Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ernennung des Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen, zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes
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(Nr. 2.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Juli 1867., betreffend die Ernennung des Präsidenten des Staatsministeriums und Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen, zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes. In Ausführung der Bestimmungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes (IV. Art. 15. und 17.) ernenne Ich Sie hierdurch zum Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes.
An den Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck-Schönhausen. |