ADB:Schott, Albert (Jurist)

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Artikel „Schott, Albert“ von Eugen Schneider in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 395–397, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schott,_Albert_(Jurist)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 01:21 Uhr UTC)
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Schott: Christian Albert S. wurde als Sohn des Oberamtmanns zu Sindelfingen am 30. April 1782 geboren. Nach frohen Knabenjahren und einer glücklichen Zeit in der Klosterschule zu Bebenhausen bezog er 1799 die Universität Tübingen, um nach dem Wunsche des Vaters sich zum Diplomaten zu bilden. Nach Beendigung seiner Studien ging er im Herbst 1803 auf Reisen, die ihn nach Paris und Südfrankreich führten. War er schon vor der Reise zum kurfürstlichen Kanzleiadvocaten ernannt worden, so erhielt er im December 1805, einer der letzten, die Bestallung als kaiserlicher Notar. In demselben Monat hatte er zu Hause Gelegenheit als Landcommissär sich bei dem Durchmarsch der Franzosen verdient zu machen. Da ihm der Eintritt in die diplomatische Laufbahn nicht mehr wünschenswerth schien, ließ er sich in Stuttgart als Rechtsanwalt nieder. Beim Ausbruch der württembergischen Verfassungskämpfe trat S. [396] auf die Seite des „guten alten Rechts“. Der Ständeversammlung von 1815 diente er, da Vater und Sohn nicht gleichzeitig Mitglieder derselben sein durften, unentgeltlich als Registrator. Nach Auflösung der Versammlung wurde ihm die Stelle eines Procurators beim obersten Gerichtshofe entzogen, jedoch ohne sein Zuthun im folgenden Jahre wieder übertragen. 1819 wurde er in Böblingen in die Ständeversammlung gewählt, wo er namentlich Oeffentlichkeit der Verhandlungen und der Rechtspflege beantragte. Auf dem Landtage von 1820–21 erstattete er den wichtigen Bericht über die Organisation der höheren Regierungs- und Finanzbehörden und trat dem Verlangen nach Ausschließung Friedrich List’s mannhaft entgegen. Der Mangel an Erfolg war wol Mitursache, daß S. bei Wiedereröffnung der Kammer aus derselben austrat. Erst als durch die Julirevolution das politische Leben neu angefacht wurde, nahm auch er wieder eine Wahl an. Unter seinem Vorsitz verlangte im April 1832 die Versammlung der liberalen Partei zu Boll die endliche Einberufung der Ständeversammlung; als diese zusammengetreten war, entwickelte S. in eindringlicher Weise seinen Antrag auf Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Preßfreiheit und gewann dafür sogar in dem zweiten Landtage von 1833, auf dem sich sonst die Opposition in der Minderheit befand, eine bedeutende Mehrheit. Bis zu den Neuwahlen am Ende des Jahrs 1838 war S. für Preßfreiheit, Verbesserung des Unterrichtswesens, Milde in der Strafgesetzgebung mit solchem Erfolge thätig, daß er sagen konnte, die gegenwärtige Regierung sei seit Eberhard im Bart die beste in Württemberg. Nach den Wahlen aber trat er mit der Mehrzahl seiner Freunde enttäuscht zurück. 1848 finden wir ihn wieder im Vorparlament, dann in der Nationalversammlung zu Frankfurt. S. war Mitglied der entschiedenen, aber nicht republikanischen Linken und stiftete, obgleich leicht von idealem Schwung hingerissen, durch gereiftes Urtheil manches Gute. Er stimmte auch gegen Verlegung der Versammlung nach Stuttgart, weil er ihre Aufgabe für gescheitert ansah, harrte jedoch nach ihrer Verlegung bis zum Schlusse aus, die durch seinen eigenen Schwiegersohn und früheren Gesinnungsgenossen, den „Märzminister“ Römer, erzwungen wurde. Noch wurde er 1850 von der Stadt Stuttgart in die verfassungsgebenden Versammlungen gewählt, zog sich aber nach deren Auflösung aus dem politischen Leben zurück. Erwähnt sei noch, daß er 1820 an die Spitze eines Griechenvereins getreten und infolge davon zum hellenischen Staatsbürger, 1838 von der archäologischen Gesellschaft in Athen zum Mitgliede ernannt worden war. S. zeichnete sich neben strenger Rechtlichkeit durch rege Theilnahme an litterarischen Bestrebungen, an Pflege des Turn- und Gesangwesens aus. Mit Paulus in Heidelberg veröffentlichte er die polemische Schrift: „Voß und Stolberg“. Sein Gedanke sind die deutschen Schillerfeste; er hielt 1825 in Stuttgart beim ersten Schillerfest die erste Schillerrede. S. war Mitbegründer und erster Vorstand des Stuttgarter Liederkranzes, seit dem Schillerjubiläum von 1859 auch Ehrenmitglied des schwäbischen Sängerbundes. Bis in das höchste Alter bewahrte er die Frische des Geistes, eine rege Vielseitigkeit, einen entschiedenen Willen. Nach kurzem Krankenlager starb er am 6. Juni 1861 in Stuttgart. – Schott’s ältester Sohn, Albert, (geb. am 27. Mai 1809, † am 21. November 1847 als Professor in Stuttgart) hat sich durch seine Sprach- und Geschichtsforschungen einen Namen gemacht. So schrieb er: Nationalität und Sprache, Welfen u. Gibelinge (in Schmidt’s Zeitschrift für Geschichtswissenschaft von 1846), Die Deutschen am Monte Rosa mit ihren Stammesgenossen in Wallis und Uechtland, Die Deutschen Colonieen in Piemont, Ueber den Ursprung der deutschen Ortsnamen zunächst um Stuttgart. Ein zweiter Sohn, Arthur, hat sich an mehreren Forschungsreisen mit Erfolg betheiligt; der jüngste, Sigmund, ist durch seine Thätigkeit als [397] freisinniger Abgeordneter zum württembergischen Landtag und zum Reichstag bekannt geworden.

Vgl. Schwäbische Chronik v. 20. und 21. Juli 1861.