ADB:Stähle, Hugo

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Artikel „Stähle, Hugo“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), ab Seite 786, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:St%C3%A4hle,_Hugo&oldid=877087 (Version vom 11. Dezember 2009, 08:59 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
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Band 35 (1893), ab Seite 786. (Quelle)
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Hugo Staehle in der Wikipedia
PND-Nummer 117202363
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Stähle *): Hugo St., geboren zu Fulda 1826, † zu Cassel am 29. März 1848, ein für Musik äußerst begabter junger Mann, dessen reiches Talent infolge seines frühen Heimganges leider nicht zu voller Entfaltung gelangen konnte, dabei ein höchst liebenswürdiger Charakter und vom edelsten Streben erfüllt, war der Sohn des Major und Stadtcommandanten Stähle, eines dem Freundeskreise Spohr’s angehörigen hessischen Officiers. Auf des Vaters Wunsch unterrichtete dieser ihn ausnahmsweise in der Composition, nachdem er schon bei Hauptmann Theorieunterricht erhalten und sich auch bereits zu einem sehr tüchtigen Clavierspieler und guten Geiger herangebildet hatte. Die Jahre 1844 und 1845 verbrachte er, seinen künstlerischen Gesichtskreis zu erweitern und bei David seine Violinstudien fortsetzend, in Leipzig. Nach seiner Rückkehr nach Cassel trat er als Bratschist in die Capelle ein. Er hatte bereits ein Streichquartett (A-dur) Op. 1, eine Sinfonie und eine Ouvertüre, sowie einige Liederhefte Op. 2 und 5, ein Heft für Clavier: Scherzi Op. 4 zu Gehör gebracht und veröffentlicht und eine große heroisch-historische Oper in Cassel, wo sie als Festoper am 2. Pfingsttage 1847 aufgeführt wurde „Arria“ von J. Hofmeister und einen Festchor an seinen geliebten und hochverehrten Lehrer Spohr geschrieben, als nach wenigen ihm vergönnten ehrenvollen Erfolgen und am Anfange einer vielversprechend begonnenen Laufbahn ein hitziges Fieber seinem Leben ein unerwartetes Ziel setzte. Briefe von ihm an Spohr die uns vorliegen, bekunden ein feines, gediegenes immer maßvolles Urteil.

Schletterer.

*) Zu S. 403.

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