Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 30.000.000 Mark
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(Nr. 1208.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 30.000.000 Mark. Vom 17. August 1877. Auf Grund der durch §. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Etatsjahr 1877/78, vom 28. April d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 425) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von dreißig Millionen Mark, und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und einhunderttausend Mark ausgegeben werden.
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