Aus dem homosexuellen Leben Alt-Berlins

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Autor: F. Hugländer (= Hugo Friedländer)
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Titel: Aus dem homosexuellen Leben Alt-Berlins
Untertitel:
aus: Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen. Jg. 14, 1914 (Januar 1914), S. 45–63
Herausgeber: Magnus Hirschfeld
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Erscheinungsdatum: 1914
Verlag: Verlag von Max Spohr
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Commons
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[45]
V.
Aus dem homosexuellen Leben Alt-Berlins.
Von F. Hugländer.

Dem im Jahre 1897 begründeten und seitdem unter Leitung des Dr. Magnus Hirschfeld in Berlin bestehenden Wissenschaftlich-humanitären Komitee ist es zu danken, daß weitere wissenschaftliche Kreise sich genötigt sahen, sich mit der homosexuellen Frage zu beschäftigen, und daß auch im großen Publikum eine weniger verurteilende Auffassung über die Homosexualität Platz gegriffen hat. Man ist allmählich zu der Überzeugung gekommen, daß eine Veranlagung, die bereits im grauen Altertum nicht unbekannt war, deren Betätigung trotz aller Verfolgungen und strengen Strafen sich von Geschlecht zu Geschlecht fortgeerbt hat, nicht durch Strafbestimmungen und gesellschaftliche Ächtung aus der Welt zu schaffen ist. Die homosexuelle Veranlagung, welche wir bei Millionen von Menschen, und zwar beider Geschlechter und aller Gesellschaftskreise, in jedem geschlechtsreifen Alter finden, ist eine Naturanlage. Dagegen hilft weder Polizei, noch Gesetz, noch gesellschaftliche Ächtung. Ja, es hat den Anschein, daß, je weiter die Kultur fortschreitet, desto mehr die Homosexualität an Ausdehnung gewinnt. Es ist mir jedoch nicht die Aufgabe gestellt, über die Homosexualität eine wissenschaftliche Abhandlung zu schreiben, sondern einiges aus dem Leben der Homosexuellen im alten Berlin, d. h. in der Hauptsache in dem Berlin vor 30 bis 50 Jahren zu schildern. Die Homosexuellen [46] waren vor etwa 50 Jahren vor der öffentlichen Meinung gewissermaßen in die Acht erklärt. Man konnte sich in Deutschland trotz aller Kulturfortschritte nicht zur Auffassung des klassischen Altertums aufschwingen. Es herrschte vielfach die Ansicht: die Homosexualität werde ausschließlich von übersättigten Lebemännern, die an dem Umgang mit Weibern keinen Gefallen mehr finden, ausgeübt. Vielfach ist ja diese Ansicht noch heute verbreitet, im allgemeinen ist aber das Publikum durch die vielen Vorkommnisse im praktischen Leben und nicht zum wenigsten durch die verschiedenen Gerichtsverhandlungen eines anderen belehrt worden. – Im fünften Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts erschien aus der Feder des Berliner Polizeidirektors Dr. juris Stieber[WS 1] eine Broschüre unter dem Titel: „Die Verbrecherwelt von Berlin“. In dieser widmete Dr. Stieber auch den „Päderasten“, wie es damals hieß, ein längeres Kapitel. Dr. Stieber schwang sich aber doch zu der Auffassung auf, daß die „Päderasten“ sich wohl vielfach gegen die Strafgesetze vergehen, daß sie aber dennoch keine Verbrecher und im allgemeinen harmlos seien. „Es ist auch nicht Aufgabe der Polizei, den Päderasten besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, zumal diese Leute im allgemeinen nicht zu den öffentlichen Schädlingen gehören.“ – Anfang der 1860er Jahre passierte es dem Frankfurter Rechtsanwalt Dr. juris Baptiste v. Schweitzer[WS 2], daß er in Mannheim wegen homosexueller Betätigung gerichtlich bestraft und infolgedessen aus dem Anwaltsstande ausgeschlossen wurde. Er schloß sich alsdann dem von Ferdinand Lassalle begründeten Allgemeinen deutschen Arbeiterverein als Mitglied an. Einige Mitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins nahmen an der Verfehlung Schweitzers Anstoß. Ferdinand Lassalle sagte jedoch: „Die Tat Schweitzers ist ja nicht schön, ich erblicke aber darin keineswegs ein Verbrechen. [47] Jedenfalls kann uns das Vorkommnis nicht veranlassen, einer so tüchtigen Kraft, ja eines so phänomenalen Menschen zu entraten. Die geschlechtliche Betätigung ist schließlich Geschmacksache und sollte jedem Menschen, soweit er nicht fremde Interessen verletzt, überlassen werden. Ich würde allerdings einem solchen Manne meine Tochter nicht zur Frau geben.“ (Lassalle war wohl unvermählt, er hatte aber eine uneheliche Tochter, die noch leben und mit einem Bürgermeister im Rheinland verheiratet sein soll.) – Bekanntlich wurde Dr. v. Schweitzer einige Jahre nach Lassalles Tode Präsident des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins und in Barmen-Elberfeld zum Reichstagsabgeordneten gewählt. – Die Homosexuellen Berlins hatten bereits in den 1860er Jahren ihre Zusammenkünfte und auch ihre Bälle. Berlin war damals noch keine Weltstadt; es herrschten gewissermaßen kleinstädtische, gemütliche Zustände, die auch auf den Verkehr unter den Homosexuellen nicht ohne Einfluß blieben. In den Lokalen der Homosexuellen ging es sehr gemütlich zu, zumal sich die Leute fast sämtlich kannten. Auf den Bällen herrschte die fröhlichste Heiterkeit. Man wähnte sich auf einem großen Familienball. Allmählich schien auch damals eine freiere Auffassung über das Wesen der Homosexualität Platz gegriffen zu haben. Als Ende der 1860er Jahre eine Regierungskommission mit der Abfassung des neuen, d. h. des jetzigen Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund betraut wurde, erstanden Bedenken, die homosexuelle Betätigung unter Strafe zu stellen, zumal in einigen deutschen und ausländischen Staaten eine solche Strafbestimmung nicht bestand. Die Kommission ersuchte die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen, bekanntlich die oberste Medizinalbehörde der Preußischen Monarchie, der Männer, wie Rudolf Virchow, v. Langenbeck[WS 3] usw. angehörten, um ein Gutachten. Die [48] Deputation erklärte: „Man kann nicht etwas bestrafen, was in krankhafter Veranlagung begründet ist.“ Die Kommission zögerte deshalb, den § 175 in das neue Strafgesetzbuch aufzunehmen. Allein die günstige Stimmung erhielt durch folgende Vorkommnisse einen argen Rückschlag: Am Morgen des 26. Februar 1867 wurde auf dem Grützmacher, einem im äußersten Norden Berlins, hinter der Garde-Füsilierkaserne belegenen Exerzierplatz, der fünfzehnjährige Bäckerlehrling Corny ermordet gefunden. Der mit Backwaren gefüllte Wagen stand noch unversehrt neben der Leiche. Die Geschlechtsteile sollen dem armen Jungen zum Teil abgerissen worden sein. Dies Vorkommnis erregte begreiflicherweise ungeheures Aufsehen. König Wilhelm I. ließ sich täglich über den Fall Bericht erstatten. Eine hohe Belohnung für Ergreifung des Täters wurde ausgeschrieben, der Täter ist aber bis zum heutigen Tage noch nicht entdeckt. Der damalige Polizeipräsident von Bernuth[WS 4] fiel wegen Nichtentdeckung des Täters in Ungnade und mußte seinen Abschied nehmen.

An einem kalten Wintertage im Januar 1869 wurde Berlin, ja die ganze Kulturwelt, von neuem durch eine Untat in Schrecken gesetzt. Auch diese Tat schien die eines Sadisten zu sein. Auf dem Boden eines Hauses Am grünen Weg, in der Nähe des Küstriner Platzes, auf dem damals der Küstriner Bahnhof belegen war, wurde der achtjährige Knabe Emil Handke mißbraucht und in gefährlichster Weise verletzt aufgefunden. Die Erregung der Berliner Bevölkerung, ja der ganzen Kulturwelt, läßt sich auch nicht annähernd schildern. Der Verdacht der Täterschaft fiel auf den Leutnant a. D. und Maler Alexander v. Zastrow.[WS 5] Dieser, 1821 geboren und einer bekannten preußischen Adelsfamilie entstammend, ein Mann von herkulischer Gestalt, war bereits unter dem Verdacht, [49] den Bäckerlehrling Corny ermordet zu haben, im Jahre 1867 kurze Zeit verhaftet. Er war der Polizei als Homosexueller bekannt und soll kurz vor dem Vorkommnis Am grünen Weg mehrfach beobachtet worden sein, daß er spielende Knaben liebkoste. Auch soll die Schilderung des verletzten Knaben auf v. Zastrow gepaßt haben. Außerdem wurde am Tatort ein feiner Spazierstock gefunden, den der Attentäter bei Befriedigung seiner Begierde verwendet haben sollte. Dieser Stock wurde als Eigentum Zastrows erkannt. Zastrow selbst bestritt, daß der Stock ihm gehöre; ein Drechslermeister, der den Stock einmal repariert hatte und auch die Aufwärterin Zastrows bekundeten aber mit vollster Bestimmtheit, daß der Stock Eigentum des Herrn v. Zastrow sei. Dieser Umstand war selbstverständlich noch kein unwiderleglicher Schuldbeweis. Der Stock kann Herrn v. Zastrow gestohlen oder in anderer Weise abhanden gekommen sein. Jedenfalls wurde v. Zastrow verhaftet und im Oktober 1869 vor das Berliner Stadtschwurgericht, wie es damals hieß, wegen versuchten Mordes und widernatürlicher Unzucht, begangen an einem achtjährigen Knaben, gestellt. v. Zastrow versicherte, daß er vollständig unschuldig sei. Er wies durch einwandsfreie Zeugen nach: Er sei an jenem Januartage noch gegen 3 Uhr nachmittags in einer in der Potsdamerstraße, Ecke Lützowstraße belegenen Konditorei gewesen; das Verbrechen sei aber bereits gegen 3½ Uhr nachmittags entdeckt worden. Kriminalkommissar v. Stutterheim fuhr mit einer Droschke erster Klasse, Autos gab es damals noch nicht, von der Potsdamer- und Lützowstraßenecke in vollem Trabe nach dem Grünen Weg. Er hatte innerhalb einer halben Stunde den Weg bis zu dem Hause, in dem das Verbrechen passiert war, zurückgelegt. Es ist doch aber unmöglich, daß Zastrow sich mit dem Knaben vorher verabredet hatte und gegen 3 Uhr nachmittags [50] in vollem Trabe vor jenes Haus gefahren sei. Trotz alledem wurde die Anklage gegen v. Zastrow erhoben. Die Erregung des Publikums war so furchtbar, daß man es nicht wagte, Zastrow von der Stadtvogtei, dem damals am Molkenmarkt Nr. 1 belegenen Untersuchungsgefängnis, nach der Klosterstraße zu transportieren, woselbst im „Lagerhause“, einem sehr altertümlichen großen Gebäude, im ersten Stock das Berliner Stadtschwurgericht untergebracht war. Es wurde befürchtet, das Publikum werde den Angeklagten lynchen. Deshalb wurde der im ersten Stock des Hauses Molkenmarkt 3 belegene Gerichtssaal zum Schwurgerichtssaal hergerichtet. Dadurch wurde es möglich, Herrn v. Zastrow über einen langen Gang, der die Stadtvogtei mit dem damaligen Berliner Justizpalast, Molkenmarkt Nr. 3, der sogenannten Kegelbahn verband, in den Gerichtssaal zu transportieren, ohne eine Straße passieren zu müssen. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit während der ganzen Dauer der Verhandlung ausgeschlossen. Allein, „in Berücksichtigung des Umstandes, daß die Angelegenheit in der ganzen Kulturwelt ein so großes Aufsehen erregt hatte“, beschloß der Gerichtshof, die Vertreter der Presse und eine Anzahl distinguierte Persönlichkeiten, insbesondere Juristen, Ärzte und Schriftsteller, zuzulassen. Der Zuhörerraum war infolgedessen während der vierzehntägigen Dauer der Verhandlung stets überfüllt. Als Zeuge erschien u. a. der achtjährige Emil Handke, ein Knabe mit sehr intelligentem Gesichtsausdruck. v. Zastrow mußte seinen Winterhavelock anziehen, den Hut, den er im Januar getragen hatte, aufsetzen und aus der Anklagebank vor den Knaben treten. Der Knabe erschrak und begann bitterlich zu weinen. Er konnte aber nicht mit voller Bestimmtheit sagen, daß der Angeklagte der Attentäter war.

Im Laufe der Verhandlung meldete sich eines Tages [51] eine alte Frau. Sie brachte ein blutbeflecktes weißes Taschentuch, auf dem der Namenszug A. v. Z. eingestickt war. Die Frau gab an: Das Taschentuch habe sie am frühen Morgen des 26. Februar 1867 in der Kesselstraße gefunden. Sie habe dem Taschentuch keine Bedeutung beigelegt. Die Zeitungsberichte über diesen Prozeß haben sie aber schließlich veranlaßt, das Taschentuch dem Gerichtshof zu überbringen. v. Zastrow konnte nicht leugnen, daß das Taschentuch sein Eigentum war. Es wurde außerdem festgestellt, daß der Mörder des Corny auf dem Rückwege die Kesselstraße passiert haben konnte. v. Zastrow bestritt trotzdem mit vollster Entschiedenheit, den Mord auf dem Grützmacher begangen zu haben.

Eines Nachmittags eröffnete der Vorsitzende des Schwurgerichts, Stadtgerichtsdirektor Delius nach einstündiger Pause die Sitzung mit den Worten: Sagen Sie, Angeklagter v. Zastrow, ich ersehe aus den Akten, daß Sie einmal die Absicht hatten, zur katholischen Kirche überzutreten, was hatte Sie dazu veranlaßt? – v. Zastrow: Ich fühlte mich infolge verschiedener Vorkommnisse in meinem Gewissen bedrückt. – Vors.: So, so, Sie fühlten sich in Ihrem Gewissen bedrückt und wollten deshalb zur katholischen Kirche übertreten. Das war nämlich kurze Zeit nach der Ermordung des Bäckerlehrlings Corny. – v. Zastrow (heftig): Wer sagt das? – Vors.: Das sage ich. Ich finde es sehr sonderbar, daß Sie Ihr Gewissen bedrückt fühlten und deshalb zur katholischen Kirche übertreten wollten, kurze Zeit nach der Ermordung des Bäckerlehrlings Corny. Es ist Ihnen bekannt, Angeklagter v. Zastrow, daß der Mord des Corny noch nicht gesühnt ist und Sie stark verdächtig waren, den Knaben ermordet zu haben. Vielleicht erleichtern Sie jetzt Ihr Gewissen, das Sie bedrückt und legen ein Geständnis ab. Der Angeklagte war kreidebleich geworden. Er konnte kein Wort mehr hervorbringen.

[52] Obwohl die Schuld Zastrows, das Attentat an dem Knaben Handke begangen zu haben, auf sehr schwachen Füßen ruhte – der Cornysche Mord stand nicht zur Anklage –, bejahten, die Geschworenen, dem Vernehmen nach einstimmig, die Schuldfragen wegen versuchten Mordes und widernatürlicher Unzucht. Die Geschworenen sollen der Ansicht gewesen sein: Wenn der Angeklagte das Attentat am Grünen Weg nicht begangen hat, dann hat er Corny ermordet. Der Gerichtshof verurteilte darauf Zastrow zu 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht. – Die von seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Holthoff[WS 6], eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obertribunal verworfen. v. Zastrow wurde im Moabiter Zuchthaus, das in der Invalidenstraße neben der Ulanenkaserne gelegen war – es ist jetzt nur noch Gefängnis – interniert. Er wurde mit Dütenkleben beschäftigt. Im Februar 1877 ist v. Zastrow im Zuchthause an der Wassersucht gestorben.

Der Prozeß, die Verteidigung usw. hatten selbstverständlich ein Vermögen gekostet. Der Vater des kleinen Handke klagte außerdem auf dem Zivilwege mit Erfolg auf Entschädigung, da der Knabe an seiner Gesundheit großen, dauernden Schaden erlitten hatte. Die Summe, die Zastrow deshalb zahlen mußte, war nicht gering. Trotzdem hinterließ er noch ein Barvermögen von 60 000 Talern, das zwei entfernte Verwandte in Südamerika geerbt haben. Der Verteidiger Zastrows, Rechtsanwalt Holthoff soll, so wurde mir von bestunterrichteter Seite versichert, bis zu seinem Tode von der Unschuld Zastrows überzeugt gewesen sein.

Daß die Ermordung Cornys, das Attentat auf den Knaben Handke, und ganz besonders der Prozeß der homosexuellen Sache ungemein geschadet haben, ist sehr erklärlich. Einige Zeit nach dem Prozeß, insbesondere [53] gleich nach dem deutsch-französischen Kriege begannen aber wieder die Zusammenkünfte der Homosexuellen, die eine Zeitlang unterblieben waren. Einen Hauptsammelpunkt bildete damals das im Norden Berlins am Weinbergsweg belegene Nationaltheater. Dieser Musentempel war trotz seiner Lage im sogenannten Berliner Vogtland, der eigentlichen Arbeitervorstadt Berlins, ein klassisches Theater ersten Ranges. Der königliche Hofschauspieler Hermann Hendrichs[WS 7], ein sehr bekannter Homosexueller, gastierte oftmals in diesem Theater. Auch die anderen Schauspieler waren fast sämtlich Künstler ersten Ranges und zumeist Homosexuelle. Die Tragödinnen Klara Ziegler und Felicita von Vestvali, die beide ebenfalls im Rufe der Homosexualität standen, haben im Nationaltheater oftmals gastiert. Der Direktor G.[WS 8] selbst war homosexuell. Zu den ständigen Besuchern des Nationaltheaters gehörte Prinz Georg von Preußen (am 12. Februar 1826 geboren). Er war der Sohn des Prinzen Friedrich von Preußen, des ältesten Neffen des Königs Friedrich Wilhelm III., war General der Kavallerie und bewohnte mit seinem gleich ihm unvermählt gebliebenen Bruder, dem Prinzen Alexander, geboren 1821, gemeinsam das in der Wilhelmstraße belegene Palais, auf dessen Rampe ein Militär-Doppelposten stand. Prinz Georg, ein hochgebildeter Mann, war, dem Vernehmen nach, der einzige preußische Prinz, der den Krieg von 1870/71 nicht mitgemacht hat. Im Nebenberuf war der Prinz Schriftsteller. Er hat unter dem Pseudonym G. Conrad eine Reihe dramatischer Dichtungen veröffentlicht, die zum größten Teil mit sehr günstigem Erfolge aufgeführt wurden. Das erste Aufführungsrecht aller vom Prinzen verfaßten Dramen hatte das Nationaltheater. Zu den Freunden des Prinzen und ständigen Besuchern des Nationaltheaters gehörte in früheren Jahren auch v. Zastrow und – trotz seiner radikalen politischen [54] Parteirichtung – der Präsident des Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Vereins, Reichstags-Abgeordneter Dr. v. Schweitzer, der ja bekanntlich auch eine Anzahl guter Dramen verfaßt hat, die ebenfalls mit großem Erfolge aufgeführt wurden. Im Tunnel des Nationaltheaters herrschte fast allabendlich ein reger Verkehr und – die fröhlichste Heiterkeit. Prinz Georg, den man auch fast allabendlich in dem Tunnel sah, sagte einmal: „Das Leben im Tunnel des Nationaltheaters muß selbst den Griesgrämigsten heiter stimmen. Grillen haben in diesen Räumen keine Stätte.“ Prinz Georg war bei den besseren Homosexuellen, und zwar bei Alt und Jung wegen seiner geradezu bezaubernden Leutseligkeit ungemein beliebt, so daß ihm zu seinen Geburtstagen stets zahllose Glückwunschtelegramme zugingen. Das Nationaltheater war Sammelpunkt der Homosexuellen, bis es im Frühjahr 1883 durch Feuersbrunst vom Erdboden verschwand.[WS 9] Es gab aber noch eine Anzahl anderer Zusammenkunftstätten. Mitte der 1870er Jahre war ein Sammelpunkt der Homosexuellen ein ziemlich primitives Kellerlokal, der in der Krausenstraße belegene „Krausentunnel“. Später war ein besuchter Sammelpunkt ein in der Oberwallstraße, in unmittelbarer Nähe des Hausvogteiplatzes belegenes Kellerlokal genannt „Gambrinus“; da dies um 11 Uhr abends seine Pforten schließen mußte, so begaben sich die Besucher, Alt und Jung, nach Schluß des „Gambrinus“ nach einem Parterrelokal in der Neuen Wilhelmstraße, oder auch nach einen besseren Kellerlokal am Hausvogteiplatz. Gleichzeitig war Zusammenkunft in einem Kellerlokal in der Werderschen Rosenstraße, in unmittelbarer Nähe des Königlichen Marstalls, und zwar hauptsächlich, weil dort die Marstalljungen in ihrer kleidsamen Uniform verkehrten. Ein sehr bekannter Treffpunkt der Homosexuellen war 1879/80 ein größeres, aber ziemlich primitives Parterrelokal in der Brüderstraße, [55] Ecke Neumannsgasse. Man mußte einen Laden, zu dem von der Straße aus ein Paar Stufen führten, passieren, ehe man in die hinteren Gemächer gelangte. Hier gab sich die „junge Welt“ auch dem Tanzvergnügen hin. Dies Lokal war von einem etwa dreißigjährigen Mann, namens Jäschke gepachtet, der in den Kreisen der Homosexuellen „Die Lachmine“ genannt wurde. Aus diesem Grunde wurde auch das Lokal „Die Lachmine“ genannt. Lange hat das Lokal nicht bestanden. Es lag gar zu exponiert. Es war infolgedessen in der weiteren Öffentlichkeit als homosexueller Sammelpunkt bekannt. Eines Sonnabend-Abends drang eine große Anzahl Kriminalbeamte und uniformierte Schutzleute ins Lokal. Alle Leute, die sich nicht legitimieren konnten, mußten den Beamten zur Wache folgen.

Der Königliche Hofschauspieler Hermann Hendrichs übernahm nach seiner Pensionierung die Direktion des Viktoriatheaters.[WS 10] Dies war ein in der Münzstraße, zwischen der Dragoner- und Grenadierstraße belegener Musentempel, der viele Jahre auch schon lange vor der Hendrichschen Direktion zu den besten und besuchtesten Theatern Berlins gehörte. Es gab dort keinen Tunnel, aber dicht neben dem Theatergebäude war ein besseres Restaurant. In diesem war eine Art homosexueller Stammtisch vorhanden, der, ganz besonders nach Schluß der Theater, so stark besetzt war, daß noch eine ganze Anzahl Tische herangerückt werden mußten.

Hier kam in der Hauptsache die homosexuelle Schauspielerwelt zusammen. Zu den ständigen Gästen dieses Stammtisches gehörte der ehemalige langjährige Sekretär des Viktoriatheaters, Schriftsteller Ruppert Mohortschitsch[WS 11]. Dieser, ein geborener Triester, war ehemals österreichischer Offizier. Er war ein sehr vornehmer Herr, eine stattliche Erscheinung. Er besaß viel Wissen und beherrschte wohl in Wort und Schrift [56] ein halbes Dutzend lebender Sprachen. Dieser Mann bildete den Hauptanziehungspunkt der jungen homosexuellen Schauspielerwelt. Er war im Theaterleben sehr erfahren, so daß sich die jungen und wohl auch die älteren Schauspieler vielfach bei ihm Rat holten. Sobald die Meininger Hoftheater-Gesellschaft, unter Leitung des Intendanten, Herzogl. Meiningenschen Hofrats Ludwig Chronegk[WS 12], nach Berlin kam, war nach Schluß des Theaters fast die gesamte Hoftheater-Gesellschaft nebst ihrem ungemein leutseligen Intendanten, in der Münzstraße versammelt. Fast alle seine Schauspieler (alt und jung) waren homosexuell. Dieser Schauspielersammelpunkt war derartig bekannt, daß sich auch oftmals eine Anzahl nichthomosexueller Theateragenten einfand, um hier Engagements abzuschließen. Selbstverständlich waren auch viele Nichtschauspieler, aber nur den gebildeten Kreisen angehörende Homosexuelle Besucher dieses Lokals. Der Polizei war der Treffpunkt zweifellos bekannt. Es ging aber derartig anständig zu, zumal an den anderen Tischen anderes Publikum verkehrte, daß an diesem Verkehr niemand Anstoß nehmen konnte. Zu den ständigen Besuchern gehörte auch der ehemalige langjährige Leibdiener von Hermann Hendrichs, Namens E., ein sogenannter „Sechsdreier-Rentier“, der „Die Märchentante“ genannt wurde. Diesen Spitznamen verdankte E. dem Umstande, daß er gern Anekdoten aus dem Leben Hendrichs und anderer homosexueller Schauspieler erzählte.

In dem Münzstraßenlokal traf man auch oftmals italienische Schauspieler und Sänger, zumal Mahortschitsch, der als geborener Triester fließend italienisch sprach, längere Zeit Sekretär einer italienischen Opern-Gesellschaft war, die unter Leitung des Direktors Sazerdotti in der „Philharmonie“ (Bernburgerstraße) Vorstellungen gab. Mahortschitsch, der viele junge [57] Schauspieler und auch andere Leute (jung und alt) durch Rat und Tat unterstützte, hatte oftmals mit Geldsorgen zu kämpfen. Er erhielt schließlich die Direktion des Wintergartens, in dem anfänglich nur Konzerte gegeben wurden. Gleichzeitig eröffnete er in der Dorotheenstraße eine Theateragentur. Aus Mangel an Mitteln reüssierte die Theateragentur nicht. Mahortschitsch, der auch ein sehr guter Bekannter des Prinzen Georg, des Hofschauspielers Hendrichs, des Hofrats Chronegk und ehedem auch des Leutnants a. D. Alexander v. Zastrow war, wurde schließlich Leiter eines großen Varieté-Theaters in Halle a. S. Nach einigen Jahren ging er dieser Stellung verlustig. Er ist alsdann wieder in Vermögensverfall geraten. In der letzten Zeit seines Lebens soll Mahortschitsch geradezu Hunger gelitten haben. Leute, die ihm ihren ganzen Werdegang zu danken hatten, die durch seine Vermittlung Leiter der ersten Varieté-Theater Berlins wurden und infolgedessen in den glänzendsten Verhältnissen lebten, wiesen seine flehentlichen Bitten, ihn vor dem Verhungern zu retten, mit Verhöhnung zurück. Vor einigen Jahren ist Ruppert Mohortschitsch in Halle in größter Armut gestorben. Mit ihm ist ein gut Stück Geschichte des homosexuellen Lebens Altberlins dahingegangen.

Sowohl das Viktoriatheater als auch das Nebenhaus, in dem viele Jahre die interessanten Zusammenkünfte waren, sind längst vom Erdboden verschwunden. Dadurch hatte das gemütliche Leben der Homosexuellen eine große Einbuße erlitten. Es gab ja noch eine Anzahl Sammelpunkte; die Konzentration der Gemütlichkeit und gleichzeitigen Vornehmheit, die in diesen beiden Lokalen herrschte, hat aber, soviel mir bekannt, nirgends mehr ein Wiederaufleben gefunden. Berlin hat sich inzwischen zu einer Riesenstadt, zu einer Weltstadt ersten Ranges entwickelt, in einer solchen [58] Stadt hat wahre Gemütlichkeit naturgemäß keine rechte Stätte mehr.

Ein beliebter Sammelpunkt der Homosexuellen war noch Mitte der 1880er Jahre der Pariser Keller.

Dieser war am Pariser Platz, im Hause der französischen Botschaft, gelegen. Dort trafen an den Sommerabenden die vielen Homosexuellen aus dem Tiergarten zusammen, um noch ein „Schlummerseidel“ zu trinken. Viel Verkehr von Homosexuellen war im achten Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts im Riesentunnel, auch Renztunnel genannt. Dieses große Kellerlokal lag im Zirkus Renz, jetzt Zirkus Schumann. Es konzertierte dort vielfach eine Jünglingskapelle, die offenbar den Hauptanziehungspunkt vieler Homosexuellen bildete. Im übrigen verkehrten in diesem Tunnel auch viele andere Leute, insbesondere war die Zuhälter- und Dirnenwelt stark vertreten, so daß sich die besseren Homosexuellen schließlich zurückzogen. Ein weiterer Treffpunkt war in den 1880er Jahren der in der Markgrafenstraße an der Ecke der Jägerstraße belegene „Markgrafenkeller.“ In den oberen Räumen dieses Gebäudes war das Oberverwaltungsgericht untergebracht. Sehr besucht von Homosexuellen war auch in den 1880er und 1890er Jahren das am Dönhofsplatz belegene Konzert-Etablissement: „Die Reichshallen.“ – Einer der bekanntesten Sammelpunkte der Homosexuellen war ein in der Jägerstraße 10 belegenes Parterrelokal von Seger[WS 13]. An einem Sonntag Abend (Februar 1885), als alle Räumlichkeiten dieses Lokals dicht besetzt waren und fröhlichste Heiterkeit durch die Reihen ging, trat plötzlich Kriminalkommissar Wolff, späterer Polizeirat in Frankfurt a. M., mit 7 Beamten in das Lokal. Draußen war eine große Anzahl uniformierter Schutzleute postiert. Kriminalkommissar Wolff forderte die Anwesenden auf, sich zu legitimieren. Die das nicht vermochten, mußten zur nächsten Polizeiwache [59] mitkommen. Der Wirt Seger und sein „Verhältnis“, „Die schöne Paula“, wurden wegen Kuppelei verhaftet. Im November 1885 hatten sich sechs Personen, zu denen Seger, die schöne Paula, die vor einigen Jahren verstorbene „Rebekka“ und der Damenschneider Engel[WS 14] gehörten, vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Berlin I wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, Seger und sein „Verhältnis“ auch wegen Kuppelei zu verantworten. Die beiden letzteren wurden zu mehrmonatlichen Gefängnisstrafen, die vier anderen Angeklagten zu je drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Damenschneider Engel war der Sohn des königlichen Oberkammerdieners Engel. Letzterer stand beim alten Kaiser Wilhelm I. in großem Ansehen. Oberkammerdiener Engel, der vom Kaiser mit „Du“ angeredet wurde, hatte durch sein Drängen, der Kaiser solle nicht in der Mütze, sondern im Helm ausfahren, den Monarchen am 2. Juni 1878 vor dem Tode bewahrt. Bekanntlich wurde an diesem Sonntag der Kaiser, als er nachmittags 2 Uhr im offenen Wagen die Straße Unter den Linden entlang fuhr, von dem dreißigjährigen Dr. phil. Carl Nobiling aus dessen Unter den Linden Nr. 18 im zweiten Stock belegenen Chambregarnisten-Wohnung zweimal mit einem Jagdgewehr mit Schrot in den Kopf geschossen. Die meisten Schrotkörner blieben im Helm sitzen. Die Ärzte erklärten: Wenn der Kaiser, wie er wollte, in der Mütze ausgefahren wäre, dann hätten die Schrotschüsse ihn getötet. – Der alte Engel, der über die Verurteilung seines Sohnes begreiflicherweise sehr wenig erbaut war, bat den Kaiser, seinen Sohn zu begnadigen. Der Monarch versetzte: „Ich kann Deinen Sohn nicht allein begnadigen, das würde parteiisch erscheinen und könnte böses Blut machen. Ich werde die dreimonatliche Gefängnisstrafe bezüglich aller vier Angeklagten in eine [60] Geldstrafe von je dreihundert Mark umwandeln.“ Das geschah auch.

Nach Schluß des Segerschen Lokals entstanden Treffpunkte in der Schleuse, der Alten Leipzigerstraße, Ritterstraße, Wallstraße und Alexandrinenstraße. Mehrere Jahre gab es keinen Treffpunkt. In dieser Zeit veranstaltete[WS 15] ein alter Kellner, der „die Kaffeekönigin“ genannt wurde, fast allwöchentlich in den verschiedensten Stadtteilen „Kaffeeknatsche“. Auf diesen ging es ungemein lustig zu. Es wurde viel getanzt, zumal die Kaffeekönigin ein Tanzmeister ersten Ranges war und trotz ihres hohen Alters wie eine Drahtpuppe tanzte. Ungemein drollig war es, wenn die „Kaffeekönigin“ den Kontretanz kommandierte, da ihr die französische Sprache vollständig fremd war. – Sehr viel Verkehr von Homosexuellen war in den 1880er Jahren in einem sehr großen Lokal in der Sommerstraße, schrägüber vom jetzigen Reichstagsgebäude. Damals war der Reichstag noch in der Leipzigerstraße neben dem Kriegsministerium. In der Sommerstraße verkehrte vornehmlich Militär. Aus Anlaß des imposanten Wallotbaues wurden die alten Häuser der Sommerstraße sämtlich abgerissen. – Längere Zeit bildete auch ein besseres Restaurationslokal Unter den Linden 4 einen Treffpunkt der feineren Homosexuellen. Ferner war Verkehr im Pschorrbräu und im Weihenstephan in der mittleren Friedrichstraße und im Löwenbräu (Charlotten- und Französischestraßen-Ecke). In den 1870er Jahren war am Leipziger Platz, an der Stelle, an der jetzt das Reichsmarineamt sich befindet, ein hochelegantes Lokal, genannt „Urania“. In diesem wurden vielfach Bälle abgehalten, zu denen nur die besseren Homosexuellen Zutritt hatten. Auf diesen Bällen, auf denen die ausgelassenste Heiterkeit herrschte, waren die elegantesten und chicksten Damentoiletten, deren Trägerinnen zumeist männlichen Geschlechts waren, zu bewundern. – [61] Sehr bekannt, aber weniger nobel waren die Bälle im „Deutschen Kaiser“, einem größeren Tanzlokal in der Lothringerstraße. Sehr nobel und gemütlich ging es auf den Kiechs-Bällen zu. Diese Bälle, die zumeist in einem vornehmen Lokal in der Potsdamerstraße, bisweilen auch im Alten Architektenhaus (Wilhelmstraße), bei Buggenhagen am Moritzplatz, oder in der „Philharmonie“ (Bernburgerstraße) stattfanden, waren von einem Wäschehändler Kiechs arrangiert. In späteren Jahren erfreuten sich die Bälle von N. im „Dresdener Kasino“ (Dresdenerstraße) und auch die von L. in der Alten Jakobstraße 32 mit Recht großer Beliebtheit.

Erwähnenswert ist noch folgender Vorgang: Im Februar 1878 wurden eines Tages sechs den besten Gesellschaftskreisen angehörende Homosexuelle und ein junger Kellner verhaftet. Letzterer, ein junger Mann von 19 Jahren, hatte einen pensionierten Eisenbahnbeamten nach dessen in der Fruchtstraße belegenen Wohnung begleitet. Nach einiger Zeit entließ der pensionierte Eisenbahnbeamte den jungen Mann, ohne sich darum zu kümmern, ob und wie dieser aus dem Hause kommen werde. Der junge Mann fand das Haus verschlossen. Er ging zurück und klopfte bei dem Eisenbahnbeamten mit der Bitte, ihm das Haus zu öffnen. Der Eisenbahnbeamte, ein ungemein ängstlicher Mann, glaubte, der junge Mann wolle einen Erpressungsversuch machen. Er öffnete deshalb nicht. Der junge Mann setzte sich, von Müdigkeit übermannt, auf die Treppe und schlief ein. Nach einiger Zeit kam ein Hausbewohner nach Hause und stolperte über den Schlafenden, den er für einen Einbrecher hielt. Er führte ihn deshalb zur Polizeiwache. Dort wurde der junge Mann in sehr barscher Weise des versuchten Einbruchsdiebstahls beschuldigt. Der junge Mann beteuerte seine Unschuld und gab schließlich an, daß er mit dem Eisenbahnbeamten [62] unzüchtigen Verkehr gehabt habe. Der Polizeioffizier soll darauf dem jungen Mann solange zugesetzt haben, bis dieser alle Leute angab, mit denen er Verkehr gehabt habe. Infolgedessen wurden am folgenden Tage ein hervorragender Schriftsteller und Dr. phil.[WS 16], ein Schauspieler[WS 17], ein Bauunternehmer, ein Rentier, ein Kaufmann und der pensionierte Eisenbahnbeamte verhaftet. – Nach einigen Tagen wurden alle sieben, auch der Kellner, der im übrigen nicht zu den gewöhnlichen Prostituierten oder Erpressern gehörte, sondern selbst homosexuell veranlagt und zumeist in Stellung war, aus der Haft entlassen. Im März 1878 hatten sich einige von den verhaftet Gewesenen vor dem Berliner Stadtgericht zu verantworten. Da der Nachweis nicht geführt werden konnte, daß die Angeklagten sich im Sinne des § 175 vergangen hatten, wurden sie sämtlich freigesprochen.

Ob der Homosexualitätsparagraph 175, der im Vorentwurf zu einem neuen Strafgesetzbuch § 250 heißt, in diesem wieder Aufnahme finden wird, läßt sich nicht voraussagen. Jedenfalls ist seit etwa dreißig Jahren ein ganz wesentlicher Fortschritt bezüglich Beurteilung der Homosexualität zu verzeichnen. Die Ansicht, daß die Homosexualität weder durch Bestrafungen noch durch öffentliche Ächtung aus der Welt zu schaffen ist, daß die Strafbestimmungen lediglich den Erpressern Vorteil bringen und dadurch zahllose Homosexuelle in den Tod getrieben werden, bricht sich immer mehr Bahn. Es kann daher nicht ausbleiben, daß die mittelalterliche Strafbestimmung nicht nur in Deutschland, sondern in allen Kulturländern in nicht allzulanger Zeit der Vergangenheit angehören wird. Die maßgebenden Kreise werden allmählich zur Einsicht gelangen, daß die schärfsten Strafen die Zahl der Homosexuellen nicht verringern werden, und daß es nach Aufhebung der Strafbestimmung keinem Heterosexuellen in den Sinn [63] kommen wird, homosexuell zu werden, weil dies seiner Naturanlage widerspricht. Die Aufhebung der Strafbestimmung wird also die Zahl der Homosexuellen nicht vermehren. Dagegen wird dem Erpressertum der Boden entzogen werden. Infolgedessen wird kein Homosexueller mehr nötig haben, Selbstmord zu begehen. Vorgänge, wie sie in dem Prozeß gegen den Rennfahrer Breuer vor dem Schwurgericht zu Trier zutage getreten sind, werden alsdann zu den Unmöglichkeiten gehören. Es werden Zustände eintreten, die eines Kulturstaates würdig sind.



Anmerkungen (Wikisource)

  1. Wilhelm Stieber (1818–1882), Geheimer Regierungsrat, Chef der Feldpolizei.
  2. Johann Baptist von Schweitzer (1833–1875), Präsident des ADAV.
  3. Bernhard von Langenbeck (1810–1887), Professor der Chirurgie in Berlin.
  4. Otto von Bernuth (1816–1887), von 1862 bis 1867 Polizeipräsident von Berlin.
  5. Richtig: Carl von Zastrow (1821–1877), vgl. Der Prozeß gegen den Leutnant a. D. von Zastrow, eine frühere Darstellung des Zastrow-Prozesses aus Friedländers Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre von 1908 (S. 11–16).
  6. Aurel Holthoff (1808–1888), Rechtsanwalt und Notar in Berlin, u. a. Verteidiger im Hochverratsprozess gegen Lassalle 1864.
  7. Hermann Hendrichs (1809–1871), bis zu seiner Pensionierung 1864 am Berliner Hoftheater.
  8. Friedrich Gumtau (1818–1887), von 1871 bis 1874 Direktor des National-Theaters.
  9. Beim Brand am 4. April 1883 stand das Theater unter der Leitung eines Benno von Donat. Letzter erfolgreicher Direktor des National-Theaters war von 1879 bis 1882 C(arl) F(erdinand) van Hell (1848–1906).
  10. Hendrichs wurde erst 1871, 7 Jahre nach seiner Pensionierung und wenige Wochen vor seinem Tode, Direktor des Victoria-Theaters.
  11. Rupert Mahortschitsch (Mahorčič), Übersetzer und Theateragent.
  12. Ludwig Chronegk (1837–1891), Schauspieler, Direktor und seit 1884 Intendant des Herzoglichen Hoftheaters in Meinigen.
  13. Carl August Seeger.
  14. Max Engel (1858–?).
  15. Vorlage: veranstalte
  16. Adolf Glaser (1829–1916), Bühnenautor und seit 1856 (nur unterbrochen durch die dreijährige Suspendierung nach dem hier erwähnten Skandal) Redakteur der Westermannschen „Illustrirten Deutschen Monatshefte“.
  17. Władysław Barącz (um 1845–1919), polnischer Schauspieler und Theaterdirektor, in Österreich und Deutschland als Ladislaus von Baronche tätig.