Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. Vom 27. Mai 1877
aus Wikisource, der freien Quellensammlung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
[511]
|
(Nr. 1194.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 10.000.000 Mark. Vom 27. Mai 1877. Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78, vom 28. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 425) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zehn Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhundertausend Mark ausgegeben werden.
|