Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.000.000 Mark

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.000.000 Mark.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 15, Seite 411
Fassung vom: 3. April 1877
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. April 1877
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(Nr. 1180.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.000.000 Mark. Vom 3. April 1877.

Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 18) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von vier Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie VII der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben werden.

Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf fünf Monate, nämlich vom 10. März bis 10. August d. J. festgesetzt.

Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.

Berlin, den 3. April 1877.
Der Reichskanzler.

v. Bismarck.