BLKÖ:Habsburg, Leopold II. (Herzog von Oesterreich)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 6 (1860), ab Seite: 411. (Quelle)
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Leopold II. (Habsburg) in der Wikipedia
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166. Leopold II., Herzog von Oesterreich (geb. 1324, gest. 10. August 1344). Sohn Otto´s des Kühnen oder des Fröhlichen aus dessen erster Ehe mit Elisabeth [s. d. Nr. 60], Tochter Stephan´s, Herzog von Bayern. Als Herzog Johann von Niederbayern (22. December 1340) ohne Erben starb, erhoben Otto´s zwei Söhne, Friedrich II. [s. d. Nr. 101] und Leopold, auf das Recht ihrer Mutter gestützt, Erbansprüche auf Niederbayern. Kaiser Ludwig der Bayer bemächtigte sich aber des Erbes und vereinigte wieder Ober- und Niederbayern, welche seit 1253, seit Otto dem Strengen und Heinrich, beide Söhne Otto´s des Erlauchten, von denen Ersterer Ober-, Letzterer Niederbayern erhielt, getrennt gewesen waren. Um aber Otto´s Söhne für ihre gerechten Erbansprüche zu entschädigen, vermittelte Ludwig für beide einen Heirathsvertrag und nach diesem sollte Friedrich, der ältere, sich mit Marie von England, welche an Ludwig´s Hofe erzogen wurde, vermälen und 40.000 Gulden Mitgift erhalten; Leopold aber mit einer Tochter Ludwig´s von Bayern; welche, ist nicht sicher zu bestimmen. Einige Historiker nennen sie Agnes, aber Ludwig der Bayer hatte nur zwei Töchter, Mechtildis und Elisabeth, eine dritte, Namens Agnes, ist nicht bekannt. Dieses Project ging aber nicht in Erfüllung, da beide Herzoge, Friedrich und Leopold, in Einem Jahre (1344) und noch sehr jung starben. Nun kamen alle österreichischen Lande in Eine Hand, nämlich in die Herzog Albrecht´s II. des Lahmen oder Weisen, [s. d. Nr. 8], der seine fünf Brüder: Rudolph III. (gest. 1307), Friedrich den Schönen (gest. 1330), Leopold den Glorreichen (gest. 1326), Heinrich den Sanftmüthigen (gest. 1327) und Otto den Kühnen (gest. 1338) überlebte.

Fugger (J. J.), Spiegel der Ehren des Erzhauses Oesterreich (Nürnberg 1668, kl. Fol.) S. 317 u. 320. ─ Hübner (Joh.), Genealogische Tabellen (Leipzig 1719, Gleditsch´s Erben, kl. Qu. Fol.) Tab. 125 und 132.

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