ADB:Waldmann, Hans

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Artikel „Waldmann, Hans“ von Karl Dändliker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 711–715, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Waldmann,_Hans&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 15:10 Uhr UTC)
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Waldmann: Hans W., Zürcher Bürgermeister von 1483–1489. – Geboren in Blickensdorf im Lande Zug kurz vor Beginn des „alten Zürichkrieges“ (jedenfalls nicht nach 1435), kam W. nach dem frühen Tode seines Vaters durch seine Mutter, eine Schweiger, deren Vater vermögend und zu Zürich Bürger geworden war, in diese Stadt und kaufte sich 1452 ins Bürgerrecht ein. Trotz vorzüglicher Begabung und günstiger ökonomischer Verhältnisse mußte er – wohl durch einen kargen Stiefvater dazu gezwungen – dem Handwerk sich widmen und wurde Gerber. Eigener Drang und Zug der Zeit rissen ihn aber in den fünfziger und sechziger Jahren in die zahlreichen Kriegsunternehmungen, Fehden und Söldnerzüge, in welchen die thatendurstige eidgenössische Jugend ihre Kampfgier befriedigte (1457 Kriegszug am Main, 1460 Kemptener Zug und Thurgauer Fehde, 1462 Zug zum Pfalzgrafen, 1468 Waldshuter Fehde). Er zeichnete sich im Felde aus und entwickelte sich zum unbändigen Haudegen und Raufbolden, der in der Friedenszeit, wie so viele seiner Zeitgenossen, den Gerichten durch fortdauernde Betheiligung an Schlaghändeln lästig wurde. Familienverbindungen (Heirath mit der Wittwe des Einsiedleramtmanns Ulrich Edlibach [s. A. D. B. V, 646] in Zürich) und die Stelle eines Einsiedleramtmanns, nicht minder auch rentable Geschäfte hoben in glänzender Weise seine Vermögensverhältnisse und gaben ihm Mittel zu einer Lebensführung, die der Genußsucht jener Zeiten entsprach. Den Boden der politischen Wirksamkeit fand sein Ehrgeiz nach vergeblichen Bewerbungen bei der Constaffel (Adelspartei) in den Zünften; durch die Kämbelzunft (Kürschner) gelangte er als Zunftmeister 1473 in den Rath. Da kamen die Burgunderkriege. W. nahm Theil am Kampfe zu Hericourt (November 1474), am Herbstzuge von 1475 in die Waadt, möglicher Weise auch am Kampfe zu Grandson (2. März 1476). Hierauf wurde er an die Spitze einer eidgenössischen Besatzung von 1000 Mann in Freiburg gestellt, von wo er kecke Ausfälle gegen die Burgunder unternahm. Mit unerschütterlicher Zuversicht mahnte er die Eidgenossen und seine Zürcher insbesondere zum schleunigen muthigen Aufbruch gegen den vor Murten rückenden Burgunderherzog, der ohne allen Zweifel ihnen erliegen werde. Dann zog er seinen heranmarschirenden Landsleuten bis Bern entgegen und, zum Leiter derselben erkoren, führte er sie in schlachtenfreudiger Entschlossenheit ins Lager der Eidgenossen, die nun alsbald auf dem Plateau nordöstlich von Murten den Kampf begannen. Es ist eine auf glaubwürdige (von Waldmann’s Stiefsohn Gerold Edlibach in seiner Chronik selbst schon angedeutete) Ueberlieferung zurückgehende Angabe der älteren Zürcher Chronisten, daß W. neben Wilhelm Herter von Straßburg oberster Hauptmann des Gewalthaufens der Verbündeten gewesen sei. Als solcher hat er erheblichen Antheil am Ruhme des großen Tages von Murten (22. Juni 1476), der ihm auch, noch vor der Schlacht, den Ritterschlag gebracht hatte. Noch die letzte Scene der Tragödie dieser Burgunderkriege sieht ihn als Rollenführer: er war Hauptveranlasser und Führer des auf Bitten des Herzogs von Lothringen erfolgten Zuges der Eidgenossen nach Nancy, der Karl dem Kühnen und dessen Reiche den Untergang brachte (Januar 1477).

Von nun an leuchtete sein Stern in der ganzen Eidgenossenschaft. Er war Vertreter Zürichs fast in allen Tagsatzungen (etwa 50 Mal) und betheiligte sich mit besonderer Vorliebe und unläugbarem diplomatischen Geschick in Fragen der auswärtigen Politik. Er unternahm Gesandtschaften an den König von Frankreich, an den Hof von Mailand, den Papst u. A. Fürsten und Staaten buhlten um seine Gunst und ließen ihm Pensionen zufließen. In ihm verkörpert sich die Großmachtspolitik der Schweiz nach den Burgunderkriegen, aber auch die sittlich-politische Corruption, welche durch dieselbe wie ein schleichendes Gift in die Eidgenossenschaft kam. Es regnete Anschuldigungen von Bestechlichkeit [712] und Feilheit gegen ihn; er wies sie im einzelnen stets zurück, bemühte sich aber nicht im geringsten, denselben die Spitze abzubrechen. Das war die Art der Staatsmänner im Zeitalter Ludwig’s XI., und dem Aufsteigen Waldmann’s stand diese schlechte, aber allgemein verbreitete Sitte des Pensionennehmens keineswegs als Hemmniß im Wege. Er wurde Bauherr in Zürich (1476) und ließ als solcher die Wasserkirche, ein altes Heiligthum der Stadt, neu herstellen und die Großmünsterthürme ausbauen. Der peinliche Handel Zürichs mit dem Ritter von Hohenburg (s. A. D. B. XII, 671) und der Stadt Straßburg, der das Ansehen des Bürgermeisters Heinrich Göldli (s. A. D. B. IX, 334) erschütterte, bot W. Gelegenheit, von der Obristmeisterstelle zur Bürgermeisterwürde zu gelangen für die erste Hälfte des Jahres 1483, und abwechselnd mit seinem Collegen Heinrich Röust, sowie zunächst noch Göldli selbst, war er nun (mit Ausnahme von 1485) halbjährlicher Bürgermeister bis zu seinem Sturze 1489; Göldli wurde nach 1485 ganz verdrängt. Bald fühlte man, daß eine starke Hand und ein organisatorischer Kopf das Staatsruder lenke. In der Stadt nützte W. Bestimmungen der Verfassung, die er aber mitunter sehr willkürlich auslegte, aus, um die letzten Privilegien der Aristokratie (Constaffel) zu vernichten; er schränkte die Zahl der Vertreter derselben im Rathe von zwölf auf sechs ein, was ihm die tödtliche Feindschaft der Ritter und adligen Kreise zuzog. Mit den zwölf Zunftmeistern, der einen Hälfte des kleinen Rathes, deren Stellen er (wider die Verfassung) lebenslänglich machte, regierte er das ganze Gemeinwesen, demüthigte die Göldli, handhabte aber tüchtig Zucht und Ordnung und suchte dem leichtfertigen Leben der Geistlichen und den Uebergriffen geistlicher Gerichtsbarkeit Einhalt zu thun. Unnütze städtische Ausgaben wurden abgethan, Mißbräuche im Schenken des Bürgerrechts beseitigt, ein Rathsmanual (eine Art Rathsprotocoll) angelegt und der Plan zur Herstellung einer Stadtchronik gefaßt. Die Handels- und Gewerbeinteressen (Baumwollengewerbe) fanden Förderung. Zürich hob sich rühmlich aus dem Ruin, den ihm der verderbliche Bürgerkrieg seit der Mitte des Jahrhunderts gebracht hatte, und stieg mächtig und glänzend empor. Weit und breit, so heißt es, war ein Ruhm von Zürich und Waldmann.

Nicht minder kräftig war Waldmann’s Eingreifen in die Verhältnisse der Landschaft, welche der Stadt unterworfen war und aus vielen verschiedenen Aemtern und Herrschaften sich zusammensetzte. Längst hatte man von Seiten der Stadt in neue Bahnen der Staatsverwaltung eingelenkt, mehr Einheit und Gleichförmigkeit in dieselbe zu bringen gesucht. Das mittelalterliche Gewohnheitsrecht wurde allmählich verdrängt durch das moderne Gesetzgebungsrecht des Rathes, die Unterthanen strenger verpflichtet, ihre Sitten und Gewohnheiten durch zahllose Mandate, Gebote und Verbote gemaßregelt. Die Stadt suchte auch nach der Sitte dieser Zeit der aufblühenden städtischen Geldwirthschaft Handel und Gewerbe als Alleinrecht in Anspruch zu nehmen, die Landschaft auf Ackerbau und Rohproduction einzuschränken. Diese Politik erreichte in W. ihren Höhepunkt. Unter seiner Verwaltung wurden frühere „Mandate“ über Land- und Forstwirthschaft, über Benutzung von Weiden und Allmenden erneuert. Zu der früher schon eingeführten Kopfsteuer kam nun noch durch die in den Aemtern errichteten „Reisbüchsen“ (Reise=Kriegszug) eine Kriegssteuer. Ein umfassendes Sittenmandat – zwar unter dem Collegen Waldmann’s, Röust, 1488 erlassen, aber auf alle Fälle nicht ohne seinen Einfluß – schränkte im Interesse einer Sittenreform in kleinlich-pedantischer Weise die persönliche Freiheit im Aufwand für Geschenke, Hochzeiten, Tauf- und Gastmähler, für Kleidungen, Vergnügungen u. dgl. ein, doch nicht, ohne davon die Frauen der Constaffel und der Gesellschaft zum „Schneggen“, deren Mitglied W. war, auszunehmen. Das freie [713] Reislaufen wurde rücksichtslos unterdrückt, während man dem Pensionenwesen gegenüber ein Auge zudrückte. Die Bußen wurden erhöht, Vergehen streng bestraft, auch wenn sie nicht eingeklagt waren. Einwirkungen des Volkes auf die öffentlichen Angelegenheiten wurden zurückgedrängt, alte Freiheiten desselben im Sinne einer modernen Autokratie der Obrigkeit eingeschränkt. Die Edelleute auf dem Lande, welche unter Zürichs Oberhobeit niedere Gerichtsherrlichkeiten besaßen, verpflichtete W. zu einem besonderen Eid der Stadt gegenüber. Ohne Rückhalt beanstrebte er die Einheit des Zürcher Staates durch den Plan, alle niederen und fremden Gerichte im Zürcher Gebiete an die Stadt zu bringen; er verkaufte an Letztere diejenigen, die er selbst besaß. Ohne Frage wurde die Aufstellung eines allgemeinen Staats- und Landrechts geplant.

Mit steigender Verbitterung nahmen die Unterthanen diese Maßregeln, die ebensoviel Eingriffe ins Herkommen waren, entgegen, und zu der Feindschaft des Adels und der Geistlichkeit gegen W. gesellte sich noch der Haß des Landvolkes.

Gleichzeitig beanstrebte W., seiner Stadt Zürich eine Art Führerschaft unter den eidgenössischen Orten zu verschaffen. Die meisten Tagsatzungen fanden in Zürich statt, und die Fürsten und Gesandten des Auslandes wandten sich an Zürich als eidgenössischen Vorort und an W., den Vertreter desselben. Der persönliche Einfluß des mächtigen Bürgermeisters machte sich in empfindlicher Weise in verschiedenen Angelegenheiten geltend (Münzstreit, Conflict Berns mit dem Bischof von Basel, Möttelihandel [s. A. D. B. XXII, 408]), und selten verläugnete er sein Bestreben, neben den Interessen seiner Stadt auch den persönlichen Vortheil wahrzunehmen. Dienste für fremde Fürsten ließ er sich reichlich bezahlen (besonders die für Mailand). Dies, wie nicht minder Neid und Eifersucht auf seine Vorzüge – er galt als „der schönste und reichste Eidgenosse“ und hielt fürstlichen Haushalt – und höchst leichtfertige Lebensführung Waldmann’s selbst, erregten Anstoß. Auch seine Haltung in der auswärtigen Politik brachte ihm Gegnerschaft. Im Gegensatze zu Frankreich, das nach den Burgunderkriegen die Schweiz in seine Netze verstrickte, stand W. für Oesterreich ein und setzte 1487 eine für die Schweiz ganz vortheilhafte Verbindung von sieben Orten mit Maximilian durch. Die Anhänger Frankreichs, voran Luzern, Schwyz und Glarus, konnten ihm dies nicht verzeihen, hetzten gegen ihn und beschuldigten ihn, da er nun auch ein Jahrgeld und Gelder zum Austheilen von Oesterreich bezog, der Bestechlichkeit und trügerischer Manipulationen. Bald darauf ließ W. einen seiner heftigsten persönlichen und politischen Gegner, den Luzerner Söldnerführer Frischhans Teiling, wegen Schimpfreden gegen Zürich und boshafter Anschuldigung gegen seine Person in Zürich einfangen, verurtheilen und hinrichten. Ein Schrei der Entrüstung ging durch die Eidgenossenschaft; die Klagen wider Zürichs und Waldmann’s Eigenmächtigkeit häuften sich mehr als je. Als Haupt der Pensionsherren, als Feind des freien Reislaufens und der Volksfreiheit überhaupt war W. verschrieen. Er selbst setzte sich mit unbegreiflicher Verblendung über diese Anfechtungen hinweg und duldete überhaupt keine Einreden in seine Sachen. Macht war ihm Genuß, und er besaß und übte von dieser mehr, als in einer Republik vertragen wird; die Ueberlieferung legt ihm einmal die Worte in den Mund: „Ich bin Papst, Kaiser und König!“

Eine Katastrophe war unvermeidlich; der geringste Anstoß konnte dazu führen. Als im Frühjahr 1489 W. in unbesonnener Weise, auf das Zureden Anderer, den Befehl gab, die großen, dem Wild und der Landwirthschaft schädlichen Hunde der Bauern zu tödten, erhob sich, von des Bürgermeisters Feinden in der Stadt darin bestärkt, das Landvolk, voran die Leute vom Zürichsee (4. März). Boten der befreundeten Orte traten aber dazwischen und brachten [714] einen Vergleich zu Stande. W., hoch erregt und im Innersten empört über die Anmaßung der Unterthanen, ließ, entgegen der Abrede, diesen Ausgleich parteiisch zu Gunsten der Stadt abfassen. Dies und die bitteren Worte, die er fallen ließ, auch die leichtfertige Art, mit der er sich durch eine lustige „Badenfahrt“ über den Ernst der Lage hinweg setzte, veranlaßte Ende März einen zweiten Aufstand: das Landvolk zog neuerdings vor die Stadt, in welche sich W. von Baden schleunigst auf Umwegen hatte zurückziehen müssen. Wiederum kamen eidgenössische Boten, aber W. war jetzt auch in der Stadt völlig machtlos; vor seinen und der eidgenössischen Boten Augen wurde sein Liebling, der Stadtknecht Schneevogel, niedergestochen. Während einer Verhandlung mit den Räthen auf dem Rathhause erhob sich vor demselben unter der Bürgerschaft ein Auflauf, den Waldmann’s Todfeinde, die Göldli, nach Kräften schürten. Die tobende Menge zwang die (W. zum Theil auch abgeneigten) eidgenössischen Boten, W. und seine Freunde in den „Wellenberg“ (einen Kerkerthurm in der Limmat) zu führen (1. April). In stürmischer Gemeindeversammlung auf der Wasserkirche wurde ein außerordentlicher Rath aus Waldmann’s Feinden gewählt, der, von den Göldli präsidirt, über die Gefangenen richten und eine neue Ordnung begründen sollte. Dieser, wegen seiner Roheit und Härte „hörnerner“ Rath genannt, ließ den Helden von Murten foltern, brachte aber kein ihm erwünschtes Geständniß heraus. Ein auf sehr schwachen Füßen stehendes Todesurtheil wurde aufgesetzt, W. auf den Fischmarkt geführt und ihm die Ritterzeichen abgenommen. „O Zürich, Zürich, Du weißt auf diesen Tag nicht, was Du thust!“ rief der so Gedemüthigte entrüstet aus, ergab sich aber in sein Geschick, da ihm vom Beichtvater Stillschweigen als Sühne auferlegt worden war. Stolz und würdig wie in den besten Tagen seines Glückes that er den letzten Gang und in Gegenwart des Landvolkes wurde er unmittelbar vor der Stadt „auf des Hegnauers Matte“ (bei der jetzigen „hohen Promenade“) hingerichtet, nachdem er „mit schönen Worten“ Gott und alle Menschen um Verzeihung gebeten (6. April). Sein Leib wurde nach seiner, reiche Vergabungen enthaltenden, letztwilligen Verfügung im Frauenmünster begraben, wo noch sein Grabstein und ein von ihm gestiftetes Wandgemälde zu sehen sind. Der einst so Mächtige fiel durch eine tragische Verkettung von eigener Verschuldung und Rachsucht seiner Feinde in der Stadt, auf dem Lande und in der Eidgenossenschaft. Es dauerte geraume Zeit, bis Zürich wieder zur Ruhe kam, und wie Manches auch sich infolge dieser Revolution änderte – die Grundideen Waldmann’s bezüglich der städtischen Verfassung und der Verwaltung der Landschaft vermochten sich, trotzdem daß sein persönliches Andenken für lange Zeit geächtet blieb, zu behaupten bis zur Revolution von 1798. Irrthümlich (wenigstens nicht ganz genau) haben die von den Eidgenossen bald nach Waldmann’s Hinrichtung im Widerstreite zwischen Stadt und Land aufgesetzten „Spruchbriefe“ ihre Benennung („Waldmann’sche Spruchbriefe“) erhalten.

H. Füßli, Johannes W., Ritter, Burgermeister der Stadt Zürich. Zürich 1780. – J. C. Bluntschli, Geschichte der Republik Zürich II. 1847. – Dändliker, Waldmann’s Jugend- und Privatleben. (Mittheilungen der antiquarischen Gesellschaft in Zürich. 1878.) – Dändliker, Bausteine zur politischen Geschichte Hans Waldmann’s und seiner Zeit. (Jahrb. f. Schweiz. Gesch. V. 1880.) – Rohrer, Das sogenannte Waldmann’sche Concordat. (Jahrb. f. Schweiz. Gesch. IV. 1879.) – Segesser, Beziehungen der Schweiz zu Matthias Corvinus (Sammlung kleiner Schriften II. 1879). – Amiet, Nachrichten über Hans W. aus den ersten drei Jahrzehnten seines Lebens (Jahrb. f. Schweiz. Gesch. XI. 1886). – Zuger Neujahrsblatt für 1888. – Dändliker, Hans W. und die Zürcher Revolution von 1489. Zürich [715] 1889. – G. H. Wunderly, Hans W. und seine Zeit. Zürich 1889. – Katalog der Waldmann-Ausstellung in Zürich 1889 (Waldmann-Literatur). – Anzeiger f. Schweiz. Gesch. 1890, S. 63 f. (ebenfalls Waldmann-Literatur). – Zeller-Werdmüller, Zürich im 15. Jahrh. („Altes Zürich“ von Sal. Vögelin, II.) – Dierauer, Geschichte der schweizerischen Eidgenossenschaft II. 1892, S. 289 ff. – H. Witte, Der letzte Puller von Hohenburg. Straßburg 1893. (Beiträge zur Landes- und Volkskunde von Elsaß-Lothringen XVI.) – R. Durrer, Die Familie von Rappenstein, genannt Mötteli. (Geschichtsfreund der fünf Orte XLVIII u. XLIX. 1893 u. 1894.) – Wichtige Quellen: M. Kirchhofer, Drei Briefe, betreffend Bürgermeister Waldmann’s Ende. (Archiv f. Schweiz. Gesch. VI. 1849.) – M. v. Stürler, Beschreibung des Waldmannischen Auflaufs in Zürich, von einem Zeitgenossen. (Archiv f. Schweiz. Gesch. IX. 1853.) – Th. v. Liebenau, Documente zur Geschichte des Bürgermeisters Hans W. 1869. – Handschriften und Akten aus der Stadtbibl. und dem Staatsarchiv Zürich.