Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 8. Oktober 1878
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(Nr. 1269.) Bekanntmachung, betreffend Bevollmächtigte zum Bundesrath. Vom 8. Oktober 1878. Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
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