Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang der Telegraphen-Direktoren
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(Nr. 375.[1]) Allerhöchster Erlaß, betreffend den Rang der Telegraphen-Direktoren. Vom 27. Dezember 1871. Auf Ihren Bericht vom 21. Dezember d. J. will Ich den Vorstehern der Telegraphen-Direktionen – Telegraphen-Direktoren – den Rang der Ober-Regierungsräthe und Oberforstmeister hierdurch verleihen.
An den Reichskanzler. Anmerkungen (Wikisource)
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