BLKÖ:Hessen-Homburg, Philipp August Friedrich Landgraf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 8 (1862), ab Seite: 439. (Quelle)
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Hessen-Homburg, Philipp August Friedrich Landgraf (k. k. Feldmarschall und Ritter des Maria Theresien-Ordens, geb. 11. März 1779, gest. 15. December 1846). Auch ein Sohn des Landgrafen Friedrich V.[WS 1] und Bruder der drei [440] Vorigen, Ferdinand, Friedrich und Gustav. Erst 15 Jahre alt, focht der Prinz in der holländischen Armee als Capitän gegen die Franzosen und that sich bei Tournay hervor. Bei der Uebergabe der Festung Sluys wurde er gefangen und zu Paris im Luxemburg-Palaste in Haft gehalten. Als Neffe des Königs von Preußen wurde er mit dem Tode bedroht und die Damen der Halle erinnerten ihn mit ihren Handbewegungen an die Guillotine, die seiner harre. Nur seine Zuversicht, Jugend und edle Erscheinung retteten ihn vom Tode. Er wurde nachher gegen französische Gefangene ausgewechselt, trat nach der Ranzionirung im Jahre 1795 als Volontär in kaiserliche Dienste und machte den Feldzug in Bayern und am Oberrhein mit. Am 15. April 1797 zum Hauptmann im Infanterieregimente Stain befördert, focht er als solcher in der Schlacht bei Zürich, nahm Theil an der Erstürmung der Verschanzungen von Mannheim und wurde im März 1800 zum Major im Infanterie-Regimente Prinz de Ligne ernannt. In den Schlachten bei Engen (3. Mai 1800), Möskirch (5. Mai d. J.) und Hohenlinden (3. December d. J.) zeichnete der Prinz durch Umsicht und Tapferkeit sich aus. Nach dem Luneviller Frieden wurde er in Lemberg stationirt und hier widmete sich der Prinz dem Studium der höheren Kriegswissenschaft. Im denkwürdigen Jahre 1809 focht der Prinz, damals Oberst des 2. Infanterie-Regiments, in der Schlacht bei Aspern. Am ersten Schlachttage, 21. Mai, befand sich das Regiment, welches er befehligte, unter jenen Abtheilungen der 5. Colonne, welche dem Feinde Nachmittags Stadl-Enzersdorf entrissen. Am zweiten Schlachttage, dem 22. Mai, schlug der Prinz Vormittags mit seinem Regimente allein fünf feindliche Cavallerieangriffe zurück. Der Generalissimus nannte ihn in seiner Relation unter den besonders Ausgezeichneten und beförderte ihn mit Armeebefehl vom 24. Mai zum General-Major; übrigens hatte der Prinz als Oberst bereits Brigadierdienste versehen. In der Schlacht bei Wagram (5. und 6. Juli 1809) erkämpfte sich der Prinz durch folgende Waffenthat das Ritterkreuz des Maria Theresien-Ordens. Am 5. Juli übersetzte der Feind mit dem Anbruch des Abends den Rußbach, nahm Baumersdorf, warf, die Höhe der Position ersteigend, das erste Treffen des 3. Armeecorps über den Haufen und brachte bereits in das zweite Treffen dieses Corps Unordnung. Der Prinz, dieß gewahrend, ließ ohne erst Befehl abzuwarten in diesem entscheidenden Augenblicke das Regiment Hiller aus seiner Brigade vorrücken und in die feindliche Flanke fallen. Der überraschte Feind wurde durch den entschlossenen Angriff des Regiments zum Rückzuge genöthigt, mit dem Bajonnete über die Anhöhe und den Rußbach zurückgeworfen, welche Position nun die Unsrigen einnahmen. Am folgenden Schlachttage verließ der Prinz, obgleich von einer Kartätschenkugel schwer verwundet, erst nach der Schlacht seine Brigade, um sich verbinden zu lassen. Das Capitel des Jahres 1810 erkannte ihm für seine Waffenthat das Ritterkreuz des Maria Theresien-Ordens zu. Im Jahre 1812 befand sich der Prinz bei dem Auxiliarcorps, welches gegen Rußland kämpfte und entschied mit seiner Infanterie-Brigade durch besondere Kühnheit die Schlacht bei Pobudnie (12. August); am 28. September bei Turisk angegriffen, behauptete er eine Stellung bis in die Nacht und folgte dann erst dem Armeecorps, zu welchem [441] eine Brigade gehörte. Für die in diesem Feldzuge erworbenen Verdienste wurde er von Sr. Majestät dem Kaiser zum Inhaber des Infanterie-Regiments Nr. 19 ernannt. Im Befreiungskriege focht der Prinz bei Dresden, wo er eine bedeutende Verletzung erhielt und bewahrte bei Kulm zum ersten Male als selbstständig handelnder Befehlshaber große Umsicht. Am 21. September 1813 wurde er zum Feldmarschall-Lieutenant befördert und in den Kämpfen der Leipziger Völkerschlacht stand sein Name unter den Helden des Tages. Er wurde nun zum Gouverneur der Stadt Frankfurt ernannt, nahm noch freiwillig Theil am Kampfe bei Hochheim (9. November 1813) und begab sich im Februar 1814 zur Südarmee, deren Reserve (das 6. deutsche Bundescorps) er befehligte. Ruhmvoll focht er noch bei St. Georges und Limonest und zog siegreich in Lyon ein. Im Jahre 1815 stand er als Divisionär im 3. von dem Kronprinzen von Württemberg befehligten Armeecorps und that sich wieder bei Straßburg auf das rühmlichste hervor. Nach geschlossenem Frieden kam er als Divisionär nach Wien. Im Jahre 1818 wurde er mit einer diplomatischen Sendung nach Rußland, im Jahre 1820 mit einer nach England betraut. Nach seiner Rückkehr von London kam er zur Expedition nach Neapel und wurde zum Gouverneur der Hauptstadt ernannt. Als solcher erwarb er sich durch sein humanes Benehmen den Dank der königlichen Familie und der Nation. Nach seiner Rückkehr wurde er 1825 commandirender General in Innerösterreich und Tirol und überbrachte im Juli 1826 anläßlich der Krönung des Kaisers Nikolaus in Moskau die Glückwünsche des österreichischen Hofes dahin. Im Jahre 1827 kam er als commandirender General nach Galizien und wohnte dem russisch-türkischen Kriege als kaiserlicher Bevollmächtigter bei. Als der Prinz im Jahre 1830 zur Begrüßung des Kaisers Nikolaus nach Warschau sich begab, wurde er von ihm mit dem Ehrendegen der Tapferkeit in Brillanten ausgezeichnet. Mittlerweile wieder auf seine frühere Stelle als Commandirender Innerösterreichs zurückversetzt, bekleidete er dieselbe bis Februar 1837, indem er noch in der Zwischenzeit, am 6. Juli 1832, zum Feldzeugmeister ernannt worden war. Nachdem sein Bruder, der Landgraf Ludwig, 19. Jänner 1839 kinderlos gestorben folgte ihm Prinz Philipp in der Regierung der Landgrafschaft, übernahm aber auch auf den Wunsch des Kaisers im October d. J. die Stelle eines Gouverneurs in Mainz, welche er bis zum Jahre 1844 bekleidete. Dann kehrte er nach Homburg zurück, erhielt noch wenige Wochen vor seinem Tode, 28. November 1846, die Feldmarschallswürde und starb, seit längerer Zeit bereits kränkelnd, im Alter von 67 Jahren. Die Regierung des Prinzen ist dadurch bemerkenswerth. daß er seinem Lande eine Verfassung zu geben versprach, aber der Tod vereitelte die Erfüllung des Versprechens. Der Prinz besaß von mehreren Staaten hohe Auszeichnungen, von Oesterreich außer dem Maria Theresien-Orden noch das Großkreuz des St. Stephan-Ordens. Er war morganatisch mit einer verwitweten Baronin von Schimmelpfennig vermält, die sein Bruder und dann auch der König von Preußen zur Gräfin von Naumburg erhoben.

Gebler (Wilh. Major), Denkwürdigkeiten aus dem Leben des Feldmarschalls Landgrafen Philipp zu Hessen-Homburg mit Benützung österreichischer Originalquellen dargestellt (Wien 1848, Gerold, 8°.). – Frankfurter Oberpostamtszeitung 1846, Nr. 348. – [442] Neuigkeiten (Brünner polit. Blatt) 1856, Nr. 71: im historischen Erinnerungskalender. – Neuer Nekrolog der Deutschen (Weimar 1848, Bernh. Friedr. Voigt, kl. 8°.) Jahrg. XXIV (1846), S. 831, Nr. 229. – Oesterr. Militär-Konversations-Lexikon (Wien 1850, 8°.) Bd. III, S. 173. – Hirtenfeld (J.), Der Militär-Maria Theresien-Orden und seine Mitglieder (Wien 1857, 4°.) S. 1020 und 1747. – Gebler in seinen oben bezeichneten „Denkwürdigkeiten“ erzählt einen Vorfall aus dem Leben des Landgrafen Philipp, den ich als Officier im Regimente Nr. 30, jetzt Graf Nugent, vormals Prinz de Ligne, auch erzählen gehört und hier in Kürze mittheile. Der Prinz Philipp war im Jahre 1803 Major im Infanterie-Regimente Prinz de Ligne, welches in Lemberg stationirt war. Ein Gemeiner des Regiments wurde wegen dreimaliger Desertion zum Tode verurtheilt. Alle Versuche des Prinzen, die Begnadigung des Verurtheilten zu erwirken, blieben erfolglos. Kurz vor Vollziehung des Urtheils aber läßt der Oberst den Prinzen zu sich entbieten, um ihm die Begnadigung des Verurtheilten mitzutheilen, die jedoch unter der Bedingung ertheilt worden war, daß der Verurtheilte die Todesangst auszustehen habe. Der Prinz, der das Commando zum Vollzuge des Todesurtheils zu führen hatte, ging mit dem freudigen Bewußtsein einen Unglücklichen zu retten, an die Ausübung der Pflicht. Das Executionscommando mit dem Delinquenten kam auf dem Richtplatze an, alles ging ordnungsmäßig vor sich, als ob das Urtheil wirklich vollzogen werden sollte; der Priester war bereits bei Seite getreten, das Quarrée öffnete sich und die Kameraden mit den scharfgeladenen Gewehren traten vor. Da geschah es durch ein unseliges Mißverstehen der Gnadenworte des Prinzen, daß die Soldaten Feuer gaben und der Begnadigte verscheidend zusammenstürzte. Der Prinz selbst, damals kaum 24 Jahre alt, sank besinnungslos vom Pferde und verfiel nach der Hand in eine mehrwochentliche schwere Nervenkrankheit. Die Erinnerung an dieses schmerzlichste Ereigniß seines Lebens schwand nie aus der Seele des edlen Prinzen und immer wieder loderte dieselbe in seiner Seele auf, wenn Jemand im Beisein des Fürsten das Wort „Execution“ aussprach.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Friedrich III.