Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark. Vom 29. Oktober 1877

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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 39, Seite 569
Fassung vom: 29. Oktober 1877
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Oktober 1877
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(Nr. 1214.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20.000.000 Mark. Vom 29. Oktober 1877.

Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78, vom 28. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 425) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von zwanzig Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark ausgegeben werden.

In Gemäßheit der Bestimmungen des zweiten Absatzes des §. 6 des erwähnten Gesetzes habe ich ferner angeordnet, daß diese Schatzanweisungen als unverzinsliche ausgefertigt werden. Die Dauer ihrer Umlaufszeit ist für auf drei Monate, und zwar für zehn Millionen Mark (Serie XXIII von 1877) vom 25. Oktober d. J. bis zum 25. Januar k. J., und für zehn Millionen Mark (Serie XXIV von 1877) vom 5. November d. J. bis zum 5. Februar k. J., festgesetzt.

Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen mit näherer Anweisung versehen worden.

Berlin, den 29. Oktober 1877.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Hofmann.