ADB:Steinach, Hans Landschad von

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Artikel „Steinach, Hans Landschad von“ von Joh. Schneider. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 35 (1893), S. 670–675, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steinach,_Hans_Landschad_von&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 02:11 Uhr UTC)
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Steinach: Hans Landschad v. St., Ritter und Reformationsfreund. Unter dem angesehenen Geschlecht der Ritter v. St. – seit dem Ende des 13. Jahrhunderts führten sie den noch unerklärten seltsamen Namen „Landschad“ –, deren Burgen bei dem hessischen Städtchen Neckarsteinach liegen, nahm Hans Landschad eine hervorragende Stelle ein. Sein Vater, Blicker Landschad, war Burggraf zu Alzei und Hofmeister des Kurfürsten von der Pfalz. Hans Landschad wurde schon 1486 zu Aachen von Kaiser Maximilian zum Ritter geschlagen (Bernh. Hertzog, Beschreybung des Kreychgawes. MS. Frankfurt), leistete dann dem König Matthias von Ungarn, † 1490, etliche Jahre Kriegsdienste wider die Türken und focht unter Kaiser Maximilian in drei Schlachten. In dem baierischen Erbfolgekrieg 1504 machte ihn Kurfürst Kurfürst Philipp von der Pfalz zum Oberbefehlshaber seiner Truppen am Rhein. An der Nahe kämpfte er mit Herzog Alexander von Zweibrücken und dem Landgrafen Wilhelm von Hessen, nahm das Städtchen Odernheim ein und entsetzte Kreuznach. Der Landgraf zog nach Bingen und wollte rheinaufwärts ziehen, als ihm jedoch Landschad den Weg verlegte, wandte er sich nach Norden und beschoß Kaub. Zehn Tage später kam Hans Landschad ihm nach, warf sich in die Stadt und führte einen heftigen Kampf, der damit endete, daß der Landgraf nach einer Belagerung von 6 Wochen genöthigt war, am 25. September abzuziehen und sein Heer zu entlassen. Zu kriegerischen Thaten war nun wenigstens in der Pfalz keine Gelegenheit, da machte denn Hans L. eine Wallfahrt nach Palästina und ward beim heiligen Grab zum Ritter geschlagen. Schon vorher hatte er verschiedene hohe Aemter [671] bekleidet; er soll schon 1499 Vogt zu Durlach (Humbracht) und Amtmann zu Alzei gewesen sein; nun wurde er auch Burggraf in Alzei, 1509 ernannte ihn der Kurfürst Ludwig zum Rath, 1514 soll er auch Hofmeister gewesen sein und lange Jahre Bürgermeister der Stadt Oppenheim. In welchem Ansehen er stand, sieht man daraus, daß er z. B. zu Rath gezogen wurde bei Vermittelungen zwischen dem Herzog von Württemberg und dem Grafen von Erbach (Zimmer’sche Chronik II, 259), sowie zwischen dem Grafen von Leiningen und dem Bischof von Worms, er wirkte auch mit als Gesandter des Markgrafen von Baden bei dem Vertrag Ulrich’s von Württemberg mit seinen Unterthanen nach dem Bauernaufruhr (v. Liliencron, Histor. Volkslieder III, 145). An weiterer Thätigkeit wurde er indessen dadurch gehindert, daß ihn der liebe Gott in seinem besten Alter zwanzig Jahre lang aufs Bett legte, indem er durch Podagra an Füßen und Händen erlahmte, auch am Stein litt, sodaß er sich fürbaß der weltlichen Sachen entschlagen mußte. Hans L. war, um sein häusliches Leben zu erwähnen, in erster Ehe vermählt mit Lucie von Nippenburg, die 1503 starb; 1506 vermählte er sich zum zweitenmal mit Margarete von Fleckenstein. Eine Wendung in Hans Landschad’s Leben trat ein mit der Reformation. Seine Voreltern waren kirchlich gesinnte Leute; seine Eltern, Blicker Landschad und Mya von Helmstatt, hatten in Neckarsteinach eine neue Kirche gebaut (1483) und mancherlei Stiftungen gemacht. Hans L. selbst hatte viele Fahrten zu den Heiligen gethan, viel Gut gestiftet in Kirchen und Klöster, Geld gestiftet zu Jahrzeiten und Messen, Meßpfründen angerichtet, gefastet, gebetet, gebeichtet, viel Almosen gegeben u. s. w. Aber schon meldete sich auch in Neckarsteinach die neue Zeit an. Der Humanismus fand ja am Hofe zu Heidelberg besondern Eingang. Einer der bekanntesten Humanisten, Jodocus Gallus, wurde 1493 Pfarrer in Neckarsteinach. Ihm folgte Ulrich de Castello, ein Freund Wimpheling’s, Dalberg’s und anderer Humanisten; und diesem wieder der gleichgesinnte Konrad Hehelin. Eine Wendung der religiösen Ueberzeugung brachte jedoch bei Hans L. nach der Inschrift auf seinem Epitaphium in der Kirche zu Neckarsteinach erst das Auftreten Luther’s im J. 1518 hervor. In diesem Jahre kam bekanntlich Luther nach Heidelberg und disputirte daselbst unter großem Zulauf und lautem Beifall, und es ist um so wahrscheinlicher, daß auch Landschad dieser Disputation beigewohnt habe, als damals drei seiner Söhne zusammen mit dem jungen Grafen Eberhard von Erbach in Heidelberg studirten, und daß sie einen bleibenden Eindruck auf ihn machte. Die Inschrift sagt dann weiter: „Hat er in Anno zwentzig zwey – Wider der Welt und Bapsts Geschrey – Der Erste in dieser Landsart gleich – durch Gottes Geist und Eifer reich – Sambt seiner Gmahln von Fleckenstein – Solch Lehr vor christlich und vor rein – Erkant und alsobaldt mit Crafft – Allhie das Bapstumb abgeschafft.“ In demselben Jahre 1522 veröffentlichte Hans L. „Ain Missiue an Herrn Ludwygen Pfaltzgrauff bey Rein. Von wegen der göttlichen Leer, zu beschirmen. Gott zu Lob und allen christglaubigen Menschen nützlich.“ Er habe, sagt er, alle Schriften Luther’s gelesen und mit der Bibel verglichen, aber es sei ihm kein Gelehrter zugekommen, der ihm einen einigen Punkt der Lehre Luther’s habe verwerfen können. Als geschworener Diener des Kurfürsten ermahnt er denselben mit aller Unterthänigkeit, das Evangelium handhaben und vor den menschlichen, päpstlichen und concilischen Geboten schützen zu helfen. Der Kurfürst habe zu Worms das Geschrei gehabt, ein Liebhaber und Förderer des Evangeliums und der Lehre Luther’s zu sein. Er, Landschad, möchte gern hören, wer den Kurfürsten davon abgebracht habe. Der Kanzler und Hofmeister seien auch lange Zeit gut gewesen und umgefallen, darum richte er diese Schrift an den Kurfürsten. Es ist zu bemerken, daß in [672] dasselbe Jahr die Schrift Sickingen’s an Diether von Handschuchsheim fällt; aber Landschad’s Schrift ist wohl die älteste protestantische Schrift aus Kurpfalz. Angehängt ist ihr „ain hüpscher Spruch“, der auch ein gereimtes Vaterunser enthält. Ueber die Art der Aenderung, welche mit Landschad vorging, sagt Jak. Otther (Christl. Leben und Sterben): „Er hat allen Sünden, allem, das wider Gott und sein Wort ist, abgesagt, um allein nach Gottes Wort zu handeln, es koste Leib und Leben, Ehr oder Gut, ungeachtet aller Menschen Ungnad.“ „Er ist auch ein Weltkind gewesen, ein Kriegsmann, ein stolzer Kerlin, ehrgytig, prachtlich, ein Hofmann, ein strenger Amtmann, von Fürsten und Herrn wohlgehalten, von der Welt wohl berühmt … Er ist nun uß Gnaden Gottes, nit seinethalb, ein Kind Gottes, gerecht, ein Christ“ u. s. w. Von Landschad’s Gemahlin, seiner „redlichen Gefährtin auf seiner Pilgerfahrt“, rühmt Otther, daß sie mit Lust und tröstlichem Gemüth unangesehen allerlei Gefährlichkeit der ganzen Welt sich begeben, durch Gottes Wort ihren Gott und Schöpfer erkennen, loben und ehren gelernt habe. – Ob Hans L. schon 1522 die Reformation in der Herrschaft Neckarsteinach und den andern ihm gehörigen Orten einführte, oder erst 1525, ist nicht auszumachen. Ende dieses Jahres berief er nämlich den M. Jakob Otther, der in Luther’s Sinn schon vorher im badischen Oberlande gewirkt hatte und 1524 aus Kenzingen vertrieben und ihm von Straßburg aus als fromm, redlich und wohlgelehrt empfohlen worden war. Merkwürdig ist, daß Otther bereits 1509 seinen Lehrern Jodocus Gallus, dem früheren Pfarrer von Neckarsteinach, und Johann Vigilius Geiler’s Predigten über das Vaterunser gewidmet hatte. Landschad schaffte die Messe ab und führte den evangelischen Gottesdienst ein. Die Kirchenzierden, Meßgewänder etc., von denen ein großer Ueberfluß in seiner Kirche nutzlos lag, wurden theilweise verkauft und das Geld in den gemeinen Kasten gelegt. Otther betont, wie auch Landschad selbst in seiner spätern Verantwortung sagt, daß er, Landschad, weder seine Angehörigen noch seine Unterthanen zu dem neuen Gottesdienst genöthigt, gezwungen oder gedrungen oder durch Drohungen von dem alten Wesen abgeschreckt habe, weil er wußte, daß Gott keine gezwungenen Diener haben will, sondern sie haben mit Lust und Freuden die Neuerung erkannt und angenommen. Der Kurfürst Ludwig lehnte einen gewaltsamen Eingriff in die religiöse Bewegung ab, er duldete sogar Männer der neuen Richtung an seinem Hofe und in der Umgebung. Zu diesen gehörte auch des Kurfürsten Secretär, Peter Harer, der Beschreiber des Bauernkriegs, der 1525 dem Hans Landschad, in dessen Diensten er früher gestanden hatte, die Uebersetzung einer Schrift seines Schwagers Melanchthon widmete: Ein kurzer Begriff zu dem Durchl. Landgr. Philipp von Hessen, worin christliche Gerechtigkeit stehe. Aber indessen war man in Heidelberg aus der vermittelnden Tendenz doch etwas herausgetreten: im J. 1526 gebot der Kurfürst wieder, bei Strafe die Messe zu besuchen. Hans L. bekam die Folgen dieser geänderten Stellung zu spüren. Infolge einer von Erzherzog Ferdinand erhobenen Beschwerde forderte ihn der Kurfürst am 1. Juni 1526 zur Verantwortung auf, warum er die Messe abgestellt, die Meßgewänder verkauft und jenen Otther zum Prediger berufen habe, der bekanntlich in Kenzingen Aufruhr gepredigt habe. Der Ritter wandte sich an seine Vettern, die Herren von Gemmingen, diese theilten die Sache dem Joh. Brenz mit, der an Hans Landschad schrieb und seinen Brief mit einem Bedenken begleitete, in welchem er sich über die kirchlichen Gebräuche, die sogen. „mittelmäßigen Dinge“ äußerte. (Die Antwort des Brenz mit dem jedenfalls falschen Datum 1525 st. 1526). Brenz räth, Landschad möge sich erbieten, die Sache der Universität Heidelberg oder einem anderen Gericht vorzulegen und zu zeigen, daß die Einrichtungen weder dem Evangelium noch dem kaiserlichen Mandat (welchem, dem [673] Wormser oder Nürnberger?) zuwider seien. Otther werde sich am besten selbst schriftlich verantworten. Gott möge dem Ritter ein fest, stark Herz und Beständigkeit geben. Die Mitteldinge betreffend, so seien dieselben um der Folgen willen, weil der Glaube Noth leide und die Liebe geärgert werde, kein nütze, und es sei nichts anderes als Christum und das Evangelium verläugnen, sie zu behalten. In ähnlichem Sinne schrieb auch Erzherzog Ferdinand, der damals auf dem Reichstag in Speier war, am 19. Juni 1526 an Hans Landschad, und forderte, daß er seinen Prediger unverzüglich entlasse und ihn nicht mehr in seinem Gebiet predigen lasse. Der Kurfürst nahm Landschad’s Verantwortung übel auf. Am 8. Juni antwortete der Kurfürst, überschickte das kaiserliche Mandat und erneuerte die Vorwürfe gegen Otther. Es sei allweg erlaubt, das Evangelium zu predigen, doch nach der Lehre der christlichen Kirche und aller Rechtgläubigen gemeinem Verstand. Die Abstellung der Messe und der Abfall sei nicht ohne Landschad’s Schuld geschehen; zur Verkaufung der Meßgewänder habe er kein Recht gehabt; er solle, statt die Ungnade der Obern auf sich zu ziehen, an Weib und Kinder denken. Wenn er sich nicht seines Werkes entschlage, den Prediger entlasse und das kaiserl. Edict befolge, werde über ihn, sein Weib, und seine Kinder unwiederbringliches Verderben kommen. Landschad erwiderte sowohl dem Kurfürsten, als Ferdinand, keine Obrigkeit der Welt habe die evangelische Lehre zu verbieten; könne man ihm beweisen, daß er die heil. Schrift übertreten, so wolle er davon abstehen. Seinen Prediger vertheidigt er gegen die Vorwürfe. Er könne nicht glauben, daß der Kaiser an seinen Handlungen ein Mißfallen habe. Er selbst wolle lieber sterben, als wider Gottes Wort handeln. Er habe hundertmal sein Leben für den Kaiser, Fürsten und gute Gesellen gewagt, sollte er denn nicht auch sein Leib, Leben, Gut und Ehre um Gottes und seines Erlösers Willen hingeben? Es scheint, daß der Ausgang des Reichstags zu Speyer auch dem Ritter Hans zu gute kam, wenigstens wurden die gegen ihn ausgesprochenen Drohungen nicht ausgeführt und er konnte sein Werk weiter ausbauen. In dieser Beziehung ist zweierlei zu erwähnen, erstens ein Briefwechsel mit Butzer in Straßburg über die Abendmahlsfrage und zweitens die Stiftung des Pfarramts und gemeinen Kastens. Als die Straßburger bei den Herren von Gemmingen vertragen wurden, als ob sie den Worten Christi vom heil. Abendmahl nicht glauben wollten, legte Butzer ihnen seinen Standpunkt dar im December 1525. Landschad, der vielleicht Kunde davon erhielt, wandte sich ebenfalls an Butzer, der sich in einem längeren Schreiben verantwortete, zuerst den Verdacht, als ob er mit Karlstadt stimme, ablehnte, Oekolampad in Schutz nimmt und sagt, den Straßburgern sei es vor allem um den Zweck zu thun. Keine Partei solle die andere für ketzerisch halten; Luther sei ihnen groß und mehr als groß, aber wenn Petrus gestrauchelt habe, so daß ihn Paulus strafte, so möge es wohl auch Luther geschehen. Landschad stand auf Luther’s Seite. (MS. des Thomasstifts in Straßburg.) – Am Mittwoch nach St. Michelstag 1527 setzte Hans L. eine Urkunde auf, welche eine spätere Hand überschrieb als „Bekandtnuß aus was Ursachen er von dem catholischen Glauben ab und zu dem Lutterthum getreten“. Allerdings spricht er sich auch über diesen Punkt aus und zwar in derselben Weise wie anderwärts. Seine Vorfahren haben viele Kirchenzierden besonders in Neckarsteinach hingelegt, er habe als Patron der Kirche beschlossen, dieselben, wie auch die Stiftungen, auf die Armen zu verwenden. Die 4 Pfründen sollen, sobald sie ledig werden, denn davonstoßen wolle er niemand, zur Besoldung eines Pfarrers und eines Diakons dienen, die anderen kirchlichen Einkünfte in den gemeinen Kasten fallen. Aus diesem sollen Vorschüsse gemacht werden bei Theuerung und Unfall, würdigen [674] Pfarrkindern soll in Armuth und Krankheit geholfen werden, Kinder armer Leute zum Handwerk befördert, arme Brautleute ausgesteuert und Bettelei verhütet werden. Es war also eine ähnliche Einrichtung, wie sie Bugenhagen in demselben Jahre in Hamburg traf. Landschad ermahnt seine Nachkommen bei dem Blut Christi, gegen diese Anordnung nicht zu handeln, sondern sie zu schützen und zu fördern; es sollte nach seinem Willen von dem Kirchengut nichts entwendet werden. – Das Jahr 1527 brachte indessen eine schlimme Wendung. Infolge neuer von Ferdinand an den Kurfürsten ergangener Aufforderungen wurde Hans Landschad im Februar 1527 vor das Hofgericht in Heidelberg geladen mit seinen Söhnen. Man erklärte ihm mit Berufung auf des Kaisers Ungnade, der Kurfürst könne nicht länger zusehen. Landschad verlangte vergebens, sich persönlich vor dem Kurfürsten verantworten zu dürfen, er berief sich vergeblich auf den Nürnberger Reichsabschied, auf die gegen die übrige Ritterschaft geübte Duldung und die Predigt des Evangeliums in Heidelberg selbst, auf die freiwillige Zustimmung seiner Unterthanen. Den Prediger werde er nicht entlassen. „Wollen S. Gn. mir oder meinen Kindern darüber Gewalt thun über mein rechtlich und genugsam Erbieten, das muß ich Gott befehlen. Da sitze ich und habe einen armen leimen Körper, den mög er wider Ehre, Gott und Recht mit Gewalt zwingen, mich tödten, Leib und Gut nehmen. Aber mein Herz, Gemüth und Willen kann er mir nit nehmen.“ Ihm selbst geschah kein Leid, aber Otther wurde 14 Tage später mit Gewalt aus Neckarsteinach vertrieben. Landschad gab dem zum zweiten Mal vertriebenen Prediger, der sich zunächst nach Straßburg wandte, dann in der Schweiz und endlich in Eßlingen dauernde Anstellung fand, ein höchst ehrenvolles Zeugniß mit und nahm ihm das Versprechen ab, wiederzukommen, sobald die Pfalz das Evangelium annehme. Doch das erlebte Hans L. nicht mehr. Räthselhaft bleibt, daß Otther die im Herbst desselben Jahres errichtete Urkunde, die wir oben erwähnten, mit besiegelte. Daß er sich in derselben „dieser Zeit Pastor zu Steinach“ nannte, – er that dies auch in den nachher zu erwähnenden Schriften – ist eher zu erklären, da seine Vertreibung aus Neckarsteinach eine Gewaltthat war und er eine Zeit lang wohl noch auf Rückkehr hoffte. Im März 1528 erschien nämlich seine schon öfter citirte, Hans Landschad, seiner Gemahlin und seinen Söhnen gewidmete Schrift „Christlich Leben und Sterben, wie sich des Herrn Nachtmahl zu brauchen“. Er meint, der Abendmahlsstreit sei fast nur ein Wortkrieg, denn alle seien einig in dem Bekenntniß, daß Christus da sei durchs Wort und aus Kraft des Worts. Im folgenden Monat erschien: „Das erst Buch Mosi gepredigt“, Predigten, die Otther in Neckarsteinach gehalten hatte und die er nun seiner Gemeinde schickt, besonders um sie auch gegen Sectirer zu wahren. – Noch einer andern Widmung an Hans L. müssen wir gedenken, nämlich der kleinen Schrift des Ritters Fritz Jakob von Aintwyl „Beschribung des Volcks und der Landschafft Thurgöw“, gelegentlich eines Gedichtes, das ein thurgauischer Bauer „zu beschirmen evangelischer Lehr“ hatte ausgehen lassen; datirt vom 9. Januar 1527. – Hans Landschad lebte noch einige Jahre. Die oben erwähnte merkwürdige Inschrift auf seinem Epitaphium, die einen Abriß seines Lebens enthält, sagt am Schluß: „Do er nun mercket seines Lebens End – Bfal er sein Geist in Gottes Hend – Entschlieff im Herren seligklich – Alhie im fordern Schloß sag ich – Seins Alters sechs und sechtzig Jar – Am sibenden November zwar – Als man im Jar schrib ein und dreissig.“ Unter seinen Tugenden wird gerühmt „insonderheit Weisheit, Verstand, Wolredenheit zusampt mannlicher Tapferkeit“. Vielleicht hat er noch den Prediger Melch. Ambach, später in Frankfurt, berufen, der 1530 oder 1531 nach Neckarsteinach [675] kam. Hans Landschad’s Nachkommen blieben bis zum Erlöschen des Geschlechts 1653 dem väterlichen Glauben treu.

Häußer, Geschichte des rheinischen Pfalz. – Mittheilungen des histor. Vereins der Pfalz XI. – Archiv f. hessische Geschichte V, XII u. XIV (im 12. Bd.: F. Ritsert, Die Herren v. Neckarsteinach, als Separatabdruck, Darmstadt 1868–69). – H. Sevin, Die Herren von Neckarsteinach. – Otther, Christliches Leben und Sterben. – Adami vitae Germ. Theologorum 1710, p. 264. – Riggenbach, Das Chronicon d. Pellikan. – Hartmann u. Jäger, Brenz I. – Sussann, Kennsingen in der Reformationszeit, 1888; Jakob Otter, 1893. – Vierordt, Geschichte d. Reformation im Großh. Baden I, 238 ff.; – Derselbe, Die 7 ersten Jahre aus der Reform.-Geschichte Badens, S. 57 ff. – Pressel, Anecdota Brentiana, S. 8–24. – Röhrich, Kirchengeschichte des Elsasses I, 319. – Jugendblätter v. G. Weitbrecht, Jahrgang 1888, S. 372 ff.
Joh. Schneider.