BLKÖ:Morpurgo, Elio Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 19 (1868), ab Seite: 106. (Quelle)
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Morpurgo, Elio Freiherr (Industrieller). Zeitgenoß, Einer in Triest ansässigen Familie entstammend, betrat derselbe frühzeitig die kaufmännische Laufbahn, auf welcher er weitblickend, mit unermüdetem Eifer die Hebung der Handelsschifffahrt und die Erweiterung des österreichischen Binnenhandels mit allen Kräften anstrebte. Dabei entfaltete er eine ebenso energische als nach vielerlei Richtungen hin nutzbringende Thätigkeit als Mitglied des Triester Gemeinderathes, als Präsident des Handelskammer-Ausschusses und als Mitglied des Verwaltungsrathes des österreichischen Lloyd. In Würdigung dieser Verdienste wurde Elio M. am 27. März 1853 mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet und ihm den Ordensstatuten gemäß mit Diplom vom 10. August d. J. der erbländische Ritterstand verliehen. In der Folge steigerte sich M.’s Thätigkeit in seiner Eigenschaft als Chef eines angesehenen Handelshauses in Triest und als Präsident des Verwaltungsrathes der Schifffahrts-Gesellschaft des österreichischen Lloyd, als welcher er mit großem Erfolge die Entwickelung der österreichischen Schifffahrt förderte und die Erweiterung der Handelsinteressen der Monarchie anbahnte. Besonders ersprießlich wirkte er bei dem Abschlusse des Postvertrages zwischen der Staatsverwaltung und der Gesellschaft des österreichischen Lloyd, ferner bei dem Zustandekommen verschiedener Finanzoperationen des Staates und insbesondere bei der Ordnung der bei dem Friedensschlusse mit Italien aufgetauchten finanziellen Fragen. Als er in Folge seiner Verdienste mit Allerh. Cabinetsschreiben vom 14. December 1866 den Orden der eisernen Krone 2. Classe erhielt, wurde er den Statuten gemäß mit Diplom vom 12. Jänner 1867 für sich und seine ehelichen Nachkommen in den erbländischen Freiherrnstand erhoben. Weiland Kaiser [107] Maximilian von Mexiko hat M. das Officierskreuz des Guadeloupe-Ordens verliehen.

Ritterstands-Diplom ddo. Wien 10. August 1853. – Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 12. Jänner 1867. – Wappen. Gevierteter Schild mit Herzschild. Dieses letztere zeigt in Gold eine rechtswärts auffliegende weiße Taube mit einem grünen Oelzweige im Schnabel. Von dem gevierteten Schilde zeigt 1 in Silber eine auf Moorgrund aus Quadern erbaute gezinnte Burg mit rundem Zinnenthurme in der Mitte, einem Thore in diesem, wie zu beiden Seiten und Stücklöchern, von welchen im Thurme zwei über und in den Seitentheilen der Burg je zwei nebeneinander angebracht sind; 2 zeigt in Blau eine über einem Einschnitte zwischen grünen, auf beiden Seiten hervorragenden Bergen aufgehende goldene Strahlensonne; 3: in Blau auf grünem Hügel einen einwärts stehenden Hahn von natürlicher Farbe; 4: in Roth einen durch eine Krone pfahlweise gesteckten goldenen Schiffsanker mit Ring, Querholz und links abhängendem Tau, alles golden. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Auf der Krone des mittleren Helms steht eine auffliegende weiße Taube mit grünem Oelzweige im Schnabel; jene des rechten trägt einen zwischen einem offenen braunen Adlerfluge eingestellten silbernen Stern; aus der Krone des linken wallen drei Straußenfedern, und zwar eine goldene zwischen einer blauen und rothen. Die Helmdecken des mittleren Helms sind blau mit Gold, jene des rechten blau mit Silber, jene des linken Helms rechts blau, links roth, beiderseits mit Gold belegt. Schildhalter. Rechts ein goldener Löwe, links ein goldener Greif, jeder mit ausgeschlagener rother Zunge, einander zugekehrt, und mit den vorderen Pranken den Schild haltend. Beide stehen auf einem unter dem Schilde sich verbreitenden blauen Bande, auf welchem in silberner Lapidarschrift die Devise steht: SEMPER RECTE. – Das frühere Ritterstands-Wappen war im Wesentlichen dem freiherrlichen gleich, nur fehlten der Herzschild, die freiherrliche Krone, der mittlere gekrönte Helm mit der Taube und die Schildhalter.