ADB:Spiegel zum Desenberge, Ferdinand August Graf von
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Spiegel: Ferdinand August Maria Joseph Anton Graf S. zum Desenberg, Erzbischof von Köln, geboren am 25. December 1764 auf [150] dem Schlosse Canstein in Westfalen, f am 2. August 18Z5 zu Köln. Er stammte aus der alten westfälischen Familie der Freiherren Spiegel zum Desen- berg und Canstein. Sein Vater, Theodor Hermann, war kurkölnischer Geheimer Rath, seine Mutter, die zweite Frau des Vaters, eine Freiin von Land-8berg. Er hatte sechs Brüder und zwei Schwestern; der älteste Bruder, Wilhelm, wurde kurkölnifcher Kammerpräfident und Curator der kurfürstlichen Universität zu Bonn, der jüngste, KaZpar Philipp, war längere Zeit österreichischer Gesandter in München (f am 29. März 1837; s. Wurzbach Z6, 146). Ferdinand August kam, 13 Jahr alt, alZ Edelknabe des Fürftbischof8 von Fulda in daß dort zur Ausbildung junger Adeliger errichtete Convict. Am 9. Mai1779 erhielt er von dem Weihbischof von Fulda die Tonsur, 1782 eine Präbende im Domstift zu Münster (1790 auch Ptäbenden zu OZnabrück und HildeZheim). Er siedelte nun nach Münster über, wohnte dort bei seinem Oheim Go8win Anton und studirte an der dortigen Universität Theologie und Jura. 1790 begleitete er den Kur- fürsten Maximilian Franz, Erzbischof von Köln und Bischof von Münster, zur Kaisetkrönung nach Frankfurt. Am 17. November 1793 verlieh ihm der Kur- fürst die durch den Tod feine?- eben genannten OheimZ erledigte fünfte Prälatur, die Stelle deS VicedominuS und ArchidiakonuS im Münster’schen Domcapitel. Einige Tage darauf, 25. November, ließ er sich von dem Weihbischof Wilhelm d’AlhauS die vier niederen Weihen und die SubdiakonatSweihe ertheilen. Am 18. Januar 1796 wurde er zum fürftbischöflichen Geheimen Rath ernannt, am 25. Juli von dem Weihbischof Caspar Max v. Droste zum Diakon geweiht. [155] aber erst nach dem Tode von S., und die dadurch und durch die hermesische Angelegenheit (A. D. B. F11, 195) veranlaßten Wirren spielten sich unter seinem Nachfolger Clemens August von Droste-Vischering ab (A. D. B. 7, 424). S. war im August 1833 leben-tzgefährlich krank; nach seiner Genesung ließ das Domcapitel eine Denkmünze prägen. Am 21. Mai 1835 erkrankte er auf einer FirmungSreife zu Uerdingen bei Crefeld, nach Aussage der Aerzte an zurück- getretener Gicht. Cr erholte sich soweit, daß er am 30. nach Köln gebracht werden konnte, wo sich fein Zustand aber bald wieder verschlimmerte. Am 2. Juni ließ er sich die Sterbesacramente spenden; er litt noch zwei Monate 4 bis zum 2. August, den Tod vorhersehend, mit christlicher Ergebung. Am 7. August y wurde er im Chore deS DomeZ bestattet. Vollständige Biographie de?- hochsel. Erzbischof8 von Köln, Ferdinand August 1c., Aachen 18Z5, (ein Heftchen von 16 Seiten, bis auf die letzten drei Seiten ein Auszug au8 dem Aufsatze »EinigeZ auS den Leben?-- und den Familienverhältnissen de-Z Erzbischof8 von Köln, Ferdinand August", in der Bonner Zeitschr. f. Phil. und kath. Theol. ll, 199). Nekrolog und lateinischer Todtenzettel ebd. 1V, 215. –– Fr. Nippold, Die vertrauten Briefe des Erz- bischof8 S., 1889. –– Briefe Spiegel’-ö an seinen Bruder in den Hist.-pol. Bl. 89. Bd. –––– Pertz, Leben Stein’S. –– O. Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage. – F. Nippold, Gesch. dez KatholiciSmuZ, S. 622.
Am 29. Juli 1799 wurde er von dem Capitel einstimmig zum Domdechanten gewählt; der Kurfürst bestätigte die Wahl am 18. August. Am 6. Dec. 1799 wurde er von dem Weihbischof v. Droste zum Priester geweiht. Nach dem Tode des Kurfürsten Maximilian Franz, 27. Juli 1801, suchte die preußische Regierung mit Rücksicht darauf, daß im Luneviller Frieden vom 9. Februar 1801 die Säcularisation der geistlichen Staaten in AuSsicht ge- nommen war, die Wahl eineS neuen FürftbischofZ von Münster zu hintertreiben. Hauptsächlich durch Spiegel’S Einfluß wurde sie am 9. September doch vor- genommen und der Erzherzog Victor Anton gewählt, den daß kölnische Dom- capitel zu ArnZberg ,am 7. October auch zum Erzbischof von Köln wählte. Die Wahl hatte keine weiteren Folgen: durch den Reichs-Deputation8-Hauptschluß vom 25. Februar1808 fiel die Stadt Münster und ein Theil deS BiSthum8 an Preußen; durch den Frieden von Tilfit vom 9.Juli1807 wurde Münster dem Königreich Westfalen, am 1. März 1808 dem Großherzogthume Berg, am 10. December 1810 dem französischen Kaiserreiche einverleibt; im November 1813 wurde e8 definitiv ein Beftandtheil dez preußischen Staates. Der Freiherr vom Stein, der 1802 alS höchster preußischer Beamter nach Münster kam, beantragte die Ernennung von S. zum Mitgliede der Commission für die Universität und daß Gymnasium; er sagt in seinem Berichte vom 2. Dec. 1802: er kenne ihn seit Zwölf Jahren alS einen Mann von auSgezeichneten GeisteZkräftet1, auSgebreiteten Kenntnissen, einer großen und sehr beharrlichen wissenschaftlichen und Geschäft?-thätigkeit; seit seine Bemühungen, die alte selbst- ständige Verfassung dez Münsterlande8 aufrecht zu erhalten, durch die politischen Ereignisse vereitelt seien, habe er nicht einen Augenblick unterlassen, die Forde- rungen seiner neuen Verhältnisse mit Offenheit, Würde und unermüdeter Thätig- keit zu erfüllen. Als der Curator der Universität, Franz v. Fürstenberg (A. D. B. 7111, LZ2) 29. Juni 1805 auS diesem Amte entlassen war, wurde S. mit dem Oberpräfidenten L. v. Vincke an die Spitze einer UniversitätZ-Einrichtung8- Commission gestellt. Er correspondirte nun mit dem Professor Oberthür zu Würzburg (A. D. B. )(Ic17, 107), um Schüler desselben für die Universität, deren [151] Erweiterung geplant wurde, zu gewinnen. E8 gelang aber Oberthür nur einen einzigen, Michael Wecklein, zur Annahme einer Berufung (al8 Professor der orientalischen Sprachen) zu bestimmen, und mit diesem legte S. nicht viel Ehre ein. Er gab bald solchen Anstoß, daß Fürstenberg als Generalvicar im Früh- jahr 1806 den Theologiestudirenden den Besuch seiner Vorlesungen verbot. (Wecklein wurde später alZ Bibliothekar nach Bonn versetzt, 1829 von S. zum CanonicuZ in Aachen ernannt, f am Z1. October 1849.) Unter der französischen Herrschast wurden der Graf Merveldt und der Domherr v. Droste-Vischering S. in der UniverfitätScommission zur Seite gesetzt, mit denen er nicht harmonirte. Er zog sich in den ersten Jahren der Fremdherrschaft auZ dem öffentlichen Leben zurück, bemühte sich aber mit Geschick und Erfolg, die finanzielle Bedtückung des MünfterlandeS zu mildern und den Mitgliedern der aufgehobenen Stifter an- gemessene Pensionen zu erwirken. MPO Jm September 1811 schlug Stein dem StaatSkanzler Hardenberg vor, S., ,,einen geistvollen, kräftigen Mann", als Coadjutor des Fürstbischoft2 Hohenlohe von BreZlau zum »Chef der schlefischen Geiftlichkeit« zu ernennen. Es kam nicht dazu. S. mußte vielmehr zunächst eine ganz andere Stellung übernehmen. Am 15. Mai 1813 überraschte ihn der französische Präfect mit der Mittheilung, der Kaiser habe ihn am 14. April zum Bischof von Münster ernannt und er habe binnen vierzehn Tagen zu PariS den vorgeschriebenen Eid abzulegen. Auf seine ablehnende Antwort erwiderte der Präfect: wenn et nicht gutwillig reise, werde er mit Gewalt nach PariS gebracht werden. S. reiste also nach Paris; seine Bitte, man möge ihn wenigstenS erst in Rom anfragen lassen, wurde mit der Versicherung abgelehnt, der Kaiser übernehme es, die Zustimmung de-S Papstes-z zu erwirken. So legte denn S. am 27. Juni vor der Kaiserin Marie Louise den Eid ab, und unter dem 15. August wurde dem Münsterschen Domcapitel seine Ernennung zum Bischof amtlich mitgetheilt und dasselbe zugleich angewiesen, ihm ,,nach dem Gebrauche aller Kirchen des ReicheS« bis zu seiner Consecration al8 Capitularvicar die Verwaltung der Diöcese zu übertragen. Die Ernennung Spiegel’Z war, da daß französische Concordat von 1801 sür Münster keine Gel- tung hatte, unberechtigt und S. wurde denn auch vom Papste nicht bestätigt. Die Uebernahme der Verwaltung der Diöcese stieß aber noch auf besondere Schwierigkeiten. Auf den Wunsch de-S Generalvicarö Fürstenberg hatte das alte Münstersche Capitel am 18. Januar 1807 den Domherrn Clemens August v. Droste-Vischering (A. D. B. Rs, 420) zu seinem Coadjutor gewählt und am 9. Juli hatte Fürstenberg diesen alS seinen Nachfolger bezeichnet. Nachdem Münster 1810 dem französischen Reiche einverleibt worden war, wurden am 14. Nov. 1811 alle Capitel, Klöster und geistlichen Corporationen, auch das3 Domcapitel, sup- primirt; in einem Decrete vom 24. August 1812 erklärte aber Napoleon: daß Dom- stift solle als einfache?- Domcapitel gleich den übrigen deS Reiches bestehen bleiben, yaber alle Mitglieder desselben, die sich außerhalb dez Reiche8 aufhielten oder nicht Priester seien, seien alS ausgeschieden anzusehen und die Zahl der Domherren solle auf elf reducirt werden. Von den 40 (sämmtlich adligen) Mit- gliedern de8 CapitelS lebten noch Z1, vier außerhalb des ReicheS, zwanzig, die nicht Priester waren. Von den sieben anderen trat S. in daeS neue Capitel nicht ein, so daß es nur sechs Mitglieder zählte. 1813 ernannte Napoleon noch fünf neue, die am 12. Mai von den älteren als Mitglieder des CapitelS anerkannt wurden. AlS nun S. von Napoleon zum Capitularvicar designirt war, weigerte sich Droste auf das Verlangen de Präfecten, sein Amt niederzult-gen, einzugehen, verstand sich aber am 31. Auguft1813 dazu, S. als zweiten Capitularvicar ans- zuerkennen und ihm die Verwaltung der Diöcese ganz zu überlassen, wenn er einen Revers auZftelle, daß der Capitularvicar v. Droste ihn für sich substituirt [152] habe. Durch ein Circular vom Z1. August zeigte er dann den Pfarrern an, S. habe die Verwaltung der Diöcefe übernommen. Al«Z ernannter Bischof von Münster erließ S. nach der Schlacht bei DreZden (26. und 27. August 1818) einen im Napoleonischen Sinne gehaltenen Hirten- brief. Jm November 1813 kam Münster wieder unter preußische Herrschaft. Droste wollte nun die Verwaltung der Diöcese wieder selbst übernehmen; S. suchte sich im Einverständniß mit dem Oberpräsidenten v. Vincke als Capitular- vicar zu behaupten. Droste reiste aber 1814 nach Rom; der Papst mißbilligte die von ihm dem ernannten Bischof S. ertheilte Substitution, und nach seiner Rückkehr widerrief er dieselbe (Z1. August 1815) und erklärte in einem Circular an die Geistlichkeit, er habe die Verwaltung der Diöcese wieder übernommen. Er behielt sie bi8 zur Ernennung de8 Bischofs Lüning im J. 1821. Jm J. 1814 wandte sich S. an Stein mit dem Wunsche, zur Bearbeitung der katholischen Dinge in Deutschland berufen zu».werden. Stein antwortete: ,,Jch kann Jhnen nicht verhehlen, daß Jhre Annahme der bischöflichen Würde aus den unbefugten und blutigen Händen de8 Verfolger8 dez heiligen Mannes, der das Oberhaupt der katholischen Kirche ift, und Jhr Hirtenbrief, wo Sie zur Feier der Schlacht von Dre?-den auffordern, Jhnen bei Jhren GlaubenSgenossen und bei allen redlichen Deutschen einen unberechenbaren Schaden gethan hat.« Datz freundschaftliche Verhältniß zwischen beiden Männern wurde aber wieder- hergestellt und sie unterhielten bis zum Tode Stein’8 (1831) einen lebhaften Briefwechsel nicht nur über kirchliche, sondern auch über politische, namentlich preußische und westfälische Angelegenheiten und über den Plan der Herausgabe der 1ll011umS11tz Se1«111m1ja9. Jm Sommer 1814 trat S. in Beziehungen zu dem Staat8kanzler Harden- berg. Er überfandte ihm im August und September Denkschriften, ,,Grundzüge über daZ katholische Kirchenwesen«, »Ueber daß Kirchenwesen zwischen Main und Mosel", »Ueber die Lage und Bedrückung der katholischen Kirche in Deutschland« (sie sind leider nicht mehr aufzufinden). Auch im J. 1815 arbeitete er im Auf- trage Hardenberg’Z Berichte und Denkschriften über katholisch-kirchliche Angelegen- heiten auS. Eine Zeit lang war er auch auf dem Wiener Congreß dessen Be- rather. Am 17. Januar 1816 wurde er mit seinem Bruder Kaspar Philipp in den Grafenftand erhoben, 20. März 1817 zum Mitglied de?- StaatSratheS, 11. März 1819 zum Wirklichen Geheimen Rathe ernannt. Jm April 1817 wünschte Hardenberg, S., der eben zu den Sitzungen des Staat?-rathe8 in Berlin war, möge zu den Conferenzen zugezogen werden, welche über die Jnstruirung Niebuhr’8 für die Concordat8verhandlung mit Rom gehalten wurden. Aber der Minister deZ Jnnern, Schuckmann, sprach sich, wahrscheinlich unter dem Cinflusse des Geheimen RatheßS Schmedding (A. D. B. )c)()(l, 631), der schon in Münster mit S. nicht harmonirt hatte, dagegen auS. –– Ju demselben Jahre wurde S. für daS Bi8thum Bre8lau in Aussicht genommen, lehnte aber ab. Jm Juni 1821 genehmigte der König Altenftein’8 Vorschlag, ihn für das Erzbi2thum Köln vorzuschlagen. Niebuhr gelang e8, sein Verhalten in der fran- zösischen Zeit in Rom so zu entschuldigen, daß von dort kein Widerspruch zu befürchten war. Aber S. selbst trug Bedenken, daß Amt anzunehmen, haupt- sächlich darum, weil er sich über die Rechte, die er als Erzbischof, auch der Re- gierung gegenüber, glaubte beanspruchen zu müssen, mit dem Ministerium nicht gleich verständigen konnte. Stein forderte ihn in mehreren Briefen dringend auf, anzunehmen; aber erst im Februar 1823 theilte ihm S. mit, er habe das Erz- biZthum ,,unter gewissen, für den Erfolg seineS WirkenS nothwendigen Bedin- . gungen" angenommen. Ju einem Breve vom 10. Juli 1823 erklärte sich Piu8 N1. mit der Ernennung einverstanden und beauftragte den Fürstbischof [153] von Ermland, den Jnformativproceß selbst oder durch einen Subdelegirten aus- zuführen. Datz Breve wurde vorläufig in Berlin zurückgehalten, da S. noch- immer Bedenken trug, wa8 Stein und Niebuhr in ihren Briefen an ihn ent- schieden mißbil1igten. Erst im Juni1824 nahm er die Ernennung definitiv an, und auf seinem Wunsch wurde unter dem 14. Juli der Weihbischof v. Droste- Vischering zur Ausführung des JnformativprocesseZ subdelegirt. Jm November 1821 war S. nach Berlin berufen worden, um bei den Be- rathungen über die Ausführung der Bulle 1)S 8z1ute, al8 deren Executor der Fürstbischof von Ermland, Prinz Joseph von Hohenzollern (A. D. B. X11, 702) bestellt war, zugezogen zu werden. Auf den Vorschlag Schmedding’8, der dem Fürstbischof als Civilcommissar beigegeben war, wurde S. im August 1822 zum Vorsitzenden der Commission ernannt, .die der Fürftbischof für die Organisation des Domcapitel–S in Münster subdelegirte. Nachdem er zum Erzbischof ernannt war, übertrug ihm der Fürstbischof am 4. August 1824 die Ausführung der Bulle im ErzbiSthum Köln, incSbesondere die Bildung deZ DomcapitelS. ––– Ju den letzten Jahren, die S. in Münster verlebte, machte er sich besonders verdient um die O1–ganisirung deZ ArmenwesenZ. - Am 20. December 1824 wurde S. von Leo R11. alS Erzbischof von Köln präconisirt. Nachdem die Bullen angekommen waren, ergriff er am 24. März 1825 durch den biSherigen Aachener Ehrendomherrn Joh. Hü8gen von dem erz- bischöflichen Stuhle Besitz. Am 21. April hielt er seinen Einzug in Köln; am 26. Mai installirte er die Mitglieder des Domcapitel8; am 11. Juni wurde er von dem Bischof v.–Hommer von Trier unter Assistenz der früheren infulirten Aebte von Hamborn und Verden confecrirt. Unter dem 12. Juni erließ er seinen ersten Hirtenbrief (Tübinger Ouartalschrift 1825, 541). Zu seinem Generalvicar ernannte er den eben erwähnten Hü8gen (A. D. B. Ic111, 45Z), der dieses Amt bis zu Spiegel’S Tode behielt, zu seinem Geheimsecretär im J. 1826 Nicolaus München, der später Domcapitular und der einflußreichfte Rathgeber Spiegel’S wurde CA. D. B. )(I(l1, 726). Stein hatte am 18. Juni 1824 an S. geschrieben: »Treten Sie also unter Leitung göttlicher Vorsehung den großen und edlen Beruf an, eine zerrüttete, verwaiste Kirche wieder aufzubauen und eine verwilderte oder vernachlässigte Geiftlichkeit wieder zu bilden und zu heben. Mit Geduld, mit Beharrlichkeit, mit gänzlicher Verleugnung seiner selbst und demüthiger Hingebung wird ein Mann von Jhtem Geist, Geschäftöerfabrung, Gelehrsamkeit und Thätigkeit die ihm zu theil gewordene Aufgabe mit fegenSreichem Erfolg lösen.« Auch von ultramontaner Seite wird anerkannt, daß S. diese Aufgabe mit Erfolg zu lösen bemüht ge- wesen ist. »Er erwie8 sich, heißt es im Freiburger Kirchenlexicon VU, 891, alsS milden, verständigen Oberhirten, der die vielfachen, während der bischosSlosen Zeit auf kirchlichem und socialem Gebiete eingerissenen Uebelstände wohl erkannten und abzustellen suchte, der unablässig darauf hinarbeitete, die Reste des fran- zösischen RadicaliSmuS auZzurotten, den kirchlichen JndifferentiSmu8 zu be- seitigen, den Glauben zu befestigen, die GotteSfurcht zu fördern, den CleruZ auf eine höhere Stufe der theologischen und allgemeinen Bildung zu erheben.« Die Bildung de8 Cleru8 ließ er sich besonders angelegen sein: die theologische Facultät zu Bonn wurde vervollständigt (sie hatte 1825 neben HermeZ nur noch zwei Pro- fessoren), daß; theologische Convict zu Bonn errichtet, da8 Priesterseminar zu Köln neu organisirt und die Prüfung der Candidaten de8 geistlichen Stande8 verschärft und von dem Erzbischof selbst beauffichtigt. Jn einem Briefe an seinen Bruder spricht S. sehr befriedigt über die große Folgsamkeit des Cleruö und über daZ Gelingen der sittlichen, religiösen und wissenschaftlichen Bildung detz Nachwuchses der Clerisei, auch über die anhänglichkeitZvolle und ehrerbietige Aufnahme, die [154] er bei seinen Firmung8- und VifitationSreisen überall in der Diöcese bei dem Volke finde. Jm J. 1826 erließ er eine Verordnung über Wallfahrten, wodurch Mißbräuchen bei denselben gesteuert wurde, in den folgenden Jahren mehrere andere auf die Seelsorge und die GeschäftSführung der Geistlichen bezügliche Ver- ’ Ordnungen. 1829 nahm er eine neue Eintheilung der (689) Pfarreien in (44) Decanate vor und erließ eine Verordnung über die Wahl und die Obliegenheiten der Dechanten. Ju demselben Jahr publicirte er die auf einer Uebereinkunft der Regierung mit der Curie beruhende neue Festordnung (neben den Sonntagen 14 gebotene Feiertage). Auch um die Restauration de-4S Kölner DomeZ erwarb sich S. große Verdienste (sie werden in einem Aufsatze von Blömer im Domblatte Nr. 88, abgedruckt in der Bonner Zeitschr. f. Phil. u. Theol. 1852, 2, 199 dargestellt); die Erhebung der Kathedralsteuer verordnete er aber 1825 auf Be- fehl der Regierung erst, nachdem er sich zwei Jahr dagegen bemüht hatte. Die Organisation der geistlichen Gerichts?-barkeit, für die er sich von 1825 an bemühte, kam wegen deS Widerspruchs deS Ministeriums während seiner AmtSführung nur sehr unvollkommen zu Stande. Ueberhaupt fanden seine Bemühungen in Berlin, namentlich bei dem Minister v. Altenstein und dem Geheimen Rathe Schmedding vielfach nur geringe Unterstützung, theilweife zähen Widerspruch. Dagegen be- zeichnete er den Oberpräsidenten v. Jnger8leben nachdem er am 18. Mai 1881 gestorben war, in einem vertraulichen Briefe an seinen Bruder alS seinen zuver- lässigsten Freund in der Rheinprovinz. –– 1827 reiste S. nach Baden und con- secrirte feierlich den ersten Erzbischof von Freiburg, Bernhard Boll. Sonst ver- ließ er, abgesehen von einigen Reisen nach Berlin, seine Diöcese nur sehr selten, da er wußte, daß zu Reisen außerhalb PreußenS die damalZ erforderliche auß- drückliche Erlaubniß de8 KönigS nur ungern ertheilt wurde. Bei dem weitauZ größten Theile seiner Geistlichkeit war S. geachtet uno beliebt; von einigen Ultramontanen wurde er in auZländischen Blättern mehr- fach angegriffen. So schon 1825 wegen eines auf den Wunsch der Regierung erlassenen RundschreibenS, worin er den Geistlichen die directe Co1respondenz mit auSwärtigen Oberen (der römischen Curie, den Nuntien 2c.) verbot. Dieses- Rundschreiben wurde auch von dem Münchener NuntiuS übel vermerkt. S. konnte aber darauf hinweisen, daß lange vorher der Aachener Generalvicar Fonck das- selbe Verbot erlassen. Gleichzeitig wurde getadelt, daß S. die CabinetZordre vom 17. August 1825 über die gemischten Ehen publicirt habe; daß hatten aber auch die drei anderen rheinisch-westfälischen Bischöfe gethan. Größeren Anstoß erregte sein spätereS Verhalten in dieser Angelegenheit. Auf den Rath Bunsen’S wurden 1828 die vier Bischöfe veranlaßt, sich in dieser Sache– an den Papst zu wenden. Die von Bunsen in Rom geführten Verhandlungen hatten zum Er- gebnisse ein Breve PiuS’ M11. vom 25. März1830 nebst einer Jnstruction de3 Cardinal-z Albani vom 27. März. Damit war die preußische Regierung nicht zufrieden, und da in Rom weitere Concessionen nicht zu erreichen waren, wurde am 8. September 18Z2 Schmedding auf seinen eigenen Vorschlag beauftragt, bei den Bifchöfen anzufragen, ob sie nicht auS eigener Macht über da8 Breve hinaus- gehen könnten. Die Antworten fielen nicht befriedigend au?-; S. aber sandte ein Gutachten des Domcapitular:3 München vom 17. Oct. 18Z2 nach Berlin, worin er nachzuweisen versuchte. das Vreve könne so aus-8gelegt werden, daß etz den Forderungen der Regierung nicht im Wege stehe. Auf Grund dieses Gutachtens verhandelten im Auftrag deS Königs S. und Bunsen im Juni 1834 zu Berlin. Datz Ergebniß war eine Convention vom 19. Juni 1834, die vom Könige ge- nehmigt wurde, und S. bestimmte im Juli die drei anderen Bischöfe, derselben beizutreten. (S. erhielt darauf den Schwarzen Adler--Orden.) A18 die Con- vention in Rom bekannt wurde, wurde fie entschieden verworfen. Datz geschah