Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Norwegens zu der abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst

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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Norwegens zu der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1896, Nr. 11, Seite 107
Fassung vom: 16. Mai 1896.
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Mai 1896.
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(Nr. 2302.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Norwegens zu der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst. Vom 16. Mai 1896.

Nach einer Mittheilung des Schweizerischen Bundesraths ist Norwegen der Uebereinkunft vom 9. September 1886, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Reichs-Gesetzbl. 1887 S. 493), beigetreten. Als Tag des Beitritts ist der 13. April d. J. festgesetzt worden.

Berlin, den 16. Mai 1896.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Freiherr von Marschall.