Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Landständischen Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen

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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Landständischen Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen.
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 36, Seite 270–271
Fassung vom: 17. August 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. August 1903
Inkrafttreten:
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(Nr. 2987.) Bekanntmachung, betreffend den Aufruf und die Einziehung der Noten der Landständischen Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen. Vom 17. August 1903.

Nachdem die Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz zu Bautzen auf das Recht, Banknoten auszugeben, verzichtet hat, hat der Bundesrat auf Grund des § 6 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) den Aufruf und die Einziehung der von dieser Bank [271] ausgegebenen Noten der Serie XI lit. J vom 1. Januar 1875 über 100 Mark mit folgenden Maßgaben angeordnet:

1. Der Aufruf ist im laufenden Jahre, und zwar in angemessenen Zwischenräumen zweimal und im Laufe der Jahre 1904 und 1905 mindestens je zweimal bekannt zu machen
im Deutschen Reichsanzeiger,
im Dresdner Journal,
in der Leipziger Zeitung.
2. Die aufgerufenen Noten können vom Tage der ersten Bekanntmachung bis zum 29. Februar 1904 bei den Kassen der Landständischen Bank in Bautzen und Dresden gegen Bargeld umgetauscht werden.
3. Nach dem 29. Februar 1904 hören die Noten der Landständischen Bank auf, Zahlungsmittel zu sein; dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und werden als solche bei den Kassen der Landständischen Bank in Bautzen und Dresden bis zum Ablaufe des Jahres 1905 eingelöst.
4. Die bis zum Ablaufe der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung gelangten Banknoten sind auch als einfache Schuldscheine ungültig und von der nachträglichen Einlösung ausgeschlossen.
Berlin, den 17. August 1903.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.