Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzler-Amts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde
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(Nr. 1353.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Benennung des Reichskanzler-Amts und den Titel des Vorstandes dieser Behörde. Vom 24. Dezember 1879. Auf Ihren Bericht vom 15. Dezember d. J. bestimme Ich, daß das Reichskanzler-Amt fernerhin den Namen „Reichsamt des Innern“ und der Vorstand dieser Behörde den Titel „Staatssekretär des Innern“ zu führen hat.
An den Reichskanzler. |