Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens, Serbiens und Rumäniens zu der internationalen Meterkonvention
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(Nr. 1576.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens, Serbiens und Rumäniens zu der unterm 20. Mai 1875 abgeschlossenen internationalen Meterkonvention. Vom 30. Dezember 1884. Im Artikel 11 der internationalen Meterkonvention vom 20. Mai 1875 (Reichs-Gesetzbl. von 1876 S. 191) ist jedem dritten Staate das Recht vorbehalten worden, jener Konvention nachträglich beizutreten. Dementsprechend hat, nach Mittheilung des internationalen Komitees für Maaß und Gewicht, die Königlich großbritannische Regierung am 17. September d. J. ihren Beitritt zu der internationalen Meterkonvention vom 20. Mai 1875 erklärt.
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