Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Oktober 1889

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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1889, Nr. 25, Seite 200
Fassung vom: 25. Oktober 1889
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Oktober 1889
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(Nr. 1876.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Oktober 1889.

Nachdem die Bremer Bank in Bremen auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten vom 1. Oktober d. J. ab verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 33 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit 4.500.000 Mark nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes dem Antheil der Reichsbank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung vom 16. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 170) nachgewiesenen Betrage von 282.085.000 Mark auf 286.585.000 Mark erhöht.

Berlin, den 25. Oktober 1889.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Boetticher.