Bekanntmachung, betreffend den Zusatzakt zu dem Handels- und Schiffahrts-Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und Spanien andererseits
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(Nr. 141.) Bekanntmachung, betreffend den unterm 24. Juni 1868. zu Madrid unterzeichneten Zusatzakt zu dem Handels- und Schiffahrts-Vertrage vom 30. März 1868. zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Staaten des Deutschen Zollvereins einerseits und Spanien andererseits (Bundesgesetzbl. S. 322.). Vom 16. Juli 1868. Zu dem Handels- und Schiffahrts-Vertrage vom 30. März 1868. zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden Staaten des Deutschen Zollvereins einerseits und Spanien andererseits ist ein Zusatzakt von den beiderseitigen Bevollmächtigten unter dem 24. Juni d. J. zu Madrid unterzeichnet worden, welchem zufolge
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