Allerhöchster Erlaß, betreffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe
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(Nr. 643.) Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1871., betreffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe. Auf Ihren Bericht vom 26. März d. J. will Ich den Posträthen den Rang der Räthe vierter Klasse beilegen. Gleichzeitig bestimme Ich, dass die Ober-Posträthe auch künftig der vierten Rathsklasse angehören, jedoch vor den Posträthen rangiren sollen.
An den Reichskanzler. |