Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der Telegraphendirektion in Schwerin und die Vereinigung mit der Telegraphendirektion in Hamburg
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(Nr. 497.) Allerhöchster Erlaß vom 16. Mai 1870., betreffend die Aufhebung der Telegraphendirektion in Schwerin und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der Telegraphendirektion in Hamburg. Auf Ihren Bericht vom 5. Mai c. will Ich genehmigen, daß vom 1. Juni c. ab die Telegraphendirektion in Schwerin aufgehoben und der Geschäftskreis derselben mit demjenigen der Telegraphendirektion in Hamburg vereinigt werde.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes. |