ADB:Strombeck, Friedrich Heinrich von

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Artikel „Strombeck, Friedrich Heinrich von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 613–614, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Strombeck,_Friedrich_Heinrich_von&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 11:29 Uhr UTC)
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Strombeck: Friedrich Heinrich v. St., preußischer Geh. Oberlandesgerichtsrath, geb. zu Braunschweig am 2. October 1773, † am 30. März 1832. St. stammt aus einem altadeligen Stadtgeschlechte Braunschweigs, sein Vater Christoph Georg († 1801) war Erb- und Gerichtsherr auf Großtwülpstedt und Großsisbeck, seine Mutter, Christiane († 1807), eine Schwester des Mathematikers und Abtes Jos. Franz Häseler v. Amelunxborn. Nach dem Besuche des collegium Carolinum seiner Vaterstadt ging St. 1792 nach Helmstedt; dort verband er mit ernsten Studien ein heiteres Studentenleben und bezog im folgenden Jahre Jena, wo er – nach inzwischen liegendem Aufenthalte in Göttingen – seine juristischen Studien vollendete; später beaufsichtigte er das Familiengut Großtwülpstedt und bewarb sich 1798 in Begleitung seines ältesten Bruders in Berlin um eine Stelle im preußischen Staatsdienste. Er wurde alsbald Auscultator, hierauf Referendar beim Kammergerichte, dann Assessor und 1801 Rath am Justizcollegium in Posen. Dort verbrachte er, mit einer Tochter des preußischen Justizbeamten Zeller von Welferdingen verheirathet, nach dem väterlichen Ableben (1801) im Besitze eines stattlichen Vermögens frohe, glückliche Tage. Als jedoch am 3. November 1806 die Franzosen in die Stadt einrückten, trat eine traurige Wendung der Verhältnisse ein; sein schönes Haus wurde geplündert und zum Militärhospital umgewandelt; er selbst floh mit dem Könige nach Königsberg, zuletzt nach Tilsit. Seines Amtes in Posen verlustig, konnte St. auch nach geschlossenem Frieden keine feste Anstellung erhalten. Mit 100 Thlr. Reisegeld entlassen, wandte er sich, aller Hoffnung beraubt, wieder seiner alten Heimath zu und wurde in Helmstedt dritter Richter eines Districtstribunales des Königreiches Westfalen. Doch nach kurzem verließ er den seinem hochstrebenden Ehrgeize in keiner Weise zusagenden Posten und zog sich nach dem Städtchen Welferdingen zurück. Hier und in Mainz widmete er sich mit Feuereifer dem Studium des französischen Rechtes und galt bald als der erste Kenner [614] des französischen Processes in Deutschland. Im Juni 1810 erschien der erste Theil seines dreibändigen „Handbuches des westfälischen Civilprocesses“, welcher von Fachmännern sehr günstig beurtheilt wurde. Auf Verwendung seines älteren Bruders (Präsidenten des Appellhofes in Celle) wurde St. unter sehr günstigen Bedingungen erster Tribunalrichter in Celle. Als nach der Schlacht bei Leipzig das Königreich Westfalen zu bestehen aufhörte, erhielt er 1814 die Stelle eines Oberlandesgerichtsrathes zu Halberstadt. 1820 lebte er als thätiges Mitglied einer Civilgesetzcommission in Berlin, nach deren Beendigung ihm der Titel eines Geh. Justizrathes verliehen wurde. Diese Belohnung dünkte dem ehrgeizigen Manne ungenügend; er hatte eine Präsidentenstelle oder einen ähnlichen Posten erwartet. Solch’ Fehlschlagen seiner Herzenswünsche steigerte die trübe Stimmung, zu der er ohnedies neigte und welche in seinem ehrgeizigen Streben, sowie im Tode seiner geliebten Gattin und zweier ihm theuren Kinder weitere Nahrung fand. Leider wurde seine Gemüthsverfassung mit den Jahren immer düsterer. Er hielt sich von Freunden und Bekannten gemieden und verlassen und lieh vernünftigen Gegenvorstellungen der Seinigen kein Ohr. Seine Wahnideen gingen schließlich soweit, daß er sich an den König um Schutz wandte gegen seine vermeinten Feinde, von denen er glaubte, daß sie ihn wegen angedichteter Vergehen in Untersuchung zögen. Zerstreuung fand er in ernster Arbeit, in kleinen Harzreisen und in der neuen Häuslichkeit, welche ihm seine zweite Gattin, Maria Theresia, Tochter des Justizamtmannes Kraft, zu bereiten wußte … Im Sommer 1831 wurde er auf Ansuchen in den Ruhestand versetzt. Am Beginn des folgenden Jahres befiel ihn ein bösartiges Fieber, das nach wenigen Monaten seinem Leben ein Ziel setzte. St. war ein edler, theilnehmender Mensch, uneigennützig und gewissenhaft, hatte jedoch unter seinem krankhaften Ehrgeize und zuletzt unter seinem hochgradigen Trübsinne schwer zu leiden. Nur durch den unermüdlichen Fleiß Strombeck’s ist es erklärlich, daß er trotz seines unstäten Lebens neben den Dienstgeschäften auch eine litterarische Thätigkeit entfalten konnte. Seine beiden Hauptwerke sind: „Handbuch des westfälischen Civilproccsses“, Hannover 1810–12, 3 Thle., und „Rechtswissenschaft der Gesetzgebung Napoleons etc. etc.“ Braunschweig 1811–13, 2 Bde.

Neuer Nekrolog der Dtschn., 10. Jahrg. (1832), I. Thl. S. 254–60[WS 1], wo sich auch (S. 259–60[WS 2]) eine erschöpfende Zusammenstellung seiner Schriften befindet.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Der Artikel über Strombeck beginnt schon auf Seite 254, in der Vorlage fälschlicherweise mit Seite 256 angegeben.
  2. Vorlage: 359–60