Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 25. Mai 1893
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[187]
|
(Nr. 2104.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 25. Mai 1893. I. In der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 793) beigefügten Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche dieses Uebereinkommen Anwendung findet, sind in Ausführung des Artikels 58 des Uebereinkommens folgende Eisenbahnen nachzutragen:
II. Außerdem sind folgende Berichtigungen der Liste vorzunehmen:
|