Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 30.000.000 Thalern
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(Nr. 641.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 30.000.000 Thalern. Vom 22. Mai 1871. Auf Grund der mir durch das Gesetz vom 26. April d. J., betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestreitung der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Ausgaben (Reichsgesetzbl. S. 91.), ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Beschaffung dieser Geldmittel zunächst verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von dreißig Millionen Thaler, und zwar in Abschnitten von je Einhundert, Eintausend und zehntausend Thalern, ausgegeben werden.
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