Allerhöchster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen
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Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die Reichsbehörden für das Zehnmarkstück die Benennung „Krone“, für das Zwanzigmarkstück die Benennung „Doppelkrone“ anwenden. Dieser Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen. Berlin, den 17. Februar 1875. An den Reichskanzler. |