ADB:Wegeler, Franz Gerhard

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Artikel „Wegeler, Franz Gerhard“ von Julius Pagel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 421–422, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wegeler,_Franz_Gerhard&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 06:07 Uhr UTC)
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Wegeler: Franz Gerhard W., Arzt und preußischer Medicinalbeamter, wurde am 22. August 1765 in Bonn geboren. Hier machte er auch seine medicinischen Studien und erlangte 1786 mit der Inauguralabhandlung: „De respiratione et usu pulmonum“ die medicinische Doctorwürde. Dann machte er 1787 eine wissenschaftliche Reise nach Wien, wurde auch dort Doctor (1789) und erhielt sofort bei seiner Rückkehr in seine Vaterstadt die ordentliche Professur für die Fächer der gerichtlichen Medicin und Geburtshülfe. Als 1794 die Franzosen in Bonn einrückten, ging er von neuem nach Wien, beschäftigte sich hier hauptsächlich schriftstellerisch und kehrte schließlich 1796 nach Bonn zurück, wo er eine sehr ausgebreitete Praxis erwarb. 1806 folgte er einem Rufe des Präfecten Lezay-Marnesia nach Coblenz als Hebammenlehrer, Mitglied bezw. Referent der med. Jury des Rhein- und Moseldepartements. In dieser Eigenschaft machte er sich durch die Eintheilung des Departements in ärztliche Districte, durch Ernennung von Districtsärzten, durch Sorge für die Verbreitung der Kuhpockenimpfung recht verdient. Nach Wiedereroberung des linken Rheinufers durch die deutschen Heere erhielt W. die Leitung der Lazarethe, trat zwei Jahre später (1816) bei der preußischen Regierung als Regierungs-Medicinalrath ein, wurde 1825 Geheimer Medicinalrath und Director der delegirten rheinischen Ober-Examinationscommission, feierte 1834 unter allgemeinster Theilnahme sein [422] 50jähriges Doctorjubiläum, zog sich 1842 infolge von Altersbeschwerden nach und nach von allen seinen Aemtern zurück und starb am 7. Mai 1848. - W. besaß eine gründliche classische Bildung, eine ausgebreitete moderne Litteratur- und Sprachkenntniß, war ein toleranter und humaner Mann, dessen Wahlspruch lautete: „Mundus regitur hominum stultitia et Dei sapientia“. Seine litterarischen Arbeiten bewegen sich meist auf den von ihm vertretenen Specialgebieten. Wir führen an: „Rede über die Vortheile, die dem Staate aus einer Schule der gerichtlichen Arzneiwissenschaft zufließen“ (Bonn 1790); „Gemeinnützige Anleitung wie man sich bei dem ansteckenden Lazarethfieber zu verhalten habe. Auf Befehl … etc. herausgegeben“ (ebd. 1793); „Das Buch für die Hebeammen“ (Köln 1800; 2. Aufl. Leipzig 1808; 4. Aufl. Frankfurt a. M. 1819); „Fünf medicinisch-gerichtliche Gutachten über einen erhängt gefundenen Knaben in Hinsicht auf Mord oder Selbstmord“ (Köln 1812); „Kurze Anleitung, den gegenwärtig herrschenden ansteckenden Typhus zu behandeln“ (Coblenz 1814); „Ueber eine ganz eigene Mißbildung der Geschlechtstheile“ (Kopp’s Jahrb. d. Staatsarzneikunde 1812); „Historia enteritidis malignae et singularis calculosi concrementi“ (Leroux’ Journal de méd. 1813); „Ueber die Untersuchungen der Militairpflichtigen im Allgemeinen und über den Werth der von Civilärzten dabei ausgestellten Zeugnisse insbesondere“ (Rust’s Magazin 1824); „De linguae latinae usu a medicis temere neglecto. Epistola coetui collegarum naturae curiosorum oblata“ (Coblenz 1835). Dazu kommen noch mehrere Uebersetzungen ausländischer Schriften ins Deutsche. – Ein Sohn von ihm, Julius W., geboren 1807, † in Coblenz 1883, war gleichfalls hervorragender Arzt.

Vgl. Biogr. Lex. VI, 220.