ADB:Winsheimer, Veit

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Artikel „Winsheim, Veit“ von Karl Hartfelder in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 462–463, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Winsheimer,_Veit&oldid=- (Version vom 20. April 2024, 02:47 Uhr UTC)
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Winsheim: Veit W. (Vinshemius, auch Vuincemius genannt nach seinem Geburtsort), 1501–1578, Lehrer der griechischen Sprache und später der Medicin an der Universität Wittenberg, Schüler Melanchthon’s. – Sein eigentlicher Name war Oertel, geboren am 1. August 1501 zu Windsheim (westlich von Nürnberg) in Franken. Zwischen dem 20. Juli und 11. August 1523 wurde er in Wittenberg immatriculirt. Der Rath seiner Vaterstadt unterstützte ihn mehrere Jahre durch ein Stipendium von 20 Goldgulden. Den 16. October 1528 wurde er daselbst in die philosophische Facultät aufgenommen, nachdem er schon einige Zeit eine Privatschule (privatus ludus) geleitet hatte, welche den Beifall Melanchthon’s fand. An der Universität lehrte er Rhetorik, später (seit dem 4. August 1541) Griechisch, nachdem er für den abwesenden Melanchthon diese Professur schon eine Zeit lang versehen hatte (vgl. C. A. H. Burkhardt, Luther’s Briefwechsel S. 394). Am 4. Februar 1550 wurde er zum Doctor der Medicin promovirt, wobei Jakob Milich von Freiburg, ein anderer Melanchthonianer, als Promotor fungirte. Von jetzt an lehrte er Medicin an der Hochschule Wittenberg. Laut Grabschrift ist er am 3. Januar 1570 gestorben [463] und in der Stadtkirche zu Wittenberg beigesetzt worden. Sein Sohn hieß Veit, war Jurist, bekleidete ebenfalls eine Lehrstelle an der Wittenberger Hochschule, und dessen Sohn war Kaspar W. († 1595). (Vgl. Corpusculum Inscriptionum Vitebergensium S. 67). Frühzeitig gewann Veit die Achtung und Zuneigung Luther’s und noch mehr Melanchthon’s, dessen dankbarer Schüler er war, und der seine Kenntnisse sowie seine Bescheidenheit rühmte (De Wette, Luther’s Briefe I, 172. Corp. Reff. ed. Bretschneider I, 936). Von dem vertrauten Verkehr mit Melanchthon zeugen dessen Briefe an Oertel (vgl. Corp. Reff. III, 1066, 1067, 1072, 1234; IV, 113; V, 141; VI, 345, 512, 533, 534, 552; VII, 1109). Im J. 1538 übertrug ihm Melanchthon die Neubearbeitung seiner lateinischen Syntax, die in dieser Umgestaltung mehrfache Auflagen erlebte. Vgl. deren Zusammenstellung Corp. Reff. XX, 339–342. Dem gestorbenen Lehrer hielt W. eine pietätsvolle Leichenrede (Oratio habita in funere Melanchthonis, wieder abgedruckt Corp. Reff. X, 187–206), welche die guten Eigenschaften des Praeceptor Germaniae in ein helles Licht setzte und eine dankenswerthe Quelle für dessen Leben ist. Seine wissenschaftliche Bedeutung aber beruht in seiner Thätigkeit als Gräcist. Nach der damals herrschenden Gewohnheit übertrug er mehrere griechische Schriftsteller ins Deutsche. Von solchen Uebertragungen werden genannt: „Theokrit’s Idyllen“, „Sophokles“ (Frankfurt 1549), „Demosthenes’ zweite Rede gegen Aristogeiton“, die 1559 gemeinsam mit Uebersetzungen Melanchthon’s erschienen ist (Corp. Reff. XVII, 689). Ob die ebendaselbst XIX, 163–178 abgedruckte Erklärung des Theognis von ihm herrührt, ist mir zweifelhaft. Unter den lateinischen Reden Melanchthon’s stehen zwei: „Laudatio funebris D. Sebaldi Munsteri“ und „De Guelpho duce Bavariae“, die von W. herrühren dürften (Corp. Reff. XI, 457, 466), wiewol er öfters Declamationen Melanchthon’s vorgetragen hat (Corp. Reff. IX, 397, 855). Anderes von W. ist noch ungedruckt. Von seinen philologischen Leistungen sagt Bursian: „Seine Uebersetzungen entsprachen einem wirklichen Bedürfniß der Zeit und sind daher trotz ihrer Mittelmäßigkeit wiederholt gedruckt worden“.

Die ältere Litteratur über Winsheim ist verzeichnet in Zedler’s Universal-Lexikon, Bd. 57, S. 1748; vgl. dazu Burkhardt, Luther’s Briefwechsel (Leipzig 1866) S. 14 u. 394. – C. Bursian, Geschichte d. class. Philol. (München u. Leipz. 1883) I, 178. – K. Hartfelder, Ph. Melanchthon als Praeceptor Germaniae (Berlin 1889); Register s. v. Winsheim.