ADB:Weiß, Philipp Friedrich

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Artikel „Weiß, Philipp Friedrich“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), ab Seite 581, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wei%C3%9F,_Philipp_Friedrich&oldid=914391 (Version vom 25. Dezember 2009, 15:29 Uhr UTC)
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Weiß: Philipp Friedrich W., Jurist, ist geboren zu Darmstadt am 15. April 1766, studirte in Gießen unter Koch und Höpfner, wurde zu Marburg 1789 außerordentlicher, 1798 ordentlicher Professor der Rechte und ist dortselbst gestorben am 23. November 1808. – Er ist einer der letzten „eleganten“ Juristen im Sinne des vorigen Jahrhunderts; seine wenigen und kleinen Schriften zeichnen sich durch feine und exacte Arbeit in der Art der besseren Muster dieser Schule aus und beweisen namentlich eine außergewöhnliche, liebevolle Beschäftigung mit der mittelalterlichen Rechtswissenschaft. Hervorzuheben unter ihnen ist die (einzig gebliebene) „Historiae Novellarum literariae particula I periodum antehaloandrinam complexa“ (Marburg 1800), welche von Fr. Aug. Biener, Geschichte der Novellen (Berlin 1824), noch stark citirt und benutzt ist. Nichtsdestoweniger würde Weiß’ Name kaum dauernd bekannt geblieben sein, hätte er nicht das Glück gehabt, Savigny’s Lehrer zu werden; [582] und die geistige Bedeutung, diesen seinen Meister-Schüler zu seinen mittelalterlich-rechtshistorischen Studien anzuregen.

Sorgsame Lebensbeschreibung u. genaues Schriftenverzeichniß v. Wachtler im Intelligenzblatt der Jenaischen Allg. Lit.-Ztg. v. 1809. Ni. 6. S. 41 fg. – Hamberger-Meusel , Gelehrtes Teutschland. 5. Ausg.. 8. 406; 10, 806. u. 16. 174. – Haubold, Institutiones literariae, S. 367. Nr. 241b.
Ernst Landsberg.
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