Aufgegessen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Aufgegessen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 29, S. 320
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1853
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite


[320] Aufgegessen. Wenn bei den Kaffern Jemand verdächtigt wird, daß er ein Umtakati (Zauberer oder Giftmischer) sei und daß er einen Menschen oder Vieh, dem Kraale zugehörig, bezaubert habe, beschließen die Bewohner des Kraales und der Umgegend, einen Tsanusen, d. i. ein Arzt, der Alles heilt, zu consultiren. Alle müssen mitgehen, denn wer sich weigern wollte, würde Verdacht auf sich ziehen.

Sobald die Caravane angekommen, stellt der Tsanuse seine Gäste in einem Zirkel um sich und sagt ihnen, daß der Geist nicht sprechen wolle ohne den Tanz, den er nun beginnen müsse. Er nimmt ein Bündel Assagais und Kirries und bindet sie um seinen Leib, wie auch Schwänze wilder Thiere; bindet Schlangenhäute und kleinere Felle um alle Gelenke und steckt Geierfedern in sein Haar, und macht dann in der That eine teuflische Figur. So ausgerüstet beginnt er seinen Zaubertanz und seine Beschwörungen, und arbeitet sich dabei in eine solche Extase von Verzerrungen, Sprüngen und Fratzen, daß die Zuschauer mit Schrecken einen Zustand betrachten, unter welchem allein der Geist dem Umtakati die nöthigen Mittheilungen zu machen geneigt ist. Darauf bezeichnet er irgend Jemand als den Umtakati und der unglückliche Beschuldigte bekennt auch in den meisten Fällen sogleich das Verbrechen; denn leugnete er, gewönne er nichts: man würde ihn foltern, bis daß er bekennt oder stirbt; der Tod ist die sichere Folge, und um langsame Qual zu vermeiden, bekennen sich die meisten Opfer des Aberglaubens sogleich zu einem Verbrechen, das sie nicht begangen: bekennen nach Art aller Gefolterten, um sich aus einem Zustande sofort zu erlösen wo der Tod Wohlthat wird. Der Ausspruch des Tsanuse ist sonach immer unfehlbar.

Allen Leidenschaften des menschlichen Herzens, der Eifersucht, des Hasses, der Habsucht, der Rache ist hier ein weites Feld zu reger Entwicklung und sicherer Befriedigung eröffnet, und wenn politische oder andere Gründe es wünschenswerth erscheinen lassen, einen Menschen aus dem Wege zu räumen und des Tsanusen Ausspruch nicht auf ihn fallen sollte, wendet man sich weiter an einen größern Tsanuse, bis der alleinig wahre, der gewünschte, Ausspruch erlangt ist.

Unter den Amakosa’s besteht im Allgemeinen ein milderes Gesetz. der Umtakati wird nicht getödtet, sondern nur ausgestoßen und für immer geächtet. Sein Vermögen, seine Ochsen, Weiber und Kinder, Alles wird confiscirt. Unter den Zooluhs wird der Umtakati selbst nicht allein getödtet, sondern auch seine Weiber und Kinder; sein Kraal wird zerstört und alle Spuren seiner Existenz vom Angesicht der Erde vertilgt – der Verurtheilte wird aufgegessen, sagen die Kaffern.

Im Jahre 1849 grassirte ein epidemisches Fieber in Natal, dem weiten Reich des Zooluh-Häuptlings Panda. Er selbst erkrankte, wie auch seine Weiber, Schwestern und viele andere Anverwandte des königlichen Hauses. Die Tsanusen wurden herbeigerufen und die schlimmsten Leidenschaften fanden Befriedigung. Ein Weheruf zog durch das Land, denn der Opfer des Aberglaube waren viele: den Familienvater mit seinen Kindern, den kleinen Häuptling mit seinem kleinen Gefolge; die zarte Jugend; das hilflose Alter - Alle riß der Strom des Aberglaubens und seiner verschwisterten Leidenschaften vernichtend hinweg.

Trotz des gerühmten Einflusses der Missionäre und trotz der Bemühungen des englischen Gouvernements (die Holländer bekümmern sich nie um solche Bagatellen), diesen barbarischen Criminalprozessen Schranken zu setzen, wird noch immer die Folter mit aller erdenklichen Grausamkeit unter den Kaffern angewandt. Die verschiedenen Arten derselben sind entsetzlich. Man bedeckt den vermeintlichen Verbrecher mit schwarzen Ameisen, sperrt ihm den Mund auf mit einem Stück Holz und legt ihn mit dem Kopfe auf einen Ameisenhaufen; man bindet ihn an Pflöcke, die man in den Grund getrieben, streckt ihn, bestrichen mit Honig, auf der Erde aus und gibt ihn den Stechfliegen und andern Insekten Preis; man legt ihm glühende Steine auf den Leib und bratet ihn zwischen erhitzten Steinen; man steckt ihm beißende Würmer in die Ohren und verklebt diese. Hierzu kommt noch eine lange Reihe nicht nennbarer Unmenschlichkeiten: würdige Beiträge zur Justiz des Mittelalters im civilisirten Europa. Da der Tod in solchen Umständen das geringere Uebel ist und der Begnadigte sich daher lieber sogleich zu dem Verbrechen bekennt, hat sich der Glaube an den Zauber und an die Untrüglichkeit des Tsanuse noch in seiner alten Stärke erhalten.

Wenn ein Kaffer auf diese Weise gemordet worden, wenn seine Familie gleiches Schicksal erlitten, oder seine Frauen und Töchter dem Harem des Häuptlings beigezählt worden sind; wenn das Eigenthum confiscirt, der Garten niedergebrannt, der Kraal geschleift, kurz jede Spur seiner Existenz vertilgt ist, so sagen, wie wir schon bemerkten, die Kaffern: Er ist aufgegessen worden. Eine gewöhnliche Drohung des englischen Gouvernements, die leicht verständliche Kafferphrase adoptirend, ist: den einen oder andern rebellischen Häuptling aufzuessen, eine Kriegserklärung, deren Bedeutung dem Kaffer nur zu wohl bekannt ist.