Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Tagelohn und Preise der Lebensmittel
| [7]
Nach der im Archiv vorhandenen Brodtaxe des Jahres 1386 und 1387 (s. Beilage II) mußte ein Roggenbrod zu 1 Schilling wiegen 51/2 Pfund, und ein Weizenbrod von 7 „Veirdunck“ sollte kosten 4 Denare. Veirdunck oder Vierdung wird von Wallraf (Altdeutsch. hist. dipl. Wörterbuch) durch ein Viertel Pfund erklärt; in Regensburg wurde im J. 1311 bestimmt, daß auf das Pfund 9 Vierdung gehen sollten. (Schmeller bayer. Wörterbuch I. S. 633.) Nehmen wir nun letztere Bestimmung an, so kaufte der Handlanger für 1/6 seines Tageslohnes 51/2 Pfund Roggenbrod und für 1/18 desselben, nämlich für 4 Denare 23 Loth Weisbrod. Den wievielsten Theil seines Lohnes müßte er heute dazu verwenden? – Damals kostete ein Schaf 21/2 M., ein Hammel 31/2 M., 1 halber Ochse 24 M., 1 Schwein 4 M., 1 Rind 22 M., 1 Paar Schuhe 6 bis 8 Schilling; 13 Hühner 2 M., 1 Gans 32/3 Schilling; mithin verdiente der Handlanger in 5 Tagen 1 Schaf, in 7 einen Hammel, in 8 ein Schwein, in einem Tage beinahe 2 Gänse und mehr als 3 Hühner, in 1 oder 11/2 Tag ein Paar Schuhe, in 8 Wochen einen halben Ochsen. Der Rock eines Pfeifers oder Trompeters kostete 1385 6 M. und 1 S., der Winterrock des Stadtdieners Clöschyn 7 M. 4 S., 1 Paar Hosen 3 M. 11/2 S. Das war auch für einen Handlanger nicht unerschwinglich. Dabei waren die Kleider nicht der wechselnden Mode unterworfen, und da die Kunstwolle noch nicht erfunden, die Stoffe derb und dauerhaft. |
