ADB:Wilhelm III. (Herzog von Jülich-Berg)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Wilhelm IV., Herzog von Jülich“ von Otto Reinhard Redlich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 100–106, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_III._(Herzog_von_J%C3%BClich-Berg)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:55 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 43 (1898), S. 100–106 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Wilhelm (Jülich-Berg) in der Wikipedia
Wilhelm in Wikidata
GND-Nummer 132387336
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|43|100|106|Wilhelm IV., Herzog von Jülich|Otto Reinhard Redlich|ADB:Wilhelm III. (Herzog von Jülich-Berg)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=132387336}}    

Wilhelm IV., Herzog von Jülich (als Herzog von Berg Wilhelm II.), geboren am 9. Januar 1455 als ältester Sohn des Herzogs Gerhard und der Herzogin Sophia geb. Von Sachsen-Lauenburg, folgte am 18. August 1475 seinem Vater in der Regierung sämmtlicher drei Länder Jülich, Berg und Ravensberg, da sein jüngerer Bruder Adolf (geboren am 22. Februar 1457) schon am 19. September 1473 kurz nach der Mutter an einer Epidemie gestorben und damit die Gefahr einer Theilung des Erbes glücklich beseitigt worden war. Schon in des Vaters letzten Lebensjahren oder wenigstens nach dem Tode der Mutter hatte W. Theil an der Landesregierung. Seit Herzog Gerhard, etwa im J. 1460, einer unheilbaren Geisteskrankheit verfallen war, hatte Herzogin Sophia mit bewundernswerther Energie die Regierung in die Hand genommen. [101] Ein Glück für das Land, daß sie nicht eher abgerufen wurde, als bis W. im Stande war, den landesherrlichen Pflichten zu genügen.

Schon 1472 war W. verlobt worden mit Elisabeth Gräfin von Nassau-Saarbrücken und hatte die Huldigung in den Herrschaften Heinsberg-Löwenberg, Diest und Zichem, die sie ihm zubrachte, empfangen. Die Vermählung erfolgte wol erst im J. 1474. Schon wenige Jahre darnach, am 11. März 1479 starb Elisabeth am Wochenfieber; vermuthlich war das Kind, das ihren Tod verursachte, ein todtgebornes. So blieb W. ohne einen Erben und mußte bald nach Elisabeth’s Tod an eine Wiedervermählung denken. Es tauchte der Plan einer Verbindung Wilhelm’s mit Philippa von Geldern, Tochter des verstorbenen Herzogs Adolf, auf und wurde von König Ludwig XI. von Frankreich aufs wärmste empfohlen. Die alten Ansprüche Jülichs auf Geldern, die 1473 für die namhafte Summe von 80 000 Gulden an Burgund abgetreten worden waren, hätten dadurch wieder aufgenommen werden müssen, Jülich wäre auf diese Weise in einen Krieg gegen Burgund gedrängt worden, und das war es eben, was in Frankreichs Interesse lag. Indessen kam jener Plan nicht zur Ausführung, sondern eine Verbindung mit dem hohenzollernschen Hause; W. entschloß sich zur Ehe mit der Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg, Sibylla. Der förmliche Verlobungsvertrag wurde am 15. November 1480 zu Köln durch Erzbischof Hermann von Köln, Herzog Albrecht von Sachsen und Landgraf Heinrich von Hessen ausgerichtet. Ueber die, ebenfalls in Köln, mit großem Gepränge gefeierte Vermählung am 8. Juli 1481 ist ein Bericht erhalten, der an Ausführlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Dieser allem Anschein nach glücklichen Ehe entsproß nur eine Tochter, die am 3. Aug. 1491 geborene (am 22. Aug. getaufte) Maria. Die Mitgift seiner ersten Gattin hatte W. zunächst in Fehde mit den Grafen von Manderscheid und mit Friedrich von Sombref, Herrn zu Kerpen verwickelt. Letztere endete durch den am 25. März 1473 von dem Erzbischof Johann von Trier ausgerichteten Sühnevertrag, der Friedrich zwang, auf Tomberg und Königswinter zu verzichten. Mit den Grafen von Manderscheid kam es dagegen erst im folgenden Jahre zu völligem Frieden. Durch Elisabeth’s Tod ohne Erben fiel der Anspruch auf die Heinsbergischen Lande an die mit dem Pfalzgrafen Johann von Simmern vermählte jüngere Schwester Johanna. Indessen mochte W. diesen für die Abrundung seines Territoriums außerordentlich wichtigen Zuwachs nicht missen und erkaufte im März 1484 mit Hülfe einer Landesbede für 60 000 Gulden das Erbrecht. Dadurch, daß W. später, durch Vertrag vom 27. August 1499, einen Theil der Erbschaft, nämlich Diest, Zichem und Zeelhem dem Grafen Engelbert von Nassau-Vianden überließ und dafür in den Besitz von Millen, Gangelt und Waldfeucht kam, wurde eine noch günstigere Arrondirung bewirkt. Außer dieser wichtigsten Gebietserweiterung brachte Wilhelm’s Regierungszeit dem jülich-bergischen Staat noch weiteren Zuwachs: Schloß und Land Brüggen mit Dülken, Dahlen, Benrath und Süchteln, ferner Wassenberg, Born, Sittard und Süstern, alles dies kam durch Cessionsverträge des Grafen Wilhelm von Wied und Mörs im J. 1494 in jülichschen Besitz.

Wilhelm’s auswärtige Politik diente bis zum Jahre 1498 durchweg dem Interesse des Hauses Burgund; von da ab beginnt unter französischem Einfluß die Wendung zur Neutralität. Die Rivalität zwischen Burgund und Frankreich und im Zusammenhange damit die Kämpfe um Geldern nahmen in jener Zeit ausschließlich das Interesse ganz Westdeutschlands in Anspruch. Darüber treten die Reibungen zwischen den einzelnen niederrheinischen Territorien, wie sie früher an der Tagesordnung waren, in den Hintergrund und machen allenthalben Freundschaftsbündnissen Platz. Diese unterscheiden sich in sehr bemerkenswerther [102] Weise von ähnlichen Verträgen früherer Zeit, die im Grunde nicht viel mehr als einen kurzen Waffenstillstand bezeichneten. So kam 1475 ein Bündniß Wilhelm’s mit Landgraf Heinrich von Hessen zu Stande, dessen Erneuerung im J. 1495 nur formell durch den Regentenwechsel in Hessen veranlaßt war. Aehnliche, nicht minder dauerhafte Verträge verbanden W. mit Trier (1476), Stadt Köln (1476), Cleve-Mark (1478), Kurköln (1487), Kurbrandenburg, Osnabrück, Minden, Holstein, Lippe (1491), Lüttich (1492). Der wichtigste dieser Verträge ist der mit Cleve abgeschlossene, da er sich im J. 1496 zur Erbeinung umwandelte.

Wir versuchen, einen kurzen Ueberblick über Wilhelm’s burgundisch-geldrische Politik zu geben, um das oben kurz Angedeutete näher zu begründen. Es ist dabei nicht außer Acht zu lassen, daß wenigstens für die ersten beiden Jahrzehnte der Regierung Wilhelm’s genauere Untersuchungen noch ausstehen.

W. befand sich beim Beginn seiner politischen Thätigkeit in einer außerordentlich schwierigen Lage durch die Einmischung Burgunds in die Kämpfe um das kölnische Erzstift. Die Stadt Köln mußte das Schlimmste befürchten, wenn Karl der Kühne am Niederrhein die Oberhand gewann und so stand sie vornehmlich im Mittelpunkt der Action gegen Herzog Karl. W. wie sein Vater standen im Herzen durchaus auf Kölns Seite, suchten auch durch diplomatische Verhandlungen das Schlimmste abzuwenden, befanden sich aber schließlich durch die Belagerung von Neuß und die Nachbarschaft des mächtigen burgundischen Heeres in einer Zwangslage. W. wäre nicht im Stande gewesen, dem Herzog Karl militärisch die Spitze bieten zu können und sah sich veranlaßt, Ende 1474 in das freundschaftliche Bündniß seines Vaters zum Burgunderherzog mit einzutreten. Da Kaiser Friedrich III. ein Reichsheer gegen Erzbischof Ruprecht’s Anhänger und Helfer zusammengebracht hatte, mußte Wilhelm’s Haltung Anstoß erregen. Nach seiner Ankunft in Köln ließ der Kaiser den Jungherzog wiederholt vor sich laden. Zunächst versuchten es Wilhelm’s Räthe, die jülich-bergische Politik vor dem Kaiser zu rechtfertigen. Indessen bestand letzterer auf Wilhelm’s persönlichem Erscheinen und drohte mit der Reichsacht. So machte W. sich auf nach Köln und hat es allem Anschein nach ausgezeichnet verstanden, den Kaiser umzustimmen, denn von Reichsacht gegen Jülich-Berg ist fortan nicht mehr die Rede. Im weiteren Verlauf des kölnischen Kriegs begegnet mehrfach Wilhelm’s vermittelnde Thätigkeit. Seinen Räthen gelang es schließlich, den Erzbischof Ruprecht, nachdem durch den Tod Karl’s des Kühnen ihm die Hauptstütze entzogen war, zum Verzicht auf das Erzstift zu bewegen (1477, 26. Juli). Der nun entbrannte Kampf um das Erbe des Burgunderherzogs nahm Wilhelm’s Thätigkeit in den nächsten Jahren vorwiegend in Anspruch. Wilhelm’s freundschaftliches Verhältniß zu Burgund kam jetzt Maximilian von Oesterreich zu gute, der durch seine Vermählung mit Maria von Burgund (August 1477) das Erbe des Herzogs Karl für sich in Anspruch nahm und nun gegen König Ludwig XI. von Frankreich zu vertheidigen hatte. Am 31. Januar 1478 erhielt W. die Aufforderung des Kaisers gegen Frankreich zu rüsten. Hier, wie auch im Kampf gegen Geldern, das sich vom burgundischen Joch zu befreien strebte, zeigte sich W. als treuer Anhänger Maximilian’s. Durch seinen Sieg bei Guinegate hatte Maximilian allerdings die Niederlande Frankreich gegenüber behauptet, dann aber im Frieden von Arras (1482) soviel abtreten müssen, daß neue Zwietracht nicht ausbleiben konnte, umsomehr als Maximilian’s Ländergier Frankreichs Eroberungssucht die Waage hielt. Der Versuch Frankreichs, W. zu sich herüberzuziehen durch die geldrische Heirath, war, wie schon oben angedeutet wurde, gescheitert. Die Familienverbindung mit dem streng loyalen und reichstreuen Kurfürsten Albrecht Achilles konnte nur dazu beitragen, [103] W. noch fester an Maximilian zu ketten. Besonders bezeichnend ist es in dieser Beziehung, daß W. an der zwischen dem Erzherzog und dem Herzog Johann von Cleve eintretenden Spannung, trotz seiner engen Verbindung mit letzterem, keinen Theil hatte. Im Osten wie im Westen war die habsburgische Herrschaft damals bedroht; so wurde Wilhelm’s Hülfe 1487 gegen den Ungarnkönig Matthias Corvinus in Anspruch genommen und im folgenden Jahre zur Befreiung des Königs Maximilian aus den Händen der revoltirenden Flandrer. Auch nachdem Maximilian seiner Haft in Brügge entledigt war, bedurfte es bis ins Jahr 1489 hinein fortwährender Kämpfe gegen die Unbotmäßigkeit der Niederländer. Dem Herzog Albrecht von Sachsen gelang es schließlich, nicht ohne Wilhelm’s aufopfernde Hülfe, den Frieden in den Niederlanden zu erkämpfen. W. hatte den Zug nach Flandern zur Befreiung des Königs den jülichschen Landständen mit wichtigen Zusicherungen bezahlen müssen. Die Rivalität Maximilian’s und des Königs von Frankreich hinsichtlich des Besitzes der Bretagne veranlaßte bald nach diesen Ereignissen neue deutsch-französische Kämpfe, an denen W. sich betheiligen mußte. König Karl VIII., dem die Idee vorschwebte, er sei der berufene Erbe Karl’s des Großen, machte 1491 Miene, Metz mit dem ganzen linken Rheinufer an sich zu bringen. Es gelang ihm, die Hand der Verlobten König Maximilian’s, der Erbin der Bretagne, sich zu gewinnen und damit auch deren Land. Um so größer wurde diese Schmach für Maximilian dadurch, daß seine Tochter Margarethe, die als die Braut Karl’s VIII. bereits Jahre lang in Frankreich weilte, nun mit Schimpf und Schande zurückgeschickt wurde, während der ungetreue Bräutigam ihre Mitgift nicht missen mochte. Gegen diese Gefahren für Westdeutschland und zur Rache für die ihm zugefügte Schmach gedachte Maximilian einen rheinischen Fürstenbund ins Leben zu rufen, dessen Bildung W. in die Hand nehmen sollte. Das wies W. ab, erklärte aber seine Bereitwilligkeit zur Unterstützung der habsburgischen Interessen (Februar 1492). Und so kam es allerdings nicht zu dem Fürstenbund, sondern zum Reichskrieg gegen Frankreich, dessen Eroberungslust durch glückliche Kämpfe Maximilian’s Halt geboten wurde.

Einen sehr geschickten Coup hatte jedoch in demselben Jahre 1492 die französische Staatskunst gegen Maximilian auszuführen verstanden durch die Aufstellung des bisher in französischer Gefangenschaft lebenden Karl von Egmond als Herzog von Geldern. Dieser unruhige und thatendurstige, als Feldherr geniale und bei seinem Volk beliebte Prätendent hielt von jetzt ab nicht sowol die habsburgische Politik, als auch die Thätigkeit der benachbarten Territorialherren fortwährend in Athem. Für Jülich-Berg wurde diese Nachbarschaft umso störender, als Karl von Geldern mit dem Titel auch den Anspruch auf das Herzogthum Jülich aufrecht erhielt. So einigte sich denn W. mit dem clevischen Herzog zu gemeinsamer Abwehr aller geldrischen Angriffe und unterstützte in den folgenden Jahren wiederholt Maximilian und dessen Sohn Philipp mit Truppen und Kriegsbedarf gegen Geldern. Seit mit dem Herbst 1494 friedliche Verhandlungen um das Recht auf Geldern eröffnet worden waren, suchte W. auf jede Weise dahin zu wirken, daß der Prätendent jenen Titel und damit jeden Anspruch auf Jülich fallen ließe. Maximilian unterstützte W. darin durch kaiserliche Mandate, die jedoch nichts fruchteten. Geldern hörte nicht auf, die Nachbarn zu beunruhigen und schlug alle Vermittlungsversuche in den Wind. So begann man es schließlich in Jülich und Cleve müde zu werden, sich für die habsburgischen Interessen aufzuopfern. Allerdings kam es im Sommer 1498 zu neuen Rüstungen gegen Geldern, aber gleichzeitig begann der französische König Ludwig XII. unmittelbar nach seiner Thronbesteigung zwischen Jülich, Cleve [104] und Geldern die Rolle des Vermittlers zu spielen, um auch auf diese Weise dem habsburgischen Interesse entgegenzuarbeiten.

Während Wilhelm’s Truppen gegen Geldern kämpften, wurden durch seine Räthe beständig diplomatische Verhandlungen mit Frankreich gepflogen, die zu dem Präliminarfrieden von Herkenbusch am 20.Juni 1499 führten. Hierdurch verpflichteten sich die Herzöge von Jülich, Cleve und Geldern, persönlich beim König in Frankreich zu erscheinen und durch ihn ihre Streitigkeiten beilegen zu lassen. So reiste W., dem das Friedensbedürfniß seines Landes vor allem am Herzen lag, nach Frankreich und verweilte hier mehrere Monate, da die Rückkehr des Königs aus Italien sich verzögert hatte. Auch Karl von Geldern war persönlich erschienen, während der clevische Herzog einerseits durch die Fehde mit dem Bisthum Utrecht, dann aber wol auch durch den Mangel an versöhnlicher Gesinnung gegen Geldern ferngehalten worden war. Der Vertrag von Orléans vom 29. December 1499 regelte die Beziehungen zwischen Jülich und Geldern in der von W. erwünschten Weise, wenn er sich auch dazu entschließen mußte, das 1498 eroberte Erkelenz preiszugeben. Die endgültige Entscheidung über die gegenseitigen Ansprüche behielt sich König Ludwig allerdings vor; aber er erreichte doch, daß Karl bis dahin auf den jülichschen Titel verzichten wollte. Vor allem war der Friede zwischen den Nachbarn jetzt hergestellt, und was nicht minder werthvoll war, ein Schutz- und Trutzbündniß Frankreichs mit Jülich aufgerichtet worden, in welchem das deutsche Reich jedoch ausdrücklich ausgenommen worden war. Sehr befriedigt über diesen Erfolg seiner kostspieligen Reise kehrte W. im Januar 1500 zurück und erklärte dem Landtag, künftig würden die französischen Truppen nur dann im Lande erscheinen, wenn man ihrer bedürfe. So befremdlich nun auch dieser enge Anschluß Wilhelm’s an den Reichsfeind erscheinen muß, so wird man für diesen Vorgang doch in erster Linie Maximilian selbst verantwortlich machen müssen, der durch seine Ansprüche auf Geldern Jülich wie Cleve in unendliche Kosten gestürzt und es doch nicht verstanden hatte, einen entscheidenden Erfolg gegen den Prätendenten zu erringen. Sein Bestreben war es, den Kleinkrieg zwischen Jülich, Cleve und Geldern zu verewigen; W. that also nur seine Pflicht seinem Lande gegenüber, wenn er es vor einer derartigen Ruinirung zu bewahren suchte. Seinem diplomatischen Geschick ist es denn auch gelungen, trotz jenes Bündnisses mit Frankreich in einem guten Verhältniß mit Maximilian zu bleiben. Im J. 1501 weilte er längere Zeit bei ihm in Innsbruck, um finanzielle Angelegenheiten mit ihm zu ordnen. Noch vom geldrischen Kriege her hatte W. 33 000 Gulden vom Kaiser zu fordern. Möglich, daß bei dieser Gelegenheit die persönlichen Beziehungen beider Fürsten zu einander besonders innige wurden. Wenigstens vergeht von da ab kaum ein Jahr, in dem W. nicht für kürzere oder längere Zeit in Maximilian’s Umgebung geweilt hätte. Durch Graf Philipp von Waldeck, den wir vorher schon als Statthalter der Grafschaft Ravensberg finden, wurde W. in solchen Zeiten auch in Jülich-Berg vertreten.

W. muß durch seine diplomatischen wie militärischen Fähigkeiten dem Kaiser imponirt haben. So nur konnte Maximilian ihn im J. 1503 auffordern, eine Reise nach Frankreich und Spanien im Interesse des europäischen – Friedens zu unternehmen, was W. allerdings mit Rücksicht auf Mangel an Sprachkenntnissen – er konnte z. B. kein Französisch – ausschlug. Einen anderen nicht minder ehrenvollen Auftrag hat er jedoch angenommen; im Frühjahr 1506 befehligte er das Reichsheer gegen Ungarn. Das nahe Verhältniß Wilhelm’s zum Kaiser wird ferner noch dadurch illustrirt, daß man im Jahre 1507 ernstlich daran gedacht hat, der Herzog könnte Generalstatthalter der Niederlande werden. Trotz alledem hat W. an den Kämpfen gegen Geldern [105] nicht mehr theilgenommen und an dem Verhältniß zu Frankreich nichts geändert. Es kam ihm in den letzten Jahren seines Lebens hauptsächlich darauf an, von Maximilian die Anerkennung der Erbfolge seiner seit 1496 mit dem Jungherzog Johann von Cleve verlobten einzigen Tochter Maria zu erlangen. Frankreich hatte verschiedene Male, besonders aber im J. 1507 den Versuch gemacht, die Familienverbindung zwischen Jülich und Cleve zu sprengen und durch eine Heirath Karl’s von Geldern mit Maria von Jülich den Vertrag von Orléans zu krönen. Die Ausführung dieses Planes hätte für die habsburgischen Niederlande geradezu verhängnißvoll werden können. Sie scheiterte indessen an Wilhelm’s Loyalität. Es konnte nicht ausbleiben, daß der Kaiser für Wilhelm’s Dienste sich schließlich erkenntlich zeigte. Durch ein Patent vom 4. Mai 1509 sicherte Maximilian Maria’s Succession zu und so konnte im folgenden Jahre die Vermählung Maria’s mit Johann von Cleve vollzogen werden.

Der reichen Thätigkeit Wilhelm’s nach außen entspricht auch die in der innern Landesverwaltung sich kundgebende. Besonders der Justizpflege hat er die größte Aufmerksamkeit gewidmet. Die zahlreichen im Düsseldorfer Staatsarchiv erhaltenen Acten der herzoglichen Kanzlei zeigen evident, wie die herzogliche Vermittlung und Hülfe von allen Seiten und auf den verschiedensten Gebieten in Anspruch genommen wurde und wie der Arbeitskraft der Kanzlei und der Räthe Wilhelm’s durch allerhand kleinere und größere Processe ganz Unglaubliches zugemuthet wurde. In dieser Beziehung darf als die Seele der herzoglichen Regierung wol der Kanzler Wilhelm Lünynck gelten, dessen Vater Dietrich unter Herzog Gerhard und auch noch unter W. die gleiche Stellung bekleidet hatte. Von seinen Geschäftsjournalen haben sich einige erhalten; sie zeigen am besten die bunte Mannichfaltigkeit der Aufgaben, mit denen die Centralverwaltung überladen war. Fast immer finden wir Lünynck im Gefolge des Herzogs. Seine zahllosen Concepte legen von seiner enormen Arbeitskraft beredtes Zeugniß ab.

Gegen die Uebergriffe der geistlichen Jurisdiction in rein weltlichen Sachen hat W. mit aller Energie gekämpft; er folgte darin zwar nur den Traditionen seines Hauses, vielfach auch den Anregungen der Landstände, die wiederholt für ordnungsmäßige und herkömmliche Justizpflege eine Lanze brachen, ging dabei aber systematischer zu Werke und führte den Kampf principiell durch. Dabei hatte W. hauptsächlich seinen Jülicher Landdechanten, dessen jurisdictionelle Befugnisse im J. 1482 durch den päpstlichen Legaten bestätigt worden waren, gegen die Angriffe des Kölner Officials zu vertheidigen, wobei schließlich in den Jahren 1498–1500 Verhandlungen an der Curie nothwendig wurden. Im J. 1503 kam es endlich zu einem Concordat zwischen W. und dem Kölner Erzbischof wegen der geistlichen Jurisdiction des Jülicher Landdechanten.

Auch in anderer Weise noch zeigte sich unter Wilhelm’s Regierung das deutliche Streben nach Geltendmachung eines landesherrlichen Kirchenregiments, vor allem in der Besetzung geistlicher Stellen, der Aufsicht über das sittliche Verhalten der Geistlichkeit, der Beförderung von Klosterreformationen u. s. w. Dem Besitzerwerb geistlicher Personen wurde nach Kräften vorgebeugt. Damit kommen wir noch auf die volkswirthschaftliche Thätigkeit Wilhelm’s zu sprechen. In dieser Hinsicht sind vor allem die Münzverträge Wilhelm’s mit anderen rheinischen Fürsten aus den Jahren 1477 und 1481, die Münzordnungen von 1494 und 1511 hervorzuheben; dazwischen liegen zahlreiche Verhandlungen der herzoglichen Räthe mit denen des Kurfürsten von Köln und der Stadt Köln über Münzangelegenheiten. Sorge für die öffentliche Sicherheit, Waldschutz, Freizügigkeit der Unterthanen u. A. ist W. in gleicher Weise nachzurühmen. Alles in allem, er war ein Fürst, der die Bedürfnisse seines Landes verstand [106] und ihnen Geltung zu verschaffen wußte. Wenn sein Nachfolger, der Herzog Johann von Cleve, behauptete, W. habe keinen baaren Gulden hinterlassen, so mag bemerkt werden, daß allerdings das von W. zurückgelassene Baargeld seiner Gemahlin Sibylla ausgehändigt worden ist; zugleich ist aber auch zu berücksichtigen, daß die auswärtige Politik und die innere Verwaltung so gewaltige finanzielle Aufwendungen erforderte, wie nie zuvor. Den Vorwurf einer schlechten Finanzverwaltung wird man deshalb W. nicht machen dürfen. W. starb nach langer schwerer Krankheit im Hause seines Caplans, des Scholasters Johann Nydecken von Bastweiler, zu Düsseldorf am 6. September 1511 und wurde im Altenberger Dom beigesetzt. Seine Gemahlin überlebte ihn noch 13 Jahre, meist auf ihrem Wittwensitz Caster residirend.

v. Below, Landtagsacten von Jülich-Berg I. – Lacomblet, Urkundenb. für die Gesch. d. Niederrheins IV. – Lacomblet, Archiv für die Gesch. d. Niederrheins IV. – Redlich, Frankreichs Rheingelüste im J. 1492 (Zs. d. Berg. G.-V. XXXII, 137–146). – Redlich, Jülich u. Geldern am Ausgang d. 15. Jahrh. (Beitr. z. Gesch. d. Niederrh. IX, 38–75). – Redlich, Französische Vermittlungspolitik am Niederrhein im Anfang des 16. Jahrh. (ebenda XI, 131–210). – Schmitz, Der Neußer Krieg 1474–75. Bonn 1896. – Ulmann, Kaiser Maximilian I., Bd. I. u. II.