Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 8.300.000 Mark
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(Nr. 1190.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 8.300.000 Mark. Vom 17. Mai 1877. Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und der Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 18), durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 1) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Post- und Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1877 (Reichs-Gesetzbl. S. 1) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen dreihunderttausend Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausenk Mark (Serie XI der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 1877), nämlich sechs Millionen dreihunderttausend Mark an Stelle der laut Bekanntmachung vom 2. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 40) zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung ausgefertigten, am 25. d. M. fällig werdenden Reichs-Schatzanweisungen (Serie I von 1877) und fernerweit zwei Millionen Mark zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Post- und Telegraphenverwaltung ausgegeben werden.
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