ADB:Spangenberg, Ernst Peter Johann

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Spangenberg, Ernst Peter Johann“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 41–42, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Spangenberg,_Ernst_Peter_Johann&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 07:04 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Spangenberg, Cyriacus
Band 35 (1893), S. 41–42 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Ernst Peter Johann Spangenberg in der Wikipedia
Ernst Peter Johann Spangenberg in Wikidata
GND-Nummer 117480754
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|35|41|42|Spangenberg, Ernst Peter Johann|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Spangenberg, Ernst Peter Johann}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117480754}}    

Spangenberg: Ernst Peter Johann S., Dr. jur. und hannoverscher Oberappellationsgerichtsrath, geboren zu Göttingen am 5. August 1784, † zu Celle am 18. Februar 1833. S. ist der zweite Sohn von elf Kindern des Professors Georg Aug. S. (siehe S. 42) und dessen auch als Dichterin bekannten Gattin Dorothea, geb. Wehrs. Er besuchte das Gymnasium, von 1803 bis 1806 die Universität seiner Geburtsstadt, wo er unter Anleitung seines gelehrten Vaters juristische Vorlesungen hörte. In demselben Jahre, in dem er mit der Inauguraldissertation „Historiae feminarum Romanarum civilis specimen“ (Göttingen 1806, 4°) die juristische Doctorwürde erlangte, verlor er seinen Vater. Die Familie, hierdurch ihrer festesten Stütze beraubt, gerieth deshalb in eine bedrängte Lage, welcher Umstand den jungen S. anspornte, mit verdoppeltem Eifer an seiner wissenschaftlichen Ausbildung zu arbeiten. 1808 wurde er in dem neu errichteten Königreiche Westfalen und zwar bei dem in seiner Vaterstadt eingesetzten Tribunal erster Instanz Assessor, 1809 bei demselben Gerichtshofe Greffier und 1810 Tribunalrichter bei dem Districtstribunale Verden; hier lernte er ein Frl. v. Stade kennen, welche er 1815 als Gattin heimführte. Aber auch in Verden war seines Bleibens nicht. 1811 wurden das Weser- und Elbegebiet mit Frankreich vereinigt und in Hamburg ein kaiserlich französischer Gerichtshof eingesetzt; an diesen wurde S. 1812 als Generaladvocat berufen. Nach Wiederherstellung des Königreichs Hannover kehrte S. trotz vortheilhafter Anerbietungen, die ihm in Hamburg gemacht wurden, in sein Heimathland zurück, wo er 1815 bei der Justizkanzlei in Celle als Assessor mit knappem Gehalte Verwendung fand und im nächsten Jahre zum Rath vorrückte. 1824 wurde er in Würdigung seiner Leistungen vom König Georg IV. zum Rath auf der gelehrten Bank des Oberappellationsgerichtes befördert und 1831 nach Auseinandersetzung einer verworrenen Grenzstreitigkeit zum Beisitzer des geheimen Rathscollegiums ernannt. – S., infolge wissenschaftlicher Leistungen Ehrenmitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften, war in seinen Mußestunden auch litterarisch thätig. Er lieferte in die gelesensten Fachzeitschriften reichhaltige Artikel und Aufsätze, daneben auch Abhandlungen über Gesetzgebung und Organisation, veranlaßt durch die französischen Eroberungen auf dem rechten Rheinufer. Endlich sei von seinen größeren Schriften erwähnt: „Westphälisches Staats- und Privat-Recht in Grundrissen“ (Göttingen 1808). „J. Cujas und seine Zeitgenossen“ (Leipzig 1822). „Beiträge zu den deutschen Rechten des Mittelalters etc. etc.“ (Halle 1822). „Lehre vom Urkundenbeweise“ (Heidelberg 1827, 2 Bände). Ein vollständiges Verzeichniß seiner Schriften gibt der neue Nekrolog der Deutschen Jahrg. 1833 Th. I. S. 126 u. 127, welcher zugleich eine Lebensbeschreibung unseres Gelehrten enthält. S., auch im Privatleben geehrt und [42] geschätzt, hinterließ bei seinem Tode eine Wittwe mit zwei minderjährigen Söhnen.