Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark
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(Nr. 1174.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark. Vom 26. Februar 1877. Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1876, vom 25. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 325) und durch §. 3 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1877, vom 23. Dezember 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 239) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung weiterer Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zwanzig Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je einhunderttausend, fünfzigtausend, zehntausend und eintausend Mark ausgegeben werden.
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