Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.000.000 Mark
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(Nr. 1180.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 4.000.000 Mark. Vom 3. April 1877. Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 18) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von vier Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie VII der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben werden.
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