Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik
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(Nr. 2357.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrags zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik. Vom 27. Januar 1897. Der zwischen dem Reiche und der Dominikanischen Republik am 30. Januar 1885 abgeschlossene Handels-, Schiffahrts- und Konsularvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1886 S. 3 ff.) ist in Folge seiner Kündigung durch die Dominikanische Regierung mit dem Ablaufe des gestrigen Tages außer Kraft getreten.
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