Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 5. März d. J. aufzunehmenden Anleihe

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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 5. März d. J. aufzunehmenden Anleihe.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1888, Nr. 43, Seite 298
Fassung vom: 17. Dezember 1888
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Dezember 1888
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(Nr. 1834.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Erhöhung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Erlasses vom 5. März d. J. aufzunehmenden Anleihe. Vom 17. Dezember 1888.

Auf Ihren Bericht vom 13. dieses Monats genehmige Ich, daß der in Gemäßheit des Erlasses vom 5. März dieses Jahres (Reichs-Gesetzbl. S. 67) durch eine Anleihe zu beschaffende Betrag von 278.335.562 Mark auf Grund des Gesetzes vom 16. Februar 1882, betreffend die Ausführung des Anschlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet (Reichs-Gesetzbl. S. 39), um 4.000.000 Mark, auf Grund des Gesetzes vom 31. März 1885, betreffend den Beitrag des Reichs zu den Kosten des Anschlusses der freien Hansestadt Bremen an das deutsche Zollgebiet (Reichs-Gesetzbl. S. 79), um 3.000.000 Mark, auf Grund des Gesetzes vom 16. März 1886, betreffend die Herstellung des Nord-Ostsee-Kanals (Reichs-Gesetzbl. S. 58), um 10.959.561,47 Mark und auf Grund des Gesetzes vom 26. März 1888, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine, der Reichseisenbahnen und der Post und Telegraphen, sowie zur vorläufigen Deckung der aus dem Reichsfestungsbaufonds entnommenen Vorschüsse (Reichs-Gesetzbl. S. 107), um 98.560.325 Mark, zusammen um 116.519.886,47 Mark, also auf 394.855.448,47 Mark erhöht werde.

Ich ermächtige Sie, hiernach die weiteren Anordnungen zu treffen und die Reichsschuldenverwaltung mit näherer Anweisung zu versehen.
Dieser Mein Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 17. Dezember 1888.
 Wilhelm.

 In Vertretung des Reichskanzlers:
 Freiherr von Maltzahn.

An den Reichskanzler.