Bekanntmachung, betreffend Abänderung der bayerischen Uebergangsabgaben- und Rückvergütungssätze für Bier
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(Nr. 1364.) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der bayerischen Uebergangsabgaben- und Rückvergütungssätze für Bier. Vom 3. März 1880. In Veranlassung der in Bayern vom 1. November 1879 ab bis zum 31. Dezember 1881 eingeführten Erhöhung des Malzaufschlags für das zur Bierbereitung bestimmte Malz sind in denjenigen daselbst erhobenen Uebergangsabgabe- und bewilligten Rückvergütungsbeträgen, welche sich in der mit Bekanntmachung vom 15. Januar 1877 (Reichs-Gesetzbl. 1877 S. 9 ff.) veröffentlichten Uebersicht unter I 2 und III 1 aufgeführt finden, die nachstehenden Aenderungen eingetreten:
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