ADB:Schubert, Johann Ernst

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Artikel „Schubert, Johann Ernst“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 635–637, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schubert,_Johann_Ernst&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:37 Uhr UTC)
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Schubert: Johann Ernst S, Theologe, geboren am 24. Juni 1717 zu Elbing in Westpreußen, verlor seinen Vater, Andreas S., der daselbst Mitglied des Predigtamts war, im sechsten Jahre, seine Mutter, eine geb. Frisen, bereits im zweiten. Er war nun auf die Leitung von Vormündern angewiesen, die seine Interessen schlecht wahrgenommen zu haben scheinen. Nachdem er das akademische Gymnasium seiner Vaterstadt besucht hatte, bezog er im October 1734 die Universität Jena, wo er sich philosophischen, philologischen, mathematischen und theologischen Studien widmete. Nachdem er diese beendet hatte, verließ er im April 1737 Jena und wandte sich zu vorübergehendem Aufenthalt nach Wittenberg. Als er jedoch hier unvermuthet zum Magister befördert wurde, blieb er daselbst und hielt mancherlei philosophische und theologische Vorlesungen, zu welchen er sehr großen Zulauf hatte. Im Februar 1738 wurde er zum Beisitzer der philosophischen Facultät ernannt. Da man ihm jedoch die Einkünfte aus seinen Vorlesungen vorenthalten wollte, so ging er fort und blieb über ein halbes Jahr in Zeitz bei dem Superintendenten Friedrich Schulz. Hier arbeitete er auf dessen Rath eine Rede über die Auferstehung der Todten aus, mit der er einen in Hamburg ausgesetzten Preis gewann; die Arbeit erschien zuerst unter dem Pseudonym Drusus Pruthenicus Westen und später [636] unter verschiedenen Titeln. Zu Ostern 1740 ging er nach Jena zurück, wo er 1741 Adjunct und 1743 ordentlicher Beisitzer der philosophischen Facultät wurde. Der Herzog Ernst August von Weimar bot ihm eine Stellung an seinem Hofe an, die er jedoch ausschlug, und ernannte ihn dann am 3. April 1745 zum Consistorialassessor. Schon im folgenden Jahre erhielt er einen Ruf, als Superintendent der Grafschaft Schaumburg, Consistorialrath und Pastor primarius nach Stadthagen zu kommen, und im Februar 1747 trat er diese Stellung an. Nicht lange vorher hatte er sich in Zeitz mit Johanne Friederike Schulz, der ältesten Tochter des genannten Superintendenten Schulz verheirathet. Doch sollte auch in Stadthagen seines Bleibens nicht lange sein. Er gerieth bald wegen des Beichtstuhls, den sein Vorgänger Eberhard David Hauber (s. A. D. B. XI, 36) nicht für nothwendig gehalten hatte, S. aber wieder in größeren Gebrauch bringen wollte, in lebhafte Streitigkeiten, so daß er das Angebot einer theologischen Professur in Helmstedt mit Freuden annahm. Dieses erging an ihn, bald nachdem er in Helmstedt am 8. März 1748 zum Doctor der Theologie promovirt worden war; er hatte hier einen so vortheilhaften Eindruck gemacht, daß selbst die Studenten ihn sich von dem Herzog zum Lehrer erbaten. Am 4. Mai 1748 wurde er bereits als ordentlicher Professor in die theologische Facultät aufgenommen. Im folgenden Jahre wurde er zum Abte von Michaelstein und 1750 zum Director des theologischen Seminariums ernannt. War S. auch keineswegs im Stande, den von Helmstedt geschiedenen Lorenz Mosheim zu ersetzen, so war seine akademische Thätigkeit hier doch eine sehr erfolgreiche. Mit seinem Collegen E. A. Bertling gerieth er, obwohl dieser auf seine Empfehlung fast gleichzeitig mit ihm nach Helmstedt berufen worden war und beide Wolffianer waren, über die Kraft des göttlichen Worts in einen Streit, indem S. diese nur eine moralische, Bertling eine übernatürliche nannte. Auch zwischen Joh. Ben. Carpzow und ihm brach bald nachher (1754) ein Zwist aus, der zwar mehr persönlicher Natur war, aber eine solche, den Ruf der Universität gefährdende Schärfe annahm, daß er im Auftrage des Herzogs durch eine Mittelsperson ausgetragen werden mußte. Da er auch Privatvorlesungen in der Philosophie hielt, so beschwerten sich die Philosophen; es wurde ihm dieses October 1758 untersagt und nur gestattet, philosophische Vorträge privatissime vor nicht mehr als sechs Zuhörern zu halten. Im J. 1764 folgte S. einer Berufung nach Greifswald; er erhielt unterm 7. Mai in Helmstedt seine Entlassung, und trat im September seine Stellung als ordentlicher Professor der Theologie, kgl. schwedischer Oberkirchenrath und Pastor der Marienkirche zu Greifswald an. Hier wirkte er bis zu seinem Tode, der am 19. August 1774 erfolgte. – Die schriftstellerische Thätigkeit Schubert’s war eine erstaunlich fruchtbare. Seine zahlreichen deutschen und lateinischen Abhandlungen beziehen sich auf Fragen der Dogmatik, der Dogmengeschichte und des Kirchenrechts. Er war ein Anhänger der Wolffischen Philosophie, zu deren Gunsten er verschiedene Dissertationen veröffentlichte. Diese Richtung zeigt sich auch in seinem eifrigen Bestreben, zwischen Vernunft und Bibel zu vermitteln, und kommt schon zu deutlichem Ausdrucke in den Titeln zahlreicher Abhandlungen, die sich als „vernünftige und schriftgemäße Gedanken“ über die verschiedensten Gegenstände bezeichnen. Mit Vorliebe behandelte S. die Lehre von den letzten Dingen; auch hier suchte er z. B. die Ewigkeit der Höllenstrafen aus der Vernunft zu erweisen. Dabei wollte er jedoch von der Kanzel philosophische Definitionen fern gehalten wissen.

Vgl. (Strodtmann’s) Beyträge zur Historie der Gelahrtheit unserer Zeiten, III, 105–162 (Hamburg 1749). – Meusel, Lexikon, Bd. XII, wo S. 486–494 seine zahlreichen Schriften aufgeführt werden. – Gaß, Gesch. der protestantischen Dogmatik III, 180. – G. Frank, Geschichte der protestantischen [637] Theologie II, 407. – Beste, Geschichte der Braunschw. Landeskirche, S. 412 f. – Herzogl. Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel.