ADB:Wirt, Wigand
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Witt: Wigand W., Dominicaner, o. 1500. Der Name wird von ihm selbst und den Zeitgenossen so geschrieben, wie er hier gegeben ist, von Späteren auch Wirth. Mit lateinischer Uebersetzung des Namens kommt er bei den Zeitgenossen auch als 14’1s. Wigz11(1118 08up011is vor. Historisch interessant ist der Mann zwar nicht durch positive Leistungen von Werth, aber durch die Rolle, die er während einiger Jahre in der theologischen Controverse zwischen dem Franciscaner- und Dominicanerorden über die Lehre von der O0nc:eprjo in1mzcu1atz gespielt hat und überhaupt durch seine Streitigkeiten, die ihn mit mehreren der berühmtesten Männer seiner Zeit in feindliche Berührung gebracht haben. Was wir von seinem Leben wissen, bezieht sich Alles auf diese Streitigkeiten und beschränkt sich. wie diese, auf den Zeitraum von 1494–1513. Von seinen persönlichen Lebensverhältnissen wissen wir nur, daß er Dominicaner zu Frankfurt a. M. und während der genannten Zeit Lector resp. Professor der Theologie in dem dortigen Kloster seines Ordens war. In die Oeffentlichkeit tritt sein Name zum erstenmal im J. 1494. In diesem Jahre hatte der bekannte Johannes Trithemius ein Buch 1)z 1-u1(1jbus. .4nnse erscheinen lassen, in dessen 7. Capitel er die Lehre von der uubefleckten Empfängniß vortrug, d. h. also die Lehre, daß die hl. Jungfrau Maria vom ersten Moment ihrer Empfängniß durch ihre Mutter von der Erbsünde frei gewesen sei. Daraus nahm W. Veranlassung, vom Standpunkte der entgegengesetzten Doctrin des Dominicanerordens, daß nämlich Maria wie jeder natürlich erzeugte Mensch mit der Ctbsünde behaftet empfangen, und erst in einem späteren Moment von derselben gereinigt worden sei, polemisch gegen Trithemius aufzutreten, indem er unter dem Namen k’rs.ter 19Sns.11sms.nus (d. h. Wieg-Hand, –– Wigand) einen gegen dieses 7. Capitel gerichteten Bries cm ihn schrieb und ihm diesen anonym zustellen ließ. Gedruckt ist dieser Brief nicht worden, auch nicht handschriftlich auf uns gekommen (oder wenigstens noch nicht wieder ans Licht gekommen), obwol er in den Kreisen der Freunde des Trithemius abschriftlich verbreitet worden zu sein scheint. Ueber den weiteren Verlauf erfahren wir durch Trithemius, daß er an den ihm noch unbekannten Gegner ein Antwortschreiben verfaßt und dieses durch einen geschickten Mann nach Frankfurt gesandt habe, der dort den 19ensmi8–msuus ausfindig machte und es ihm zustellte. Weiter habe er sich mit dem „Schwätzer“ nicht mehr eingelassen. Dagegen nennt er eine Anzahl seiner Freunde, die den Streit durch polemische Briefe gegen den 1s’rater 1?ev88ns–ms.nus, also gegen das unter diesem Namen verfaßte Schreiben des W., fortgesetzt haben, unter diesen auch Jakob Wimpheling. Von einer Gegenantwort Wirt’s gegen diese verschiedenen Repliken verlautet in der damaligen Litteratur nichts. Jedenfalls ließ W. im Verlaufe dieses Streites der Jahre 1494–1495 nichts gegen W. drucken. Auf Grund der vermuthungsweisen Angabe bei Quetif und Erhard, der ihnen zwar äußerlich, [523] aber nicht nach seinem Inhalte bekannte „1)is.1ogus apo1ogstiens Wirt’s (d. h. sein unten genauer zu besprechender „1)jz1oguspo1ogstjous contra me8a– 1iznjozm porü(1izm“) könnte vielleicht in diesen Zusammenhang gehören und 1494 gedruckt sein (es wird jedoch beigefügt: „7er 1507“), hat sich indessen der Irrthum von einem thatsächlichen Vorhandensein eines solchen Drucks von 1494 in zahlreichen bibliographischen und litterarhistorischen Werken, fast überall, wo von W. die Rede ist, bis in die neueste Zeit fortgepflanzt. (Für den ausführlichen Nachweis der Grundlosigkeit dieser wei1verbreiteten Annahme muß ich auf meine unten genannte Abhandlung verweisen.) Beigelegt wurde dieser Streit Wirt’s mit Trithemius durch Vermittlung des Rectors der Universität Köln, Ulrich Kreitwy8 von Eßlingen, und der Doctoren der theologischen Facultät am 12. September 1495, unter den Bedingungen, daß Wigand widerrufen und dem Trithemius Abfviße leisten sollte, und das die Beiden fernerhin nicht gegen einander schreiben o ten.
Ein neuer Streit, in den W. verwickelt wurde und der weitere Dimensionen annahm, brach im J. 1500 in Frankfurt aus, wo W., der am Dominieanerkloster predigte, und der Stadtpfatrer Konrad Hensel einander in ihren Predigten gegenseitig angriffen. Zu einem großen Scandal kam es, als W. einer Predigt des Letzteren persönlich anwohnte und ihn durch Zwischenrufe unterbrach. Auf Grund der conftatirten Injurien Hensel’s gegen den Dominicanerorden, die hauptsächlich zwei Punkte, einmal das Gerücht der Vergiftung des Kaisets Heinrich 71l. durch einen Dominicaner, und sodann die Lehre der Dominicaner über die Empfängnis; der hl. Jungfrau betrafen, erhob der Orden eine Klage gegen denselben. Der Proceß wurde in den Jahren 1501–1503 vor dem Gericht des Bischofs von Straßburg geführt, der den Kanonikus Thomas Wolf zum Richter bestellt hatte; Vertheidiger des Angeklagten war Sebastian Braut; der Proceß endete mit der Freisprechung Hensel’s. Dieser unerwünschte Ausgang veranlaßte W., seinem Groll gegen Alle, die in dieser Sache sich als Gegner seines Ordens und seiner Person gezeigt hatten, in litterarischen Producten Luft zu machen. Zuerst betheiligte er sich an einer polemischen Schrift gegen Braut, die von mehreren Gegnern desselben 1502 vorbereitet wurde und 1503 zu Oppenheim unter dem Titel erschien: „1)eken8i0 13uns 1e 8j1tinetsiy9 1–JJ1trmsgsntis 0rs„7S nimjs . . . (:o11t1–z 8ebustjsnum Braut er omnesu08 comp1i0es in t’u1–ibunci1-x umso 8Soum k1u(:tuxu1ts. Veranlassung hatte Braut dazu gegeben durch ein 1498 gedrucktes Gedicht „pro yirginsiis (:o11Oeptjonjs ä0ken8j011e“„ das die Gegner der Lehre als „1llsou1jst-1e“ leidenschaftlich angriff. Die Autoren der „1)Oiensjo“ berufen sich gegen Braut auf die im J. 1502 durch Alexander 7l. erneuerte Bulle Sixtus 1V. vom Jahre 1483, worin dieser beiden Parteien. untersagte, sich gegenseitig in dieser Sache zu verketzern. Diese Sammelschrift enthält von W. das Gedicht: „0zrmen l’zt119ti0um 1s’rztrjs Wjgsi1(1i a(1 it18ig11em utriusque iurjs äootorsi11 11o110rsu(111m(1ue (1omj11um Seh-18tiznum Braut (Jiyits„tis .41–gentj11ensis0ribs.m oon(1u0titium ztvi0um et. pr8„e00nem 19’ratsrum 0r(linis?rse(1iost0rum“. OUetif und Echard führen dieses selbe Gedicht Wirt’s auf als „’1’rsOtztus . . . wr- 8jbus 01egjsi0jsorjptus miye1–8useb3.8tisuum Braut. 1zrgenti11ae 1503.“ Daß dasselbe außer in jener Sammelschrift im gleichen Jahre auch in einem besonderen Druck erschien, wäre an sich nicht unmöglich; es ist mir jedoch kein Exemplar davon bekannt, und die Anführungen in bibliographischen Werken gehen alle nur auf Ouetif und Erhard zurück. In der Zeit zwischen dem Sommer 1503 und dem Sommer 1506, vielleicht dem Anfangstermin näher, erschien ebenfalls in Offenbach (ohne Angabe des Jahres) die zweite Schrift Wirt’s: „1)jsi0gus Lpo1ogetiOus 1s’rstris Wigsi1(1i Wirt 880rse ’1’lleo10gias pr0kesoris contra msu1imiiOmn peris(1i-1m ztqu9 (1iyi or(1i11is krat1–um l’ras(1io:-1torum pesrse– [524] cutores. A0 e1emi1m co11trz e08 qui (1e co11(:Optio11e imms(:u1ztisi1nse yirginjs Mariee ms.16 8et1tiut1t 8tu(1ios er-u–ztio in 1zu(1Sm 8ius(19m gtorios 1e yirgjuis Mm–jae.“ Der Titel der Schrift ist daher genommen, daß W. seine Gegner als Anhänger des 1479 zu Mainz als Häretiker verurtheilten Johann Rnchrath von Wesel hinstellt, dessen Schüler K. Hensel thatsächlich gewesen war. Neben Hensel werden auch alle anderen Gegner Wirt’s in dieser vom Geiste leidenschaftlicher Polemik eingegebenen Schrift behandelt und zum Theil mit den heftigsten persönlichen Injurien bedacht, besonders Sebastian Braut und der Franeiseaner Johannes Spengler, daneben auch Thomas Wolf, Trebellius, nebenbei„ auch Jakob Wimpheling. Von der Veröffentlichung dieser Schrift erlebte W. nicht viele Freude. Im Sommer 41506 wurde dieselbe im Bisthum Mainz verboten. Einer von den hauptsächlich in der Schrift Angegriffenen aber, Johannes Spengler, verklagte W. in Rom. Inzwischen wurde, um dem durch diese Streitigkeiten geschädigten Ansehen des Dominicancrordens wieder aufzuhelfen, nach einem auf dem Provinzial-Capitel zu Wimpfen im J. 1506 gefaßten Beschluß der unglückselige Jetzer-Handel in Bern inscenirt, der auf diese Weise indirect mit den Streitigkeiten Wirt’s in Verbindung steht, und der im J. 1509 das bekannte schmähliche Ende nahm. (Durch einen eigenthümlichen Irrthum gibt Jöcher, Gelehrten-Lexikon 17, 2020f. an, W. selbst habe in Bern in der Sache mitgewirkt und sei „nebst seinen vier Gesellen 1509 verbrannt worden.“) – Das Urtheil in der in Rom gegen W. anhängig gemachten Klage wurde am 22. October 1512 endlich gesprochen, dahin lautend, daß derselbe zur Wiederherstellung der Ehre der in seinem 1)is.10gusp010getiOus Angegriffenen einen öffentlichen und feierlichen Widerruf zu leisten habe. Diesen Widerruf leistete er, entsprechend seiner in Rom abgegebenen Erklärung, am 24. Februar 1513 in der Heiliggeistkirche in Heidelberg. Ueber sein Leben nach diesem Datum und über sein Todesjahr ist nichts mehr bekannt. Die Angabe der l4Ipisto1ae 0bs0ur0rum 7jro1–umer sei der eigentliche Verfasser der 1514 von Johannes Pfefferkorn veröffentlichten „Sturm-Glock“, verdient keinen Glauben.
.I0bsmiis ’1’rjt11emii (Jllr0t1io0n 1V10nsterjj 8p01111ejmensis, in dessen 0pers 11istorj0a„ eck. 1ll5u–qusrt 1?’1s911er (ls’rz11OOkurti 1601)„ ’1’. 1l, p. 405 8. – Desselben cJztz1ogus i11ustri11m 7jr0rum„ 0pcrz 11jst. ’1’. l, p. 174–176 u. 182. – 13u1Aeus„ lljst0ris lJ11i7ersitatjs 1)8risisi18is ’1’. 7 (1670)„ p. 811. – llmts116jm„?r0(1romus lljst0rj-1S lIniyersit:1tjs 0010t1jensjs (001011. 1759), p. 10. – 1J. 1V18gn081c1 2iege1bzusr- lljstorju rei 1jte1–8rjse 01–(1injs 8. BOne(1i(:tj„ k. III (t4ugustse k’in(1. er llsrbip01i 1754)- p. 262–264. “(Ebensalls über den Streit mit Trithemius). – (’1’11oms llu1–ner), 1)e qusttuor 11-1eresisrobis 0r(1. l’me(1. . . in 0jyjt-1te 13Srnsnsi oombustis. Anno 1509. – Valerius Anshelm’s Berner-Chronik (herausgeg. Von Stierlin u. Wyß), Bd. Ill (Vern 1827), S. 371ff. – .1. II. llottinger- k1jstoria (-c(:1esjstjcz„ ’1’. 7 (1655)- p. 324 S8. – Quetjk St 1–JJobsrä- 8orjptors 0r(1i11is 191sae(1i(Jztorum„ ’1’. ll (1721), p. 18. – Fortgesetzte Sammlung von Alten und Neuen Theologischen Sachen (Fortsetzung der „Unschuldigen Nachrichten“) auf das Jahr 1749, S. 814–823; auf das Jahr 1751, S. 593–606. – Silbernagel, Joh. Trithemius (Landshut 1868), S. 93–95. – Böcking in lJlr. llutteni 0perum 8upp1. ’1’. 1l (1869), p. 308–311 ; 508–511; 88. – Adam Walther Strobel in seiner Ausgabe von Brcmt’s Narrenschiff (-Quedlinburg u. Leipzig 1839), S. 22–29. – Zeitschrift für die Geschichte des Obertheins, Bd. 24 (1872). S. 220. – Historisch-politische Blätter, Bd. 82 (1878), S. 466 bis 468. – G. E. Steitz, Der Streit über die unbefleckte Empfängniß der Maria zu Frankfurt a. M. im Jahre 1500 und sein Nachspiel in Bern 1509; im – Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst, Neue Folge, Bd. 71(1877),
[525] S. 1–85. – Charles Schmidt, lljstojre 1jtterajre (1o1’A1Su(:S (karis 1879), ’1’. I. p. 219–225, 269. – F. Lauchert, Der Dominicaner Wigand Wirt und seine Streitigkeiten; Historisches Jahrbuch 1897, S. 759–791.