ADB:Waldvogel, Prokop
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Waldvogel: Prokop W., 1444–46. Im J. 1444 wohnte in Avignon, in der kleinen Hauptstadt des ehemaligen Kirchenstaats in Frankreich, ein aus Prag gebürtiger Silberschmied dieses Namen-S: b18gjstsr l9roOo1zjus D’st1(1koglle1- c1O cj7jtat0 1)rs.gusi1Sj- heißt er 1446 in der gleichzeitigen Ueberschrift eines Protokolls –des Notars Jakob de Brieude. Er wohnte zusammen mit einem Schlosser aus der Diöcese Tric–1–, Girard Fertose, daß Gold aber fehlte den beiden Freunden. Denn der Schlosser mußte eine Wanduhr an einen Juden (Davin?) verpfänden. der Silberschmied am 4. Juli 1444 dafür den Schlosser als Eigenthümer sämmtlicher Möbel des Hauses anerkennen. Sollte die Wanduhr nicht wieder eingelöst werden, dann dürfte Ferrose die Möbel aber vor dem nächsten Weihnachten nicht fortschaffen. fand aber die Mittel, sich von seinem Gesellschafter zu befreien. Den 26. August schon zahlte er ihm dreißig Gulden, man trennte sich, Ferrose aber mußte sich verpflichten, eine mechanische Schreibkunst (urs(:rjbenäj artjs0ia1jto1–)- welche die beiden Gesellschafter kannten, innerhalb eines Kreises von zwölf Meilen nicht zu lehren. Mit dieser neuen Kunst war nämlich Geld zu verdienen. Schon am Tage nach dem Vertrag mit Ferrofe, am 27. August 1444, macht W. sich verbindlich, Georg de la Jardina seine Kunst (:11–8 Soribenc1j) zu lehren: er hat daraufhin schon 10 und dann noch [726] 27 Gulden von dem neuen Schüler erhalten. Dieser verspricht dem Meisters einen Gewinn von 12 Gulden, 8 Gulden monatlich für den Unterricht, mit Einhaltung von je 3 Gulden bis zur Tilgung der Schuld. Ohne Erlaubniß dürfen weder Meister noch Schüler die Kunst bekannt machen (kujt kamen (1S puoto (1u0ä 11unus von (1obest j118t1suere z1iq11Sm in (1iots. arte S(:rjben(1j- njsj (1O 1ioentja et1terius). Noch ein Dritter lernte zu Avignon die mechanische Schreibkunst: der Jude Davin aus Caderousse, und zwar 1444 lateinisch, 1446 hebräisch. W. will dagegen von ihm die Kunst lernen, Zeuge aus Seide, Leinen, Zwirn, Kattun zu färben; auch will der Jude ihm ein Recept verschaffen, die Stoffe ohne Gebrauch des Feuers lila (blaßviolett) oder grün zu färben. Was die mechanische Schreibkunst betrifft, so muß Davin auf 80s allerbestimmteste sich verpflichten, daß Geheimniß der Kunst zu wahren (11emi11j mun(1j c1iesre- 11Orjiio:mz neo quoyjs mo(1o res er-Dre, per S8 nee per 81ium uno mo(1o, presentem 8ojsi1tjun1 ju te0rios, neo pr80tj0a- er 11unj mun(1j O:-tm (1ocere 11e(1ue re7e1m–e Sam kujs ostenszm per c1ue1m-is). W. wurde durch Geldverlegenheit genöthigt, Möbel, Kle1der, sogar Utensilien seiner neuen Kunst, an den Juden zu verpfänden. Aber auch noch ein Vierter und Fünfter wurden eingeweiht: der Magister Menaldus Vitalis und Arnaldus de Coselhac, die in Avignon studirten. Auch Vitalis muß seinem Lehrer auf dessen Geräthschaft einen Vorschuß geleistet haben, denn schon in einer Urkunde vom 4. Juli 1444 bekennt er (1Iroc0pjus (1S Brags.nsisetrgente1.rjus„ 11zbjts.tor -4V011io11is)- daß er solches Geräthe ((1jOtz instruments. mj usum 80rjbsi1(1j 1Jertiusnci:-t) von dem genannten Vitalis (13a0oa1aureus ju 1)S0retjs) in Gebrauch hat, und verpflichtet er sich, dasselbe zu jeder Zeit auf Verlangen des Eigenthümers sofort zurückzugeben. Den 18. Januar 1446 nahm W. wieder einen neuen Lehrling aus, Antonius de Teonte aus Toulouse, dieß- mal aber um ihn in seinem ursprünglichen Gewerbe zu unterweifen (instruers ju Arte mgsntsrjj; am“ symäe7“ wird W. in den Acten nirgeuds genannt). Im April des genannten Jahres wohnte er, und zwar bei der St. Defideriuskircht–, im ersten Stock des Hauses eines Bartholomäus Rancuzel, mit seinem ehemaligen Gesellschafter Ferrose, von dem er sich im Sommer des Jahres 1444 in Unfrieden getrennt hatte, wieder zusammen. Geborgt wurde fortwährend. So war W. dem Katmeliterorganisten Martin Landescran fünf Goldducaten schuldig, welchen Betrag er am 30. April dem Notar Dionysius Hale entlieh, um mit der neuen Schuld die alte zu tilgen. Vitalis aber, der von Avignon wegzog, hatte den 5. desselben Monats den anderen Mitinhabern seinen Anspruch auf Mitbesitz des künstlichen Schreibmaterials um 12 Gulden verkauft; die eine Hälfte des Kaufschillings bekam er sofort, die zweite erhielt sein bevollmächtigter Freund Coselhae am 4. August 1446.
Was lehren uns aber die im J. 1890 zu Avignon aufgefundeneu und von Requin herausgegebenen Notariatsacten mit Bezug auf Waldvogel’s artificielle Schreibkuns Wir wollen noch einmal die Acten reden lassen. Im Juli 1444 besitzt Vitalis und gebraucht W. Von ihm: zwei ABC aus Stahl, zwei eiserne Formen, eine stählerne Schraube, Formen aus Zinn, und verschiedene andere zur Schreibkunst gehörigen Formen ((1uO zbeoe(1z1–ja Oa1jbis et (1uus k0rms kerr988’ Ull11lllj11Sbkulll011TUll1 0z1jbis 700e1tum yjtis quz(1rsgints. octo kormustAng11j scF 11eonou äi7ersA8 81is kOrmets eu! 8rtem 8Orjben(1i 1;ertinentes). Die thörichte Frage des holländischen Professors R. Fruiu (13Sn visuwe me(1e(1i11ger mn (3tutsnberg- im 0j(18. .4mst. 1890„ No. 8), ob nicht der litterarisch gebildete Vitalis besagte Instrumente erfunden, und dieselben dem Techniker W. zur Verbesserung anvertraut habe, verdient keine Erwägung. Oder hat etwa Dr. Humety in Mainz die 1468 ihm gehörende, von Gutenberg, 1467 zu Eltvil gebrauchte Druckgeräthschaft erfunden? Nicht der Jurist Vitalis, [727] sondern der Silberschmied W. tritt überall als der Meister der geheinmißvollen Schteibkunst, als Anfertiger des dafür nöthigen Geräthes auf. Vitalis sowo.l wie Coselhae erhalten von ihm sämmtliche Werkzeuge aus Eisen, Stahl, Kupfer, Messing, Blei, Zinn und Holz (omnis. i118trum0vtz 8i7O 8rtiü(:iz S(:ribenäi tum c1e kerr0- (1S 0811ibs (1e 0upro- c1S 19tbo11o, ä6 p1umbo„ (16 8tsgllo St C18 kusto). Bei seinem Fortgang aus Avignon hat Vitaliis auf das Evangelium geschworen, daß diese Wissenschaft des künstlichen Schreibens ((1jotsm 8rtem 8Oriben(1i. per c1j(:tum 19ro(:opium 8.rtis(:jsijtor (1o(ztsn1) in der That eine wahrhafte Kunst sei, allen denen, d–ie sie betreiben wollen und liebten, leicht, möglich und nützlich. Dies merkwürdige Zeugniß wurde auf Waldvogel’s Wunsch diesem ausgestellt, und war wohl auf einen neuen „Fust“ berechnet. Auch Daviu erhielt nur von W. den ganzen künstlichen auf Lateinschrift berechneten Apparat (omi1iz 8rtjk1ojs, it1g(-mi8. er jN8t1–umsnts u(1 80ribOn(1um 8rtiüoju1jter in 1ite1’s.1ät–ill8-)„ von Holz, Zinn und Eisen (unz cum ingenjjs äe fusts, (1e St-tgu0 et- (1e ker1o). Genau wie Vitalis hat auch Davin dem W. Geld vorgeschossen auf eine gleiche Anzahl Buchstaben; bei Vitalis, im J. 1444, sind 48 Formen aus Zinn, in dem Vertrag vom 26. April 1446 sind es 48 in Eisen geschnittene Lettern (1jtterjs -e.zrx-rwr.tjs ju k0rr0). Daviu wünschte die neue Schreibkunft auch auf die hebräische Sprache anzuwenden, und infolgedessen hat W. sich schon am 10. März verpflichtet, 27 in Eisen geschnittene hebräische Buchstaben (19ro00pjus 1z1–0mjsjr er Oo11yenjt – .ju(1e0 k-were er ks(:ts re(1(1SrO (-r restjtuere yjgintiseptemiitters (zbrse)s0e1.8 k0rmsts„ 8cis 1S in k9rr0) für ihn herzustellen. Für den Laien haben wir es hier nicht blos mit einer mechanischen Schrribkunst mittels Metalllettern, sondern ohne den geringsten Zweise T schon mit der eigentlichen Buchdruckerkunst mit gegossenen Typen, d. h. mit der Typographie zu thun. Sollte daß wi1klich der Fall sein, dann gebührt W. gegenüber Gutenberg die Priorität der Erfindung. Denn mit dem Todtschweigen meiner Bearbeitung des Straßburger Processes 1439, mit den Hirngespinnsten einer Reise Waldvogel’s von Prag über Straßburg nach Avignon ist die Sache nicht abgethan. Nach der von Ulrich Zell um 1463 aus der Urofficin zu Mainz nach Köln verbreiteten Nachricht begann dieselbe 1450 mit dem Druck einer mit Missaltypen gedruckten (d. h. der 36 zeiligen) Bibel, und das erste typographisch gedruckte Datum befindet sich auf den Ablaßbriefen vom Jahre 1454. Sollten dagegen der Silberschmied Prokop W., der Schlosser Gerhard Ferrose, die Gelehrten Meualdus Vitalis und Arnaldus de Coselhac, Georg de la Jardina und der Jude Davin, wovon keiner aus Avignon gebürtig, dort schon im J. 1444 als Stempelschneider, Schriftgießer, Schriftsetzer und Buchdrucker beschäftigt gewesen sein, dann könnte ich nur mit dem Seufzer 8jO trzllSjt– g1orjet 8(zjenti:1e bun1mi.s die Feder niederlegen. Allein so klar liegt die Sache denn doch nicht! Von Kalligraphie und Xylographie freilich ist bei der mechanischen Schreibkunjt zu Avignon 1444–1446 nicht die Rede. Daß weder von Papier oder Pergament noch Druckerschwärze, wie 1455 zu Mainz, gesprochen wird, verschlägt auch nichts, die zrs SOrjb9t1(1ix-1rtjii0j-x1jter umfaßt diese Dinge von selbst. Aber folgende Bedenken stehen dem neuen böhmisch-französischen Anspruch im Wege: 1. die urkundlichen Geldbeträge waren für die Herstellung einer oder mehrerer wirklichen Buchdruckereien viel zu gering; 2. das doppelte Alphabet aus Stahl, die 48 Typen, einmal von Zinn, ein anderes Mal von Eisen, die 27 bestellten hebräischen Buchstaben waren keine Druckschriften, denn dazu wäre ihre Zahl viel zu gering und es waren auch keine Schriftstempel im typographischen Sinn, denn damit konnten weder die Studenten noch die Zeugfärber ohne die Hauptsache, die Gießform, etwas anfangen; 3. die Art der verlangten Verschwiegenheit, einmal für einen Umkreis von 12, ein anderes Mal für einen solchen von 30 Meilen, deutet nicht aus [728] eine so complicirte Technik wie die Typographie; 4. Unterricht und Honorar lassen nicht auf eine wirkliche Buchdruckerei schließen, dies auszuführen würde mi8 hier aber viel zu weit führen; 5. es ist nicht wahrscheinlich, daß die Existenz von wen;gstens sechs eigentlichen Typographen zu Avignon während der Jahre 1444, 1445 und 1446 so spurlos hätte verschwinden können. Unzulängliche Versuche, Schrift herzustellen ohne Rohr und Feder, sondern mittels dauernder Typen von Metall, obgleich wir daß Wie nicht mehr ergründen können, liegen in den Nachrichten der Notariatsregister von Jacques de Brieude und Pierre Agulhac, Avignon 1444–46, allerdings vor; aber die Typographie hat Prokop W. Von Prag weder erfunden noch ausgeübt.
Seit dem von mir durch die Costerlegende 1870 gegebenen Anstoß hat die kritische Forschung Gutenberg’s Anspruch so unzweifelhaft festgestellt, daß die Wiederaufwärmung der Costerlegende, die auf thörichte Weise seitdem sogar von Deutschen versucht ist, keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beachtung hat. So urtheilen nicht allein die wenigen wirklich sachkundigen Holländer wie mir unter der Hand kund geworden ist, namentlich die Herren Campbell, Tiele und Fruin sondern auch das unparteiische Ausland. So sagt der dänische Oberbibliothekar Brunn am Schluß seiner Zurückweisung des neuen Costerschwindels: Antonius v. d. L. hat Recht, daß er diese Geschichte eine Legende genannt hat. Und Castellani, Oberbibliothekar von San Marco in Venedig, kommt zu dem Ergebniß, 0118 i1 yer0 j11y6nt0re (1S11et tj1)0graiis. â- 0j07emni Gutenberg. I.’:zbbs 1X0q1lin- I.’lmpri1ne1–je St Avignon S11 1444 (Paris 1890). Vgl. von demf. 0rigj11es (10 1’1111prj1verie en l?rsm(s (.1our11z1 (3cz11(Hrsi (18 1’1n1prjt11erjs vom 28. Februar 1891). – A. J. Biegelaar, 1)e 13oen(1ru1c– run8e te Msjg11O11 (l)jstsObe Wzr:u1(1S„ Löwen 1892, p. 154). – Chr. Bruun, 1)(s 11)-6Sts lI11(1ersöge1Se1 om BOgtr)sic158r15un8to11S 0pk1n(1(-1Se (Kop. 1889s). – C. Castellani, Oz Obj S (joye 1A. St-mipz ku j11y9t1tsts.? (Florenz 1888). Ders. I.’orjgi11e tsäes08. S 1’0rigj116 o1em(1S8S (1en’ inyen2iO11e (1enz 8t:1.1nps. (7Sns2is 1889).