Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6.300.000 Mark
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(Nr. 1162.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6.300.000 Mark. Vom 2. Februar 1877. Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 18) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 1)[1] mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung an Stelle der laut Bekanntmachung vom 17. November v. J. Ziffer 1 (Reichs-Gesetzbl. für 1877 S. 8) zu demselben Zweck ausgefertigten, am 23. Januar d. J. fällig gewordenen Reichs-Schatzanweisungen (Serie I von 1876) anderweit verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen dreihunderttausend Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark (Serie I der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877) ausgegeben werden.
[Bearbeiten] Anmerkung WS
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