ADB:Schele, Eduard Freiherr von
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Schele: Eduard August Friedrich Freiherr v. S., der zweite Sohn des Freihertn Georg v. S. (s. u.), geboten am 23.September1805 zu Schelenbutg, besuchte das Lyceum in Hannover, studirte in Göttingen vom Herbst 1823 bis Herbst 1826 und trat in den hannoverschen Justizdienst. 1830 zum Assessor bei der .Justizkanzlei in Hannover ernannt, wurde er seit 1832 zugleich als Hülfsarbeiter im Justizministerium und bald darauf auch im auswärtigen Ministerium beschäftigt. Als sein Vater mit dem Regierungsanttitt Ernst August’s zum Staats und Cabinetsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten berusen wurde, erhielt S. eine Stelle im letztgenannten Ministerium mit dem für dessen Räthe hier wie anderwärts üblichen Titel Legationsrath und neben v. Falcke, Leist und v. Lütcken einen Platz im Cabinet. Im Verfassungss kampfe erwarb er sich mannichfache Verdienste um die Politik Ernst August’s und seines Vaters. Er begleitete den König auf der Reise nach Karlsbad im Sommer 1837 und nahm an der Conferenz Theil, welche Metternich auf seinem Schlosse Königswarth am 11. August mit dem B1mdesprästdialgtsandten v. Münch! Vellinghausen, dem preußischen Gesandten in Wien v. Maltzan und dem .hem“ [748] uoverschen Gesandten v. Bodenhausen über die hamioversche Angelegenheit abhielt. Die Sicherheit, welche S. heimbrachte, daß die deutschen Großmächte den König nicht im Stiche lassen würden, trug ihm bei Ernst August gewiß keine geringe Wertschätzung ein. Er verweilte dann auch im November in der Umgebung des Königs auf dem Jagdschlosse Rotenkirchen und war –ein Hauptfaiseur der Scene, welche man die Deputation der Göttinger Universität dort spielen ließ und Dahlmann in seiner Schrift: „Zur Verständigung“ verewigt hat. Die Bezeichnung: ,;Der Sohn seines Vaters“, die Dahlmann von Schele’s älterem Bruder, dem Landrat!; Ludwig v. S., gebraucht, wurde früh auf ihn bezogen und ist sein Lebenlang an ihm haften geblieben, wenn auch unvetdienter Weise. .Im Sommer 1889 vor der Abstimmung des Bundestages in der hannoverschen Sache war er mit einer Mission nach Frankfurt betraut. 1840 zum Cabinetsrath, 1843 zum geheimen Cabinetsrath befördert, wurde er 1844 in die nach der Verfassung von 1840 einzige dem Könige vorbehaltene und mit einem Mitgliede adeligen Standes zu besetzende Stelle der ersten Kammer berufen. Dem Kronptiuzen Georg hielt er Vorträge zu dessen Einführung in die Regierungsgeschäfte. Nach Stralenheim’s Tode im J. 1847 übernahm S. die Direction des Ministerialdepartements der Justiz. Am 20. März 1848 trat S. mit seinen Collegen zurück und machte dem Ministerium Stüve Platz. In der Ständevetsammlung, deren erster Kammer er jetzt als Abgeordneter der Osnabrückschen Ritterschaft angehörte, wie bisher sein älterer Bruder, erklärte er sich gern bereit, zu einer Reform der Ritterschaften durch Aufnahme von Bürgerlichen mitzuwirken, verweigerte aber seine Zustimmung zu dem Satz der Adresse, welcher einen Verzicht des Adels auf sein Recht der Standschaft enthielt und nach seiner Meinung das Recht der Provinzialstände verletzte. Von der großen Mehrzahl seiner Standesgenossen überstimmt, enthielt er sich seitdem der thätigen Theilnahme an den Kammerverhandlungen. Erst ein Auftrag Ernst August’s in der mecklenburgischen Verfassungssache führte ihn der ofsieiellen Politik wieder zu. Großherzog von Mecklenburg, von der Ritterschaft verklagt, hatte der Patentverordnung von 1817 gemäß den König von Hannover, die Ritterschaft den König von Preußen um Bestellung eines der Rechts und Staatssachen kundigen Schiedsrichters ersucht und jener S., dieser den Vicepräsidenten des Obertribunals Götze ernannt, die mit dem Obmann v. Langenn, Präsidenten des Dresdener Oberappellationsgetichts, zu Freienwalde am 11. September 1850 die Aufhebung. der landständischen Verfassung durch das Staatsgrundgesetz von 1849 für nichtig ,erklärten. Zu den Ministerialconferenzen, welche Fürst Schwarzenberg am 28. December 1850 in Dresden eröffnete, erschien für Hannover mit dem damaligen Ministerpräsidenten A. v. Münchhausen Herr v. S. Der erstere, durch den hochfahrenden Fürsten Schwarzenberg schwer verletzt und für seinei1mere Politik einer äußeren Stütze bedürftig, näherte sich Preußen, während gleichzeitig unter den Mitgliedern der Commission, welche Maßregeln zur gemeinsamen Förderung der materiellen Interessen berathen sollte, der hannoversche General- Steuetdirector Klenze mit Geh. Rath Delbrück Besprechungen anknüpfte, die verhältnismäßig schnell zu dem für die wirthschaftlichen Verhältnisse beider Theile gleich erwünschten Vertrage vom 7. September 1851 führten, welcher den Einttitt Hannovers in den Zollverein zum 1. Januar 1854 stipulirte. Die Annäherung setzte sich in Frankfurt fort, wohin S. an des zurückberufetten Detmold Stelle Mitte Mai 1851 abgesandt wurde und ziemlich gleichzeitig mit dem neu ernannten Rothe bei der preußischen Bundestagsgefandtschaft, Geh. Legationsrathe O. v. Bismarck, eintrat. Rasch gestaltete sich ein gutes Einvernehmen zwischen beiden. Bismarck lobte den hatmovetschen Collegen als offen und wohlwollend, als den einzigen der ganzen Gesellschaft, der ihm gefiel, und schmeichelte sich, [749] die Hingebung an Oesterreich, deren sich die hannoversche Stimme bie dahis befleißigt, in etwas erschüttert zu haben, zumal sich S. gleich andern über verletzendes Auftreten des Präfidialgesandten zu beschweren hatte. Schele’s Thätigkeit in Frankfurt hat nicht länger als sechs Monate gewährt, aber ihn doch an wichtigen Geschäften betheiligt,. der Flottenangelegeuheit, den Versuchen eimr allgemeinen Handelseinigung und den Maßregeln gegen die deutschen Landesverfassungen. Keine war darunter so verhänguißvoll, auch für Schele’2 eigene Zukunft, als der unter “seinet Mitwirkung gesaßte Beschluß vom –23. August, der die Regierungen zur Prüfung der Uebereinstimmung ihres Landesrechts mit dem Bundesrecht aufforderte und zur Niedersetz1mg des sog. Reactionsausschusses führte. Als der Bundestag am 3. October, wenn auch in schonender Form. die hannovetsche Regierung mit Gesetzen und Verfügungen gegen die bestehenden . Provinzialverfassungen vorerst einzuhalten etfuchte, und der gedachte Ausschuß am 23. October eine Auskunft über die Revifionsbedürftigkeit der l)annoverschen Gesetzgebung wünschte, war S., durch eine Ministerkrisis in die Heimath gerufen, abwesend. Ende October kehrte er zurück, aber nur auf kurze Zeit; denn als König Ernst August am 18. November starb, bestätigte zwar sein Nachfolger die Minister seines Vaters zunächst in ihren At-mtern, aber schon vier Tage später war das Ministerium Münchhausen-Lindemann entlassen und ein neues unter S. gebisldet. Ctgiebt sich schon hieraus, daß keine Votbesptechungen während der längeren Krankheit des1jähtigen Ernst August stattgefu den hatten. so exhellt es auch weiter aus der Unsicherheit, mit der sich S. ul:d andere gegen Bismarck noch kurz vor dem Regierungsantritt König Georg ls. über dessen politische Absichten geäußert hatten, und nicht zum wenigsten aus der Zusammensetzung des neuen Ministeriums. Denn die bürgerlichen Staatsdiener, Wiudthorst und Bacmeister, die hier mit den adeligen, v. Vorries und v. d. Decken, vereinigt waren, vettraten in der wichtigsten Frage des Landes entgegengesetzte Meinungen. Jene hofften von einer Verständigung mit der Ständeversammlung und den Provinziallandschaften, diese, zugleich die. bisherigen Führer der Rittetschaften in ihrem Kampf gegen die Regierung, von einer Beseitigung der 1848er Verfassung durch den Bund die Lösung der inneren Schwierigkeiten. Der Ministetialpräsident, zwischen den beiden Parteien stehend, neigte sich mehr zu der Ansicht seiner bürgerlichen Collegen hin. Die Verfassungsfrage war nicht die einzige ungelöste Aufgabe, welche die Vorgänger dem neuen Ministerium hinterlassen hatten: der Septembervertrag, die Gesetze zur Verwaltungsorganisation, die Flottenangelegenheit, alles harrte der Erledigung. Auf Unterstützung hatte der neue Minister wenig zu rechnen. Der junge König, in Staatsgejchäften unerfahren, war noch unentschlossen über die einzuschlagende Richtung. In der Ständeversammlung riefen der Name und die Vergangenheit des Ministers Vesorgnisse und Erinnerungen an 1887 wach. Am Hofe hatten die Ritterschaften die einflußreichstr Vertretung. In der Diplomatie überwogen die österreichisch-großdeutschen Stimmen und redeten der ,Intervention des Bundes in der Verfassungsangelegenheit – und der Verdrängung des Septembervertrages durch eine österreichischsdeutsche Zolleinigung das Wort. Preußen, das allen Grund gehabt hätte zur Unterstützung des Ministets S., ihm auch persönlich wohlwollte, gewährte nur lauen Beistand. Bismarck, zwar geneigt, eher ein liberales als bin österreichisches Ministerium zu begünstigen, mußte sich doch den Weisungen des Ministers Manteuffel fügen, der es nicht mit den Rittern verderben wollte, und da auch der preußische Bundestagsgesandte die Ziele der Ritterschaft als berechtigt, die Competenz des Bundes zum Einschreiten in Hannover. als begründet anerkannte und vor allen Dingen in Borries oder v. d. Decken den Minister der Zukunft erblickte, so wünschte er es bei aller Theilnahme für S. zu vermeiden, daß die [750] Rittetschaften in Preußen ihren Gegner und nur im Bunde und Oesterreich den Anketgumd ihres Schiffes sahen. Eine der ersten Unternehmungen des Ministers endete mit einem Fiasco. Der vom 20.–23. März 1852 im Refidenzschlosse zu Hannover abgehaltene Flottencougreß, zu dem alle deutschen Staaten außer Oesterreich und Preußen geladen waren, wurde vom Vorsitzenden S. mit den Worten geschlossen: ein günstiger Erfolg sei leider nicht erreicht, aber man sei in einer deutschen Sache doch einmal deutsch vereinigt gewesen und wolle die . Hoffnung eines späteren Gelingeus nicht aufgeben. S. maß dem particularistischen Verhalten Baierns` die Hauptschuld bei, als ob das ganze Vorhaben Hannovers, einen Nordseeflottenverein mit Ausschluß Preußens zu begründen, einen anderen Namen verdient hätte. Dagegen war das Ministerium glücklich in der Durchbtingung des Septembervertrages durch die Kammern (Januar 1852) und erwies sich stark genug, im April 1852 die ritterschaftlichen Elemente auszuscheiden – und durch Aufnahme des Freiherrn v.Hammetstein, der dem Ministerium Stüve als Generalseeretär, dem Ministerium Münchhausen als Finanzminister angehört hatte, eine größere Einheitlichkeit herzustellen. Zugleich gelang es S., eine inttiguante und im ritterschaftlichen Sinne thätige Persönlichkeit. den schon aus der Zeit seines Vaters her bekannten, aber dem Sohne sehr wenig genehmen Rath Zimmermann von Hannover zu entfernen. Zu Anfang Mai erhielt eine Reihe der wichtigsten Organisationsgesetze, wie die Landgemeindenordmmg, das Staatsdienetgesetz, die königliche Sanction oder wie die Städteordnung den noch fehlenden Anfangötermin der Gültigkeit. Andere Gesetze, wie die über die Amtsotduung und Amtsvertretung- folgten im Juli und September nach. Für alle war der 1. October 1852 als Einführungstag bestimmt. Weniger glücklich . war der Verlauf der Verfassungsangelegenheit. Weder die im J. 1852 noch die im J. 1853 vorgelegte Revision der Verfassung von 1848 fand den Beifall des Landtages; ebenso wenig führten die mit den Ritterschaften eingeleiteten Verhandlungen zum Ziel. Die Ritterschaften fanden, daß zu wenig, bie Stände, daß zu viel nachgegeben sei. Auch dem Septembervertrage bereiteten die von der Darmstädter Coalition betriebenen handelspolitischen Schachzüge noch mancherlei Schwierigkeiten, so daß v. Bismarck nicht umhin konnte, S. an die Vertragstreue zu erinnern. Der im Februar 1853 erfolgte Abschluß zwischen Preußen und Oesterreich brachte diese unglücklichen Treibereien aus der Welt und beendete zugleich eine durch den Septembervertrag hervorgerufene Ministerkrife, die schon den Nachfolger Schele’s von Osnabrück herbeigetufen hatte. Eine zweite Krisis desselben Jahres verlief weniger günstig. Hatte es zu Ende des Sommers noch den Anschein gehabt, als werde der Finanzminster Bacmeister mit der Neubildung eines Cabinets beauftragt werden, da die Zustände der königlichen Casse dem Könige eine Aenderung in der Domanialverwaltung wünschenswerth machten, so trat im November ein anderer Ausgang ein. Während des Hetbstaufenthalts des Hofes in Rotenkitchen geschahen die . letzten Anstrengungen, um dem Ministerium Schele ein Ende zu bereiten. Die Damen, insbesondere die Prinzessin Louise von Hessen, Gemahlin des Generals Graf v. d. Decken, spielten dabei eine Rolle. S. schied mit dem bittern Gefühle, daß die englische Einrichtung, mit dem Ministerium auch die Hofhaltung wechseln zu lassen, die höchste Anerkennung verdiene. Am 21. November 1858 erhielt das Ministerium seine Entlassung und wurde durch ein Cabinet sütcken – ersetzt. S. nahm den Dank seiner Landsleute mit für die Durchführung des septembervettrages, die Einführungder Verwalt1mgsgesetze und die Fetnhaltung dyt“Bundesintervention. Verwundert lasen sie das, was sie als eine Bethütigung seines Rechtsstnns ehrten, später ins den Berichten des preußischen BllsldskW23-s gesandten als „eine im hauuovetscheu Stolze wurzelnde Abneigung“, und“ seine [751] Versuche, sich mit den Vätern der Verfassimg–vou 1848 zu Verstündigmsimd ihre Unterstützung bei seiner schwierigen Aufgabe, dem Anbringen eutgegeugeseßtet Parteien gerecht zu werden, zu gewinnen, als ein Liegen in bett Schnitten Stüve’s und des Grafen Bennigsen bezeichnet, die demselben Berichterstatter, “ seltsam genug, als Demokraten oder Radicale galten. An der weiteren Politik des Landes hat sich S. nicht betheiligt. Ein Aussaß in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen von 1855 ist erwähnenswetil;, weniger wegen seines Gegenstandes: „ob es Abstufungen oder erhebliche Verschiedenheiten unter den Ministerialen gegeben habe“, als wegen seines Bekeuntnisses zu den Ideen Bluntschli’s über die Nothwendigkeit einer Reform des Adels. Eine Schrift: „Ueber die Freiheit oder Unfreiheit der Ministerialen des MA.“ (Ftankf. 1868) versucht die Ansicht zu widerlegen, daß Ut1freibeit zum Wesen der Ministerialität gehöre. 1858 übernahm S. die durch den Tod des Freihetrn v. Dörnberg erledigte Stelle eines General-Postdirectors des Fürsten von Thurn und Taxis. Als die fürstlichen Rechte durch den Vertrag vom 28. Januar 1867 auf Preußen übergingen, behielt S. seinen Wohnsitz in Frankfurt a.-“M. Er starb unverheitathet am 18. Februar 1875 und wurde in Schelenbutg beige etzt.
Zeitung f. Norddeutschland vom November 1851. – Deutsche Volkszeitung vom Februar 1875. – Oppermann, 3. Gesch. Hannovers ps.88jm. – Stüve, Art. im St.-W.B. 17, 729; Biographie Lehzens (Hs.). – .Ippel, Briefwechsel zwischen Grimm und Dahlmanu l, 313 ff., 331. – Dahlmanu, Kl. Schr. S. 275 ss., 283. -– v. Treitschke, Deutsche Geschichte ll?, 655 ff. – Herzog Ernst von Sachsen-Coburg, Aus m. Leben 1l, 42 ss. – Poschinger, Preußen im Bundestag l, 302; 1V, 16, 80, 62, 72, 88, III. – v. Sybel, Begründung des Deutschen Reiches 1, 165.