ADB:Tarnow, Paul
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Telrnow: Paul T., lutherischer Theologe, † 1633; Oheim des Vorigen (Johemn T.) und mit ihm in der theologischen Richtung einig. Paul T. war ebenfalls aus Grevismühlen in Mecklenburg, wo er am 28. Juni 1562 geboren wurde. Er studirte zu Rostock, wirkte anfänglich als Rector zu Parchim, sodann seit 1598 als Rector der Stadtschule zu Rostock. Hier wurde er 1604 Doctor und Professor der Theologie und starb als solcher am 6. März 1633. Er war Schüler von Caselius und Nachfolger von Chyträus, ein „Mann von altem reformatorischen Schrot und Korn“ (Tholuch. Lutherisch fromm, zeigte er gleichzeitig einen hohen Grad geistiger Freiheit, daß er gerade bei der Gelegenheit, als sein Neffe Johann T. wegen seiner wissenschaftlichen Exegese angegriffen wurde, selbst dem berühmten Jenenser Johann Gerhard gegenüber ehrerbietig, aber mannhaft zum Schutz exegetischer Freiheit und zur Abwehr einer traditionell sixirten Schriftauslegung auftrat und auch 1626 freimüthig und gerecht im Streite mit Rathmann verfuhr. In einem freimüthigen, köstlichen Briefe an die Jenenfer theologische Facultät vom 28. April 1622 (bIpp. mj 1llejsi1erum 7o1. l, 615„ deutsch bei Tholuck, Geist der Theol. Wittenbergs, 1852, S. 155 ff.) vertheidigte er seinen Neffen wegen seiner Abweichungen von Luther, Chemnitz, Chyträus und Hunnius, da dieselben nicht die fundamentalen Glaubensartikel berührten. „Was . . . daß . . . zum Fundamente unserer Religion nicht Gehörige betrifft, seien es Schlüsse, seien es Auslegungen jenes einigen Princips, auf dessen Grund Theologen allein streiten sollen, so fürchte ich, daß, wer den 00nsnsus mit – Luther und den Uebrigen in allen Stücken für nöthig erklärt, die Schrift selbst, nach welcher wir allzumal stückweise erkennen und stückweise weissagen, die Erfahrung aller Jahrhunderte, ja die ehrwürdigen Häupter unserer Kirche selbst für seine Meinung auzuführen, nicht im Stande sein wird“. Noch deutlicher und muthiger sprach er sich 1624 in einer berühmt gewordenen Rectoratsrede aus, welche den Titel führt „1)6 now Sy-mgsiio, quoc1 Sit 0mi88. o11mjum (:a1zmjt0.tum unjwrsum 011rjstis.1torum orbem i11un(18„11tjum er 8ubmergentium“. Darin ist ihm [399] das alte Evangelium das, welches Vergebung der Sünden durch den Glauben an Christum, das neue dagegen das, welches sie durch Kirchengehen und Sacrament verheißt (S. 16).s In seiner in demselben Jahre erschienenen Schrift „1)8 88.orosmioto mir1jstorio“ ist bemerkenswerth der freie und anerkennenswerthe Gebrauch reformirter Autoritäten, wo diesen der Vorzug gebührt, utxd d aus ernste Bekenntniß, daß, trotz der Gegenrede so Bieler, die Seelsorge als ein Stück der geistlichen Amtspflicht anzusehen sei (1ib. 11„ cap. 27). Dem Uebermaße theologischer Disputirlust war er entgegengetreten und mit tiefem Schmerz über die Schäden der Kirche seiner Zeit ist er von hinnen geschieden. Aus diesen Erwägungen ward ihm die Leichenrede über Jet. 51, 9 gehalten: „Wir heilen Babel; aber sie will sich nicht heilen lassen“. –
Schriften von Paul T. sind: „1)6 88.0r08:m(:to mj11isrorio libri lll- ju (;11ibus C10 111j11jsterjj 6M.ngsij0j ju O0O168üS 1ut110rzmjs 7Srits.te St ot’ües„ojz Sto. 8.gitur eto.“ (Rostock 1623, eine Pastoraltheologie, in welcher sich auch eine fast vollständige Homiletik und ein Capitel vom Katechisiren findet); „1)e now ey2mge1j0“ (1)jsOrtstjO 11zbjtz ju 80m!. RostoO11. 1624„ 1K lL8.1. Mzji„ beim Antreten des Rectorates, vgl. oben); „1)e S8.oros.110ts. trinjts.w liber umi8„ 0pposit118 1?’zustj 800j11j retuts 1;j011j 8.bsquO zut01is 11o111i11S Rzoo7js w :-mw mi1os triginw. primi1m 1?’0lot1j09 (1ej11(1e 1.ati11o Sc1itze St 11ui0 8orjpto i1180rts.9„ qus 1sekO11Srs oorm.tus S8t„ qus.0 (1e äi7injtute 1J’j1ji er 8pirjt118 88.notj Robertus Benzrmj11us `1’. l Oontr0yorsjse 2 gsuers.1js, 11b. prjmo- St .18c:ob118 Wiesicus, .168ujts.„ psou1imsj 1jb911o 80rjpseruut“ (Rost. 1625); „Censuren und Bedenkens Copie der Theol. Facultät zu Rostock, die Bücher des sel. Arnd’s und IC. Herm. Rathmann’s anregend u. s. w.“ (Danzig 1627, von Rathmann’s Anhängern herausgegeben, enthält daß Bedenken der Rostockschen theol. Facultät [P. Tarnow’s] von 1626, die Rathmann’sche Streitigkeit von der Kraft des göttlichen Wortes betreffend, daß von Rathmann’s Anhängern erbeten worden war); „ln S. .10bsmuis OV:-u1ge1jum commentzrjus. quo 7erba er 1z11rses S1 grso08„ 11eneujsti(:8- 11ebrm-a Sr oogustis 1j11gujs1p1jca11tur etc. 1118Srts. est 8.rzbiOs„9 psrs„p11rasjs z . . . `1’110ma 1–JJrps11jo e(1jts.O 1ztin9. tremsiatjo 0to.“ (Rostock 1629). -
Zu vgl. Etwas von gelehrten Rostockschen Sachen (1737 ff.) 7, 217 ff. – Zedler’s Universallexikon Bd. 41 (1744) Sp. 1854 ff., wo auch Tarnow’s 0rs.tjones und (1jspues„tio11es aufgeführt sind und noch“Witte, Mem0rja theo- 10gorum und Freher’s ’1’bem;r. eru(1it. citirt werden. – Krey (Joh. Betnh.), Die Rostockschen Theologen seit 1523, S. 19 ff. – A. Tholuck, Der Geist der luth. Theologen Wittenbergs (1852) S. 155 ff. – Derselbe, Vorgeschichte des Rationalismus. I. Theil: Daß akad. Leben, 2. Abth. (1854) S. 102. – Gust. Frank, Gesch. d. prot. Theol., I. Thl. (1862) S. 333.