Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxemburgs zu der Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxemburgs zu der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1888, Nr. 34, Seite 227
Fassung vom: 30. Juli 1888
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. August 1888
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(Nr. 1820.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Luxemburgs zu der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 30. Juli 1888.

Die Großherzoglich luxemburgische Regierung hat nach einer Mittheilung des schweizerischen Bundesraths ihren Beitritt zu der Uebereinkunft vom 9. September 1886, betreffend Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, gemäß Artikel 18 der gedachten Uebereinkunft erklärt, und ist als Tag des Beitritts der 20. Juni d. J. festgestellt worden.

Berlin, den 30. Juli 1888.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Graf von Berchem.