete sich dann in Jena dem Studium der Rechte. Mit besonderer Vorliebe beschäftigte er sich mit dem Criminalrechte, und aus diesem Gebiete ist er denn auch einer der ausgezeichnetsten Rechtslehrer geworden. Nachdem er 1801 von der juristischen Facultät zu Jena zum Doctor promovirt worden, habilitirte er sich daselbst als Privatdocent und begann Vorlesungen über das Criminalrecht und andere damit in Verbindung stehende Wissenschaften zu halten. Da er kein öffentliches Amt bekleidete, blieb ihm Muße genug, sich auch als Schriftsteller zu bethätigen. Zunächst betrat er unter dem Pseudonym Gustav Stello das belletristische Gebiet und ließ in rascher Folge seine erzählenden Dichtungen erscheinen: „Das Brandmal oder Ugolinos Wanderungen“ (1802); „Die Jesuiten. Eine Arabeske“ (1802); „Rudolfin. Ein Roman für wenige Leser“ (1803); „Erzählungen“ (II, 1803). Dann aber wandte er sich ausschließlich seiner Wissenschaft zu und schrieb „Magazin für positives Recht“ (1. Bandes 1. Stück 1803); „Darstellung der Lehre von Strafen und Verbrechen nach gemeinem Rechte“ (II, 1803); „Beiträge zur Kritik des Kleinschrodt’schen Entwurfs eines peinlichen Gesetzbuches“ (1804); „Archiv für Freunde der Philosophie, des Rechts und der positiven Jurisprudenz“ (1. Bds. 1. Heft, 1805); „Systematische Entwickelung des Verbrechens der Entwendung nach den gemeingiltigen Strafgesetzen Deutschlands (1806); „Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden positiven Rechts“ (1807); „Erörterungen über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, nach dem neuesten französischen Rechte“ (1808). Infolge dieser Schriften erhielt er 1810 einen Ruf als ordentlicher Professor der Rechte an die Universität Halle, und hier lehrte er bis zu seinem am 23. November 1829 erfolgten Tode. Sein ganzes Vermögen hatte er dem Halle’schen Waisenhause vermacht.

Neuer Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1829, S. 770.
Franz Brümmer.
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