Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer gestempelter Wechselblankets
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(Nr. 1477.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer gestempelter Wechselblankets. Vom 10. Juli 1882. Nach Aufräumung der Bestände an den einzelnen Sorten der nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 13. Juni 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 153) hergestellten gestempelten Wechselblankets werden neue derartige Blankets debitirt werden. Dieselben lauten über die gleichen Steuerbeträge wie die früheren Blankets, und werden bei den mit dem Debit von Wechselstempelmaterialien betrauten Postanstalten zu dem Preise des Stempelbetrages, auf welchen sie lauten, zum Verkauf gestellt werden.
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